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   OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07   

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https://dejure.org/2007,7125
OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07 (https://dejure.org/2007,7125)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.2007 - 32 Wx 138/07 (https://dejure.org/2007,7125)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 2007 - 32 Wx 138/07 (https://dejure.org/2007,7125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 76

    KostO § 30 Abs. 1, § 30 Abs. 2
    Geschäftswert eines Wohnungsbesetzungsrechts

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 30 Abs. 1, § 30 Abs. 2
    Geschäftswert eines Wohnungsbesetzungsrechtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Geschäftswertes für die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrecht ohne die Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines Darlehens; Berechnung des Wertes einer gewährten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Bundeseisenbahnvermögen durch das ...

  • Judicialis

    KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 1 § 30 Abs. 2
    Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahre 2007

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 294
  • Rpfleger 2008, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 09.12.1993 - 5 W 140/93

    Wohnungsbesetzungsrecht, Wertfestsetzung, Baukostenzuschuß, Zuschuß,

    Auszug aus OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
    Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273).

    Nach anderer Ansicht fehlt es in solchen Fallgestaltungen regelmäßig an genügend konkreten Anhaltspunkten für eine Schätzung, so dass auf den Regelgeschäftswert gemäß § 30 Abs. 2 KostO zurückzugreifen ist (KG aaO; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273; Rohs/Wedewer aaO; vgl. zum Ganzen auch Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 30 Rn. 87).

  • BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 3 Z 120/85

    Zum Geschäftswert einer Gewerbebetriebsbeschränkung

    Auszug aus OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
    Einigkeit besteht noch insoweit, dass sich der Wert solcher Dienstbarkeiten nicht nach den §§ 22, 24 KostO bestimmt, sondern seine Grundlage in § 30 KostO findet (vgl. KG DNotZ 1969, 49 ff; BayObLG Rpfleger 1985, 330).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91

    Geschäftswert eines Wohnungsbelegungsrechts

    Auszug aus OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
    Nach einer Ansicht ist der Wert gemäß § 30 Abs. 1 KostO zu schätzen, wobei auf der einen Seite der Mietwert der Wohnungen bzw. ein Bruchteil davon als Schätzungsgrundlage herangezogen wird (so OLG Braunschweig Kostenrechtsprechung § 30 KostO Nr. 6; ablehnend Rohs/Wedewer KostO, Stand Mai 2006 § 30 Rn. 18) und auf der anderen Seite der Aufwendungszuschuß - sei es als Darlehen oder als verlorener Zuschuss - bzw. ein Bruchteil davon zur Schätzungsanknüpfung verwandt wird (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1992, 177).
  • OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12

    Grundbuchsache: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Der Wert ist vielmehr, da er auch sonst nicht feststeht, gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmen, sofern ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen; wenn solche fehlen, kommt eine Geschäftswertfestsetzung nach § 30 Abs. 2 KostO in Betracht (BayObLG JurBüro 1982, 1385; 1983, 1553; 1985, 1384; siehe auch OLG München - 32. ZS - FGPrax 2007, 294 für Wohnungsbesetzungsrecht).

    Vielmehr kann insoweit die Vermögenssituation der Beteiligten (zu 1), der Umfang der betroffenen Flächen und deren Lage im Ortsbereich sowie der durch die Dienstbarkeit "versteinerte" Schutz davor, etwaige Abwehrmaßnahmen ergreifen oder Ausgleichsleistungen erbringen zu müssen, einbezogen und der damit eröffnete Spielraum ausgeschöpft werden (vgl. z. B. Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 30 Rn. 55; Reimann in Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 30 Rn. 108; auch OLG München - 32. ZS - FGPrax 2007, 294; OLG München - 31. ZS - FGPrax 2005, 227/229).

  • OLG München, 28.03.2014 - 34 Wx 383/13

    Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkten

    Der Wert ist vielmehr, da er auch sonst nicht feststeht, gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmen, sofern ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen; wenn solche fehlen, kommt eine Geschäftswertfestsetzung nach § 30 Abs. 2 KostO in Betracht (BayObLG JurBüro 1982, 1385; 1983, 1553; 1985, 1384; siehe auch OLG München - 32. ZS - FGPrax 2007, 294 für Wohnungsbesetzungsrecht).
  • KG, 17.06.2008 - 9 W 144/07
    Im Rahmen der vom Beschwerdegegner getroffenen Ermessensentscheidung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, die Rechnungen auf Grundlage eines Abschlags von 10 % auf den wirtschaftlichen Wert der Anlage zu stellen (ebenso Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, 17. Aufl. § 30 KostO Rn. 88; Lappe KostRsprg Anm. zu Nr. 68 zu § 30 KostO; Mümmler JurBüro 1985, 1148; OLG München, Beschluss vom 20.9.2007 - 32 Wx 138/07 = Rpfleger 2008, 159, wonach für den Wert bei Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts auch nach § 30 Abs. 2 KostO ein hoher Grundstückswert zu beachten ist; OLG Düsseldorf a.a.O., das die Anzahl der Wohnungen als Bemessungsfaktor ansieht; so wohl auch OLG Braunschweig, a.a.O., das es im Rahmen des Ermessens nur deshalb beim Regelgeschäftswert belässt, weil es um eine kleine Anlage mit nur zehn Eigentumswohnungen ging).
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