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   OLG München, 17.05.2011 - 34 Wx 225/11   

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https://dejure.org/2011,15590
OLG München, 17.05.2011 - 34 Wx 225/11 (https://dejure.org/2011,15590)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2011 - 34 Wx 225/11 (https://dejure.org/2011,15590)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 34 Wx 225/11 (https://dejure.org/2011,15590)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grunddienstbarkeit: Unterlassung der Nutzung eines Straßengrundstücks als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090
    Numerus Clausus der möglichen Inhalte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Nichtbetreten des (als Straße gewidmeten) Nachbargrundstücks kein zulässiger Inhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit unter der Bedingung einer eingeschränkten Zutrittsmöglichkeit zum Grundstück ist unwirksam; Zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintragung einer Dienstbarkeit mit dem Inhalt des Nicht-Zugangs zum dienenden (privaten) Grundstück über bestimmten Teil einer öffentlich gewidmeten Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018; BGB § 1090
    Zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zufahrtsbeschränkung als Grunddienstbarkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1587
  • NZM 2012, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 17.05.2011 - 34 Wx 225/11
    10 a) Die Unterlassung gewisser tatsächlicher Handlungen betrifft solche, die der Eigentümer kraft seines Eigentums gemäß § 903 BGB sonst vornehmen dürfte (BGHZ 29, 244; Palandt/Bassenge § 1018 Rn. 19), wenn also dessen tatsächliche Sachherrschaft betroffen ist (MüKo/Joost BGB 5. Aufl. § 1018 Rn. 32).
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