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   OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11   

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https://dejure.org/2011,4932
OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11 (https://dejure.org/2011,4932)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2011 - 34 Wx 328/11 (https://dejure.org/2011,4932)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2011 - 34 Wx 328/11 (https://dejure.org/2011,4932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Eintragungsfähigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Eigentümers des Grundstücks zum Betrieb einer Photovoltaikanlage.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1090
    Kein Nachweis eines berechtigten Interesses bei Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit (Photovoltaikdienstbarkeit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragung einer Eigentümerdienstbarkeit zur Sicherstellung des Betriebs einer Photovoltaikanlage auch nach Veräußerung des Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018
    Eintragungsfähigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zum zeitlich befristeten, vorübergehenden Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11
    13 1. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Eigentümer ausreichend, dass die Möglichkeit eines berechtigten Interesses daran besteht; nicht erforderlich ist der Nachweis eines tatsächlich vorhandenen Bedürfnisses an einem solchen Eigenrecht (Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 271/10 zitiert nach juris).

    Soweit bisher das Erfordernis des Nachweises eines tatsächlichen Bedürfnisses für eine Eigendienstbarkeit gefordert wurde, um unnötige Eintragungen schon im Vorfeld auszuschließen, hält der Bundesgerichtshof daran ausdrücklich nicht mehr fest (Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 271/10).

    Nicht zu entscheiden ist, ob auch dann, wenn erkennbar alleine die Gläubigerbenachteiligung Grund des Antrags auf Eintragung einer Eigendienstbarkeit ist, eine solche einzutragen ist (so wohl BGH vom 14.7.2011 - V ZB 271/10).

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11
    Die Rechtsprechung (BGH NJW 2006, 990) hat dies unter Bezugnahme auf die im Straßen- und Wegerecht mögliche Umwidmung für in einer Straße verlegte Versorgungsleitungen angenommen.
  • OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung für ein nach

    Eigentümerdienstbarkeiten sind nach der aktuellen Rechtsprechung (nahezu) unbegrenzt zulässig (BGH vom 14.7.2011 - V ZB 271/10 = Rpfleger 2011, 659; siehe auch Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 328/11 = DNotI-Report 2011, 172) und verkörpern für den Berechtigten - neben dem Eigentum selbst - einen eigenständigen Wert, selbst wenn hier der (Fremd-) Dienstbarkeit für das Restgrundstück naturgemäß das Schwergewicht zukommt.
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