Rechtsprechung
OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 69
§§ 2270, 2271 Abs. 2 Satz 1 BGB
Keine Wechselbezüglichkeit bei Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Bekannter - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2270, 2271 Abs. 2 Satz 1
Keine Wechselbezüglichkeit bei Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Bekannter - Judicialis
BGB § 2270 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2270 Abs. 1
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der Verfügungen - keine Bindung des überlebenden Ehegatten an Einsetzung gemeinsamer Bekannter als Schlusserben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Bindung an Schlußerben in gemeinschaftlichem Testament
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme des Willens eines Testierenden zur Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung nicht verwandter oder verschwägerter Personen nach der allgemeinen Lebenserfahrung; Möglichkeit der Heranziehung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB im Falle der Ablehnung eines ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehepaar setzt Bekannte als "Schlusserben" ein - An das gemeinschaftliche Testament ist die Witwe nicht gebunden
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 29.03.2006 - VI 409/05
- LG München II, 21.11.2006 - 6 T 2459/06
- OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 387
- FamRZ 2007, 2111
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Maßgeblich ist der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229/233 f.). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270). - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410).
- OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - …
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden soll, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1232/1234; OLG Hamm FamRZ 2001, 1647). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270). - BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei …
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90
Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim …
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden soll, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1232/1234; OLG Hamm FamRZ 2001, 1647). - BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
a) Ob die Erblasser eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2007, 2111). - OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20
Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB
Ist nämlich der Schlusserbe nur mit dem überlebenden Ehegatten verwandt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass der vorversterbende Ehegatte seinem Partner regelmäßig das Recht belassen will, als Überlebender jederzeit die Einsetzung des Schlusserben zu ändern, insbesondere im Fall einer Verschlechterung seiner persönlichen Beziehungen zu dem Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287; FamRZ 1991, 1232; OLG Hamm FamRZ 2010, 1201; KG OLGZ 93, 398; OLG München FamRZ 2007, 2111). - OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung
Dabei muss für jede der in dem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen gesondert geprüft und bejaht werden, dass die jeweils in Rede stehende Bestimmung wechselbezüglich ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1410, OLG München, FamRZ 2007, 2111;… Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2070 Rdn. 1).
- OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger …
Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG München - 31 Wx 33/07 - vom 06.07.2007 bei Juris; - 31 Wx 108/06 - vom 16.04.2007 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09
Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung
Ob die Erblasser eine Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB angeordnet haben, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2007, 2111). - OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Abrechnung von Rohbauarbeiten für Wohngebäude - Bauhandwerkersicherungshypothek
Er bleibt daher für die Ermittlung der sicherungsfähigen Werklohnforderung außer Betracht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 387). - OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
a) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG Hamm, FamRZ 2004, 662; OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 31 Wx 33/07 -, juris; OLG München, Beschluss vom 16. April 2007 - 31 Wx 108/06 -, juris).