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   LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16, 36 Qs - 257 Js 2068/15 - 22/16   

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https://dejure.org/2016,26691
LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16, 36 Qs - 257 Js 2068/15 - 22/16 (https://dejure.org/2016,26691)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.03.2016 - 36 Qs 22/16, 36 Qs - 257 Js 2068/15 - 22/16 (https://dejure.org/2016,26691)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. März 2016 - 36 Qs 22/16, 36 Qs - 257 Js 2068/15 - 22/16 (https://dejure.org/2016,26691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl bei fehlender Übersetzung des Strafbefehls; Mangelnde Verständlichkeit als wesentlicher Mangel bei der Belehrung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16
    Die nach Wiedereinsetzung zulässige sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss ist auch begründet.Denn nach den obigen Ausführungen ist dem Angeklagten jedenfalls auch im Hinblick auf die Verabsäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.Zwar scheitert die Wirksamkeit der Zustellung nicht an § 37 Abs. 3 StPO, da diese Vorschrift für die Zustellung von Strafbefehlen keine analoge Anwendung findet (so jedoch LG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2014 - 7 Qs 18/14 in BeckRS 2014, 09908 und LG Gießen, Beschluss vom 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 in BeckRS 2015, 10797).
  • LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15
    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16
    Die nach Wiedereinsetzung zulässige sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss ist auch begründet.Denn nach den obigen Ausführungen ist dem Angeklagten jedenfalls auch im Hinblick auf die Verabsäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.Zwar scheitert die Wirksamkeit der Zustellung nicht an § 37 Abs. 3 StPO, da diese Vorschrift für die Zustellung von Strafbefehlen keine analoge Anwendung findet (so jedoch LG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2014 - 7 Qs 18/14 in BeckRS 2014, 09908 und LG Gießen, Beschluss vom 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 in BeckRS 2015, 10797).
  • LG Ravensburg, 04.05.2015 - 2 Qs 29/15
    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16
    Im Hinblick auf die zweifach unterbliebene Übersetzung dürften die Anforderung an die Darlegung des Wegfalls des Hinderungsgrundes bei einem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer im konkreten Fall jedenfalls nicht überspannt werden (vgl. dazu auch LG Ravensburg, Beschluss vom 04.05.2015 - 2 Qs 29/15, NStZ-RR 2015, 219 ).
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