Rechtsprechung
OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 145 Abs. 3
Kostenschuldnerschaft hinsichtlich der Entwurfsgebühr bei einem allein vom Makler in Auftrag gegebenen Vertragsentwurf
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14
Die Verwaltung eigenen Vermögens stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar ( BGHZ 149, 80 ). - BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14
Nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt (vgl. hierzu BFHE 178, 86 ). - LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10
Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch …
Auszug aus OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14
Regelmäßig erteilen Makler Notaraufträge für fremde Grundstücke nicht im eigenen Namen, sondernnamens der Auftraggeber (Senatsbeschluss vom 12.4.2012, 32 Wx 37/12; ebenso LG Aachen BWNotZ 2011, 84 ).
- OLG Hamm, 29.06.2016 - 15 W 367/15
Bevollmächtigung; Makler; Auftragserteilung; Notar
Zwar kann eine Kaufvertragspartei, die dem Makler zunächst keinen Auftrag zur Einholung eines Kaufvertragsentwurfes erteilt hatte, nach den Umständen des Einzelfalls durch spätere Entgegennahme und Veranlassung von Änderungen bei dem Notar eine Genehmigung des durch den vollmachtlosen Vertreter geschlossenen Vertrages erteilen (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 32 Wx 213/14 Kost -, juris). - LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des …
Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84). - OLG Schleswig, 11.01.2023 - 9 Wx 15/22
Belastung des vermittelnden Immobilienmaklers mit einem prozentualen Anteil der …
In den Fällen, in denen ein Makler einen Entwurf für einen von ihm vermittelten Kaufvertrag anfordert, liegt regelmäßig kein Handeln im eigenen Namen, sondern ein Tätigwerden im Namen seines Auftraggebers vor (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10. November 2016 - I-10 W 268/16, RNotZ 2017, S. 265; OLG München, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 32 Wx 213/14, juris Rn. 8; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 20 W 273/12, juris Rn. 15).
- LG Wuppertal, 08.02.2017 - 9 OH 6/16
Auftraggeber als Schuldner der Notarkostenforderung; Erheben der Höchstgebühr für …
Denn - anders als etwa bei der Beauftragung eines Notars durch einen Makler (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 17.06.2014, 32 Wx 213/14, BeckRS 2014, 19389; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003, 3 W 231/03, BeckRs 2003, 17815) - war für den Kostengläubiger nach den Umständen nicht erkennbar, dass die Kostenschuldnerin nicht im eigenen Namen handeln will. - LG Bremen, 15.09.2022 - 4 OH 21/21
Genehmigung der Beauftragung zur Fertigung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs
Bei dem Herantragen eines Änderungswunsches an einen Notar liegt ein Verhalten vor, dass nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zulässt, als dass die Kaufvertragspartei mit der Auftragserteilung an den Notar einverstanden war (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO, Rz. 4, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 32 Wx 213/14, Rz. 11, juris). - LG Bremen, 29.10.2018 - 4 T 240/18
Anforderung eines Vertragsentwurfes durch einen Makler - Auftraggeber § 29 Nr. 1 …
Bei dem Herantragen eines Änderungswunsches an einen Notar liegt ein Verhalten vor, dass nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zulässt, als dass die Kaufvertragspartei mit der Auftragserteilung an den Notar einverstanden war (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO, Rz. 4, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 32 Wx 213/14, Rz. 11, juris).