Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.03.2010 - 313 O 95/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 280 Abs. 1 BGB
- Justiz Hamburg
Pflichten der Bank bei der Kapitalanlageberatung; Vermutung der Ursächlichkeit von Verletzungen der Beratungspflicht durch unrichtige oder unvollständige Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen; Emittentenrisiko (Lehmann Brothers)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Zu den Aufklärungpflichten einer Bank (Delbrück) beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Bank hat mit Verkauf von Lehman-Zertifikaten die Pflichten gegenüber dem Anleger verletzt
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht Hamburg
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht Hamburg Das Landgericht Hamburg hat die Privatbank Delbrück Bethmann Maffei am 11.03.2010 verurteilt, an einen Kunden den in einem Lehman-Zertifikat angelegten Betr
Besprechungen u.ä.
- xing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Eine kritische Analyse zum Bonitätsrisiko von Lehman Brothers Inc.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2010 - 313 O 95/09
Inhalt und Umfang der Pflichten ergeben sich aus einer Reihe von Faktoren, die einerseits auf die Person des Anlageinteressenten und andererseits auf das Anlageobjekt beziehen (BGH NJW 1993, 2433). - BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07
Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine …
Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2010 - 313 O 95/09
Bei einer Verletzung der Beratungspflicht durch unrichtige oder unvollständige Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung ursächlich war (BGH NJW-RR 2009, 689 m.w.N.).
- LG Hamburg, 20.01.2011 - 330 O 219/10
Haftung wegen unterlassener Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage infolge einer …
Die Herabstufung des Ratings stellt, auch wenn sie nur geringfügig ist, deshalb einen entscheidungserheblichen Umstand dar, weil in ihr zum Ausdruck kommt, dass das Vertrauen des Marktes in die Bonität der Emittentin in jüngster Zeit abgenommen hat (so LG Hamburg, Urteil v. 17.3.2010, Geschäfts-Nr. 313 0 95/09).