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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06 (AktE)   

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https://dejure.org/2012,98576
LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06 (AktE) (https://dejure.org/2012,98576)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2012 - 31 O 80/06 (AktE) (https://dejure.org/2012,98576)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2012 - 31 O 80/06 (AktE) (https://dejure.org/2012,98576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
    Aufgabe des Gerichts ist es deshalb, den Unternehmenswert im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (OLG Düsseldorf, AG 2007, 701, 702; BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLGZ AG 2006, 41).
  • OLG München, 14.05.2007 - 31 Wx 87/06

    Beschwerde im Spruchverfahren um bare Zuzahlung nach Verschmelzung - kein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
    Aufgabe des Gerichts ist es deshalb, den Unternehmenswert im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (OLG Düsseldorf, AG 2007, 701, 702; BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLGZ AG 2006, 41).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
    Der zuerkannte Betrag übersteigt den Börsenwert im relevanten Beurteilungszeitraum (Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme, vgl. BGH Beschluss vom 19.07.2010, Aktenzeichen II ZB 18/09).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
    Aufgabe des Gerichts ist es deshalb, den Unternehmenswert im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (OLG Düsseldorf, AG 2007, 701, 702; BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLGZ AG 2006, 41).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
    Aufgabe des Gerichts ist es deshalb, den Unternehmenswert im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (OLG Düsseldorf, AG 2007, 701, 702; BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLGZ AG 2006, 41).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 2/11

    Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
    Denn die Kammer hält es in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 21.12.2011, Aktenzeichen 26 W 2/11 [Akte]) für geboten, im Regelfall den Bewertungsstandard anzuwenden, der am zu prüfenden Stichtag gegolten hat.
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 13.02.2020 - 31 O 80/06 (AktE)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74652
LG Düsseldorf, 13.02.2020 - 31 O 80/06 (AktE) (https://dejure.org/2020,74652)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2020 - 31 O 80/06 (AktE) (https://dejure.org/2020,74652)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 31 O 80/06 (AktE) (https://dejure.org/2020,74652)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation und Tenor)

    Spruchverfahren zur Verschmelzung der ABIT Aktiengesellschaft auf die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

  • drik.de (Tenor)

    Spruchverfahren wegen Verschmelzung abgeschlossen - Barabfindung auf 16,13 EUR festgesetzt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2021 - 26 W 10/20
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2020 - 31 O 80/06
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/20 [AktE]) über die Beschwerde entschieden.

    Zudem gibt die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/20 [AktE] (nur Tenor) wie folgt bekannt:.

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2021 - 26 W 10/20

    Spruchverfahren wegen Verschmelzung abgeschlossen - Barabfindung auf 16,13 EUR

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 18) vom 26.05.2020 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13.02.2020 - 31 O 80/06 (AktE) - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich der Barabfindung zur Klarstellung dahingehend neu gefasst wird, dass die angemessene Barabfindung auf 16, 13 EUR je im Rahmen der Verschmelzung für B. AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der H.AG festgesetzt wird.

    Die Antragstellerin zu 18) beantragt sinngemäß, den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 13.02.2020 - 31 O 80/06 (AktE) - abzuändern und eine angemessene Barabfindung sowie einen angemessenen Ausgleich durch bare Zuzahlung festzusetzen.

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   LG Düsseldorf, 12.05.2015 - 31 O 80/06   

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https://dejure.org/2015,83315
LG Düsseldorf, 12.05.2015 - 31 O 80/06 (https://dejure.org/2015,83315)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2015 - 31 O 80/06 (https://dejure.org/2015,83315)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 31 O 80/06 (https://dejure.org/2015,83315)
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