Rechtsprechung
OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eine Dienstbarkeit nach der der Grundstückseigentümer Handlungen zu unterlassen hat, die gegen die Grundsätze der Denkmalpflege und die jeweils einzuholenden Weisungen einer Behörde verstoßen, genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 53 Abs. 1 S. 2; BGB § 1090
Bezugnahme auf "Grundsätze der Denkmalpflege" genügt nicht Bestimmtheitsgrundsatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Dienstbarkeit
- notar-drkotz.de
Löschung einer Dienstbarkeit wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 53 Abs. 1 S. 2; BGB § 1090
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Dienstbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11
Hier handelt es sich jedoch um die inhaltlich unzulässige Eintragung einer Dienstbarkeit, die rechtlich wirkungslos und daher nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO von Amts wegen zu löschen ist (vgl. z.B. Senat vom 27.5.2008 - 34 Wx 130/07 - MittBayNot 2008, 380).Das bedeutet aber auch, dass zum Verständnis nicht die Kenntnis von Grundsätzen notwendig sein darf, die beim "normalen" Grundbuchinteressenten billigerweise nicht vorausgesetzt werden können (vgl. Senat MittBayNot 2008, 380, für die Kenntnis örtlicher Rechtsvorschriften).
- BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht
Auszug aus OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11
c) Zwar wahrt ein umfassender Verzicht auf die Ausübung von Rechten den Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BayObLGZ 2004, 103). - OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08
Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten …
Auszug aus OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11
Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100; Senat NJW-RR 2011, 1461;… Staudinger/Meyer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88). - OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des …
Auszug aus OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11
Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100; Senat NJW-RR 2011, 1461;… Staudinger/Meyer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88).