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   OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05   

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https://dejure.org/2005,10303
OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05 (https://dejure.org/2005,10303)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2005 - 34 Wx 78/05 (https://dejure.org/2005,10303)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2005 - 34 Wx 78/05 (https://dejure.org/2005,10303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1
    Abschiebungshaft, Indien, Inder, Passbeschaffung, Beschleunigungsgebot, Ausländerbehörde, Haftentlassung, Verzögerung

  • Judicialis

    FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27
    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren über Abschiebungshaftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde in Abschiebungshaftsachen; Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels; Berücksichtigungsfähigkeit neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung; Beschaffung von Paßersatzpapieren bei indischen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe besteht das Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels fort (BVerfGE 104, 220/238 und Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 3.8.2005, 34 Wx 79/05).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05
    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe besteht das Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels fort (BVerfGE 104, 220/238 und Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 3.8.2005, 34 Wx 79/05).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    (2) Der für Abschiebungshaftsachen in Bayern (§ 199 FGG, Art. 11a BayAGGVG) seit 1.1.2005 zuständige 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig gehalten, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 19.7.2006, 34 Wx 74/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44; Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft

    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn eine Unmöglichkeit der Abschiebung ohne weitere Sachprüfung bereits aufgrund der Meldung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde sofort und ohne weiteres erkennbar gewesen wäre (vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25), was im gegebenen Fall allerdings zweifelhaft erscheint.
  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 161/05

    Fortsetzungsfeststellungsantrag des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache im

    Eine vollzogene Haftanordnung beinhaltet auch den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens und ist geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (BVerfGE 104, 220; ständige Senatsrechtsprechung, etwa Beschluss vom 30.9.2005 - 34 Wx 078/05).
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