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   OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05   

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https://dejure.org/2006,7980
OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,7980)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.2006 - 33 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,7980)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 2006 - 33 Wx 222/05 (https://dejure.org/2006,7980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers, Beschwerdebefugnis des Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 69g; ; FGG § 69i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 § 20 § 69g § 69i
    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Betreuungsaufhebung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Berufsbetreuers für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Vertretung bei Ämtern und Behörden und gegenüber Versicherungsträgern ; Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Betreuung; Entlassung eines Vereinsbetreuers wegen fehlender Eignung ; Vorliegen einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 264
  • FamRZ 2007, 168
  • Rpfleger 2007, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

    Begriff des Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Andererseits steht einem Betreuer eine Beschwerdebefugnis gegen seine Entlassung zu, bei einem Vereinsbetreuer hat dieses Recht der Betreuungsverein (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 651).
  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Wenn sich in einem Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Hauptsache erledigt, gebietet es die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes, in den Fällen, in denen der durch die gerichtliche Maßnahme bewirkte Eingriff in Grundrechte des Betroffenen besonders tiefgreifend ist, nach dieser Beendigung die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f.).
  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Das Landgericht kann zwar bei fehlender Anhörung eines Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen zurückverweisen, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet, jedenfalls in Fällen, in denen es in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Amtsgerichts getreten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99), was hier der Fall ist (§ 69g Abs. 5 FGG).
  • OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung -

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
    Ein Beschwerdeführer, dessen Beschwerde zurückgewiesen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde zur Erhebung der weiteren Beschwerde berechtigt im Sinne von § 29 Abs. 4, § 20 FGG (BayObLGZ 1986, 118/120).
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