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   OLG Hamm, 19.07.2013 - I-32 W 10/13   

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https://dejure.org/2013,18359
OLG Hamm, 19.07.2013 - I-32 W 10/13 (https://dejure.org/2013,18359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2013 - I-32 W 10/13 (https://dejure.org/2013,18359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - I-32 W 10/13 (https://dejure.org/2013,18359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung in den Sommerferien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 227 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung in den Sommerferien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminverlegung verweigert: Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrag - Richter befangen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Terminverlegung verweigert: Richter befangen! (IBR 2014, 61)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Die Ablehnung des Terminsverlegungsantrages begründet aus der maßgeblichen Sicht der Beklagten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Zweifel an der Unvoreingenommenheit und der objektiven Einstellung des entscheidenden Richters (vgl. zum Prüfungsmaßstab etwa BGH NJW 1980, 2530; NJW 2004, 164).

    Maßgebend ist vielmehr, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH NJW 1995, 1677, 1679; 2004, 164).

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Die Ablehnung des Terminsverlegungsantrages begründet aus der maßgeblichen Sicht der Beklagten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Zweifel an der Unvoreingenommenheit und der objektiven Einstellung des entscheidenden Richters (vgl. zum Prüfungsmaßstab etwa BGH NJW 1980, 2530; NJW 2004, 164).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Maßgebend ist vielmehr, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH NJW 1995, 1677, 1679; 2004, 164).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Vor diesem Hintergrund kann die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ausnahmsweise dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2492, 2429, Tz. 31; OLG Hamm MDR 2010, 1282).
  • BGH, 07.06.2010 - II ZR 233/09

    Termin der mündlichen Verhandlung: Terminsverlegung in der Zeit vom 1. Juli bis

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Besonderer Beschleunigung bedarf ein Verfahren dann, wenn die Umstände des jeweiligen Rechtsstreits eine über das ohnehin schon gebotene Maß der Prozessförderung durch Gericht und Parteien hinausgehende Verfahrensbeschleunigung verlangen, etwa wenn ein Verfahren bereits verschleppt wurde (BGH NJW 2010, 2440, 2441, Tz. 10).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 9 W 32/07

    Befangenheit wegen Ablehnung der Terminsverlegung: Erhebliche Gründe für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten ist urlaubsabwesend (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main NJW 2008, 1328, 1329).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13
    Vor diesem Hintergrund kann die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ausnahmsweise dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2492, 2429, Tz. 31; OLG Hamm MDR 2010, 1282).
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