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   OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10   

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https://dejure.org/2010,7184
OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10 (https://dejure.org/2010,7184)
OLG München, Entscheidung vom 02.12.2010 - 31 Wx 67/10 (https://dejure.org/2010,7184)
OLG München, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 31 Wx 67/10 (https://dejure.org/2010,7184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beginn der Erbausschlagungsfrist: Kenntniserlangung des Nacherben vom Testamentsinhalt im Erbscheinsverfahren des Vorerben; Verkündung der letztwilligen Verfügung an einen Nacherben in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter des Nach-Nacherben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a. F. §§ 1944 Abs. 2 S. 2, 2260, 2262; BGB §§ 2139, 2142 Abs. 1
    Anforderungen an Anlauf der Ausschlagungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Ausschlagungsfrist durch Kenntnis vom Inhalt des Testaments im Erbscheinsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Ausschlagungsfrist durch Kenntnis vom Inhalt des Testaments im Erbscheinsverfahren

  • rechtsportal.de

    Beginn der Ausschlagungsfrist durch Kenntnis vom Inhalt des Testaments im Erbscheinsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 86
  • FamRZ 2011, 678
  • Rpfleger 2011, 274
  • Rpfleger 2011, 442
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
    Verkündet ist dann erst, wenn der Erbe von der Eröffnung Kenntnis erlangt (BGHZ 112, 229/234 ff.).

    Bei einer schriftlichen Kundgabe ist dies dann der Fall, wenn die schriftliche Kundgabe vom Inhalt wie auch von der Adressierung her an ihn als etwaigen Beteiligten im Sinne des § 2262 BGB gerichtet ist, so dass eine frühere Kenntnisnahme (a.A. Staudinger/Otte BGB § 1944 Rn. 19 unter Ablehnung von BGHZ 112, 229/234 ff.) oder eine solche bei Gelegenheit nicht ausreichend ist.

  • BayObLG, 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88

    Vermächtnisnehmer; Testament; Bedachte; Unterrichtung; Widerruf; Unwirksam

    Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
    Erfolgt daher die Verkündung nicht durch mündliche Verlautbarung des Inhalts des Testaments in dem Eröffnungstermin selbst (Verkündung im engeren Sinne), sondern durch amtliche Verlautbarung im Sinne des § 2262 BGB, so muss die "Verkündung" somit in der Weise erfolgen, die den Erben in die Lage versetzt, das zur Wahrnehmung seiner Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; BayObLGZ 1989, 323/325).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77

    Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags

    Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
    Erfolgt daher die Verkündung nicht durch mündliche Verlautbarung des Inhalts des Testaments in dem Eröffnungstermin selbst (Verkündung im engeren Sinne), sondern durch amtliche Verlautbarung im Sinne des § 2262 BGB, so muss die "Verkündung" somit in der Weise erfolgen, die den Erben in die Lage versetzt, das zur Wahrnehmung seiner Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; BayObLGZ 1989, 323/325).
  • OLG Jena, 21.10.1993 - 6 W 16/93

    Erteilung eines Nacherben-Erbscheins

    Auszug aus OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
    Dass die Kenntnis vom Berufungsgrund bereits tatsächlich vor dem Nacherbfall erlangt wurde, z.B. aufgrund der Testamentseröffnung nach dem Erbfall, ist daher unmaßgeblich (Staudinger/Otte BGB § 1944 Rn. 18; OLG Jena FamRZ 1994, 1208 f.).
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 20/18

    Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins

    Nicht entschieden werden muss insbesondere, ob für die Frage der Kenntniserlangung vom Berufungsgrund auf eine formalisierte Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. hierzu etwa OLG München ZEV 2011, 318, 319 [juris Rn. 14 f.]) oder ob - wovon das Beschwerdegericht im vorliegenden Fall ausgeht - maßgebend ist, wann der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis erhalten hat.
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 21/18

    Auslandsaufenthalt bei Aufenthalt des einen gesetzlichen Vertreters eines

    Nicht entschieden werden muss insbesondere, ob für die Frage der Kenntniserlangung vom Berufungsgrund auf eine formalisierte Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. hierzu etwa OLG München ZEV 2011, 318, 319 [juris Rn. 14 f.]) oder ob - wovon das Beschwerdegericht im vorliegenden Fall ausgeht - maßgebend ist, wann der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis erhalten hat.
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