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   OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05   

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https://dejure.org/2005,10093
OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05 (https://dejure.org/2005,10093)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2005 - 33 Wx 108/05 (https://dejure.org/2005,10093)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 33 Wx 108/05 (https://dejure.org/2005,10093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angehörige des Betreuten, Akteneinsichtsrecht

  • Judicialis

    FGG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34
    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an Meinungsbildung des Gerichts zur Genehmigung eines Grundstücksverkaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht auf Akteneinsicht von Angehörigen eines Betreuten ohne eigene Beschwerdebefugnis gegen die Entscheidung des Gerichts; Interesse an der Meinungsbildung des Vormundschaftsgerichts vor der Genehmigung eines Grundstücksverkaufs; Darlegung eines berechtigten Interesses ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 403/99
    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Es handelt sich um eine Erstbeschwerde, weil das Landgericht den bei ihm gestellten Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht zurückgewiesen hat (vgl. BayObLG vom 15.2.2000 = FamRZ 2001, 1246).
  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen ist aber erst dann möglich, wenn das Interesse an der Akteneinsicht plausibel begründet wird (OLG München OLG-Report 2006, 20).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
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