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   OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10   

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OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10 (https://dejure.org/2010,75589)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2010 - 32 Ss 70/10 (https://dejure.org/2010,75589)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 32 Ss 70/10 (https://dejure.org/2010,75589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die vorsätzliche Begehungsweise bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt geschlossen werden; Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen zur vorsätzlichen Begehung i.R.e. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die vorsätzliche Begehungsweise bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt geschlossen werden; Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen zur vorsätzlichen Begehung i.R.e. ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81 a StPO gehört zu dem erforderlichen Vorbringen jedenfalls auch die Angabe, dass der Angeklagte in die Blütprobenentnahme nicht eingewilligt hat, weil nach herrschender Auffassung die Einwilligung eine richterliche Anordnung entbehrlich macht (OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 11. Februar 2008, 322 SsBs 25/08; OLG Gelle, 1. Senat für Bußgeldsachen, NJW 2008, 3079; OLG Köln zfs 2010, 224 ff.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    In der Sache merkt der Senat zu den behaupteten Verstößen gegen § 81 a StPO an, dass es nach der bisherigen Rechtsprechung des 2. Straf- und Bußgeldsenats der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit in der Regel nicht bedarf (Beschluss vom 12.01.2010, 322 SsBs 334/09; Beschluss vom 19.02.2010, 322 SsBs 65/10) und dass der Umstand, dass nicht versucht worden ist, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, von vornherein nicht geeignet ist, die Verletzung des Richtervorbehalts und ein Beweisverwertungsverbot zu begründen (Senatsbeschluss vom 25.01.2010, 322 SsBs 315/09; ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09 , [...]; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. [OLG Hamm 24.03.2009 - 3 Ss 53/09] und OLG Brandenburg, Beschluss vorn 16.12.2008, 2 Ss 69/08, [...] ).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    Denn in Ermangelung jeglicher näherer Feststellungen zu Täterpersönlichkeit sowie Trinkverlauf und -ende, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Angeklagten das Ausmaß seiner Alkoholisierung bei Fahrtantritt verborgen geblieben ist, zumal infolge steigender Alkoholisierung die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt sein kann (vgl. hierzu etwa OLG Brandenburg VRS 117, 195 ff. = MDR 2009, 1221; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 2009, 2 Ss 159/09 , [...]; Rdnr. 12).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    In der Sache merkt der Senat zu den behaupteten Verstößen gegen § 81 a StPO an, dass es nach der bisherigen Rechtsprechung des 2. Straf- und Bußgeldsenats der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit in der Regel nicht bedarf (Beschluss vom 12.01.2010, 322 SsBs 334/09; Beschluss vom 19.02.2010, 322 SsBs 65/10) und dass der Umstand, dass nicht versucht worden ist, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, von vornherein nicht geeignet ist, die Verletzung des Richtervorbehalts und ein Beweisverwertungsverbot zu begründen (Senatsbeschluss vom 25.01.2010, 322 SsBs 315/09; ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09 , [...]; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. [OLG Hamm 24.03.2009 - 3 Ss 53/09] und OLG Brandenburg, Beschluss vorn 16.12.2008, 2 Ss 69/08, [...] ).
  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    Bei dieser Sachlage bietet die Blutalkoholkonzentration aber gerade keine taugliche Basis für einen Rückschluss auf den Vorsatz des Täters, selbst wenn dem Blutalkoholwert grundsätzlich mit dem Oberlandesgericht Koblenz eine Indizwirkung beigemessen werden sollte (vgl. dazu die vereinzelt gebliebene Entscheidung OLG Koblenz NZV 2008, 304 ff. = StraFo 2008, 220 f. [OLG Koblenz 27.02.2008 - 2 Ss 23/08] ).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    In der Sache merkt der Senat zu den behaupteten Verstößen gegen § 81 a StPO an, dass es nach der bisherigen Rechtsprechung des 2. Straf- und Bußgeldsenats der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit in der Regel nicht bedarf (Beschluss vom 12.01.2010, 322 SsBs 334/09; Beschluss vom 19.02.2010, 322 SsBs 65/10) und dass der Umstand, dass nicht versucht worden ist, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, von vornherein nicht geeignet ist, die Verletzung des Richtervorbehalts und ein Beweisverwertungsverbot zu begründen (Senatsbeschluss vom 25.01.2010, 322 SsBs 315/09; ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09 , [...]; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. [OLG Hamm 24.03.2009 - 3 Ss 53/09] und OLG Brandenburg, Beschluss vorn 16.12.2008, 2 Ss 69/08, [...] ).
  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81 a StPO gehört zu dem erforderlichen Vorbringen jedenfalls auch die Angabe, dass der Angeklagte in die Blütprobenentnahme nicht eingewilligt hat, weil nach herrschender Auffassung die Einwilligung eine richterliche Anordnung entbehrlich macht (OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 11. Februar 2008, 322 SsBs 25/08; OLG Gelle, 1. Senat für Bußgeldsachen, NJW 2008, 3079; OLG Köln zfs 2010, 224 ff.).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2009 - 2 Ss 159/09

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    Denn in Ermangelung jeglicher näherer Feststellungen zu Täterpersönlichkeit sowie Trinkverlauf und -ende, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Angeklagten das Ausmaß seiner Alkoholisierung bei Fahrtantritt verborgen geblieben ist, zumal infolge steigender Alkoholisierung die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt sein kann (vgl. hierzu etwa OLG Brandenburg VRS 117, 195 ff. = MDR 2009, 1221; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 2009, 2 Ss 159/09 , [...]; Rdnr. 12).
  • OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09

    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    In der Sache merkt der Senat zu den behaupteten Verstößen gegen § 81 a StPO an, dass es nach der bisherigen Rechtsprechung des 2. Straf- und Bußgeldsenats der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit in der Regel nicht bedarf (Beschluss vom 12.01.2010, 322 SsBs 334/09; Beschluss vom 19.02.2010, 322 SsBs 65/10) und dass der Umstand, dass nicht versucht worden ist, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, von vornherein nicht geeignet ist, die Verletzung des Richtervorbehalts und ein Beweisverwertungsverbot zu begründen (Senatsbeschluss vom 25.01.2010, 322 SsBs 315/09; ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09 , [...]; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. [OLG Hamm 24.03.2009 - 3 Ss 53/09] und OLG Brandenburg, Beschluss vorn 16.12.2008, 2 Ss 69/08, [...] ).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 9/10

    Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Revision, Widerspruch,

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10
    Da schon wegen der unzureichenden Darstellung in diesem Punkt die Rügen der Verletzung des § 81 a StPO nicht in zulässiger Weise erhoben sind, konnte der Senat dahinstehen lassen, ob die Darlegungen zur Widerspruchserhebung und -begründung in der Hauptverhandlung ausreichend sind (siehe zu den diesbezüglichen Anforderungen OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2010, 3 RVs 9/10, [...], Rdnr. 33 ff.).
  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass auch die fehlende Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft ein Beweisverwertungsverbot nicht begründen kann (Beschluss vom 12.01.2010 a. a. O; Beschluss vom 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09 -, Nds.Rpfl. 2010, 131; Beschluss vom 15.06.2010 - 32 Ss 70/10; ebenso OLG Hamm NStZ-RR 2009, 386 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ss 310/09).
  • OLG Celle, 06.08.2010 - 32 Ss 92/10

    Unzutreffende Angaben zur Trinkmenge i.R.e. Polizeikontrolle rechtfertigen

    Handelns nicht, denn es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, dass derjenige, der viel trinkt, seine Fahruntüchtigkeit kennt und billigt (vgl. Schönke-Schröder-Sternberg-Lieben/Hecker, StGB, 28. Aufl., § 316 Rdnr. 23 m.w.N.; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage 2010, § 316 Rdnr. 29; OLG Saarbücken StraFo 2001, 203 ff. -zitiert. nach [...]), denn die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit vermindert sich mit steigender Alkoholisierung (OLG Celle 2. Strafsenat, Beschl. v. 15.06.2010 - 32 Ss 70/10 -).
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