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   EuGH - 31/84   

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EuGH - 31/84 (https://dejure.org/9999,93593)
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  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verleiht aber die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, dem ausländischen Träger des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG einen Anspruch darauf, daß die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seine familiäre Bindung an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG, Beschluß vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 - EZAR 020 Nr. 4 = NJW 1994, 3155 = AuAS 1994, 218; Beschluß vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 - InfAuslR 1993, 10; Beschluß vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81 (93) = EZAR 105 Nr. 24; Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1266/83 - 101, 31/84, BVerfGE 67, 1 (49) = EZAR 105 Nr. 20).
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