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   LG Hamburg, 07.10.2010 - 330 O 409/09   

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https://dejure.org/2010,77482
LG Hamburg, 07.10.2010 - 330 O 409/09 (https://dejure.org/2010,77482)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2010 - 330 O 409/09 (https://dejure.org/2010,77482)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 330 O 409/09 (https://dejure.org/2010,77482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Anlageberatung: Schadenersatzanspruch des Anlegers aufgrund behaupteter Aufklärungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2009 - II ZR 27/08

    Zur abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2010 - 330 O 409/09
    Allerdings führt eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage nur dann zur Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 618); BGH NJW 2008, 3700, 3701 Rz. 12, 14 m.w.N. zur Beratung durch eine Bank).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2010 - 330 O 409/09
    Ebenso dient § 142 ZPO nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht Ausforschung betreibt (BGH, Beschl. v. 14.6.2007 - VII ZR 230/06, NJW-RR 2007, 1393, 1394).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2010 - 330 O 409/09
    Über zeitnahe und gehäufte negative Berichte in der Börsenzeitung, der Financial Times Deutschland, dem Handelsblatt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung muss der Anleger demgemäß unterrichtet werden (BGH NJW-RR 2009, 687, 688; BGH WM 2009, 2711).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2010 - 330 O 409/09
    Allerdings führt eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage nur dann zur Haftung, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 618); BGH NJW 2008, 3700, 3701 Rz. 12, 14 m.w.N. zur Beratung durch eine Bank).
  • OLG Hamburg, 29.08.2012 - 11 U 188/10

    Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Verletzung der Beratungspflicht

    unter Abänderung des am 07.10.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 330 O 409/09, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 260.388,06 nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten aus EUR 100.388,06 seit dem 14. Februar 2008 sowie aus EUR 160.000,00 seit dem 16. Mai 2008 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 260.388,06 seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung von 100 Stück des Zertifikats "L... B... T... Co. B. V. EO-FLR Basket Lkd MTN 2008 (14)" (ISIN DE000A0TLL96, WKN: A0TLL9), sowie von 160 Stück des Zertifikats "L... B... T... B.V...(12)" (ISIN DE000A0TVK20, WKN: A0TVK2) jeweils der Emittentin L... B...ers T... C. B.V. einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren sowohl der Emittentin als auch der Garantin.

    Unter Abänderung des am 07.10.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 330 O 409/09, wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme von 100 Stück des Zertifikats "L... B... T... Co. B. V. EO -FLR Basket Lkd MTN 2008 (14)" (ISIN DE000A0TLL96, WKN: A0TLL9) sowie von 160 Stück des Zertifikats "L... B... T... B.V...(12)" (ISIN DE000A0TVK20, WKN: A0TVK2) in Verzug befindet.

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