Rechtsprechung
OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Beginn der Erbausschlagungsfrist: Kenntniserlangung des Nacherben vom Testamentsinhalt im Erbscheinsverfahren des Vorerben; Verkündung der letztwilligen Verfügung an einen Nacherben in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter des Nach-Nacherben
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB a. F. §§ 1944 Abs. 2 S. 2, 2260, 2262; BGB §§ 2139, 2142 Abs. 1
Anforderungen an Anlauf der Ausschlagungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Ausschlagungsfrist durch Kenntnis vom Inhalt des Testaments im Erbscheinsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Ausschlagungsfrist durch Kenntnis vom Inhalt des Testaments im Erbscheinsverfahren
- rechtsportal.de
Beginn der Ausschlagungsfrist durch Kenntnis vom Inhalt des Testaments im Erbscheinsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 61 VI 7508/02
- LG München I, 22.03.2010 - 16 T 22544/09
- OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 86
- FamRZ 2011, 678
- Rpfleger 2011, 274
- Rpfleger 2011, 442
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
Verkündet ist dann erst, wenn der Erbe von der Eröffnung Kenntnis erlangt (BGHZ 112, 229/234 ff.).Bei einer schriftlichen Kundgabe ist dies dann der Fall, wenn die schriftliche Kundgabe vom Inhalt wie auch von der Adressierung her an ihn als etwaigen Beteiligten im Sinne des § 2262 BGB gerichtet ist, so dass eine frühere Kenntnisnahme (a.A. Staudinger/Otte BGB § 1944 Rn. 19 unter Ablehnung von BGHZ 112, 229/234 ff.) oder eine solche bei Gelegenheit nicht ausreichend ist.
- BayObLG, 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88
Vermächtnisnehmer; Testament; Bedachte; Unterrichtung; Widerruf; Unwirksam
Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
Erfolgt daher die Verkündung nicht durch mündliche Verlautbarung des Inhalts des Testaments in dem Eröffnungstermin selbst (Verkündung im engeren Sinne), sondern durch amtliche Verlautbarung im Sinne des § 2262 BGB, so muss die "Verkündung" somit in der Weise erfolgen, die den Erben in die Lage versetzt, das zur Wahrnehmung seiner Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; BayObLGZ 1989, 323/325). - BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77
Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags
Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
Erfolgt daher die Verkündung nicht durch mündliche Verlautbarung des Inhalts des Testaments in dem Eröffnungstermin selbst (Verkündung im engeren Sinne), sondern durch amtliche Verlautbarung im Sinne des § 2262 BGB, so muss die "Verkündung" somit in der Weise erfolgen, die den Erben in die Lage versetzt, das zur Wahrnehmung seiner Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; BayObLGZ 1989, 323/325). - OLG Jena, 21.10.1993 - 6 W 16/93
Erteilung eines Nacherben-Erbscheins
Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
Dass die Kenntnis vom Berufungsgrund bereits tatsächlich vor dem Nacherbfall erlangt wurde, z.B. aufgrund der Testamentseröffnung nach dem Erbfall, ist daher unmaßgeblich (…Staudinger/Otte BGB § 1944 Rn. 18; OLG Jena FamRZ 1994, 1208 f.).
- BGH, 16.01.2019 - IV ZB 20/18
Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins …
Nicht entschieden werden muss insbesondere, ob für die Frage der Kenntniserlangung vom Berufungsgrund auf eine formalisierte Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. hierzu etwa OLG München ZEV 2011, 318, 319 [juris Rn. 14 f.]) oder ob - wovon das Beschwerdegericht im vorliegenden Fall ausgeht - maßgebend ist, wann der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis erhalten hat. - BGH, 16.01.2019 - IV ZB 21/18
Auslandsaufenthalt bei Aufenthalt des einen gesetzlichen Vertreters eines …
Nicht entschieden werden muss insbesondere, ob für die Frage der Kenntniserlangung vom Berufungsgrund auf eine formalisierte Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. hierzu etwa OLG München ZEV 2011, 318, 319 [juris Rn. 14 f.]) oder ob - wovon das Beschwerdegericht im vorliegenden Fall ausgeht - maßgebend ist, wann der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis erhalten hat.