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   AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06   

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AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06 (https://dejure.org/2007,11464)
AG Lebach, Entscheidung vom 30.03.2007 - 3A C 80/06 (https://dejure.org/2007,11464)
AG Lebach, Entscheidung vom 30. März 2007 - 3A C 80/06 (https://dejure.org/2007,11464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem Hausanwesen aufgrund bergbaudbedingter Erderschütterungen; Einhaltung der Grenz- und Richtwerte als Indizwirkung für eine nur unwesentliche Beeinträchtigung; Subsidiarität des § 906 Abs. 2 BGB ...

  • ra.de
  • undrecht.info

    Nachbarrecht - Erschütterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Danach sind Immissionen dann als wesentlich anzusehen, wenn sie bei Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (vgl. BGH VersR 1999, 725, 726; BGHZ 120, 239, 255).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der durch den Bergbau ausgelösten Erschütterungen unstreitig auch Schäden an dem Anwesen des Klägers eingetreten sind und damit objektiv feststellbare physische Auswirkungen an dem Eigentum des Klägers feststellbar sind (vgl. hierzu BGH VersR 1999, 725, 726; BGHZ 51, 396, 397), die dem Kläger nicht mehr zugemutet werden können.

    In der Literatur wird daher in der Regel eine wesentliche Beeinträchtigung dann bejaht, wenn ein immissionsbedingter Schaden eingetreten ist (BGH VersR 1999, 725, 726 mit Literaturhinweisen).

    cc) Die Entscheidung des 5. Zivilsenates vom 20.11.98 (NJW 1999, 1029 ff.) zu sprengungsbedingten Erschütterungen betrifft ebenfalls nur die Frage der Anwendbarkeit des analogen Anspruchs.

    dd) Auch die Kommentierung von Piekenbrock zu der Entscheidung vom 20.11.98 (VersR 1999, 727 f.) geht davon aus, dass eine unmittelbare Anwendung des § 906 II 2 BGB in Betracht käme, wenn die Duldungspflicht aus § 906 II 1 BGB hergeleitet würde, worauf der BGH aber nicht habe eingehen müssen.

    Maßgeblich ist was einem "verständigen Durchschnittsmenschen unter Würdigung aller öffentlicher und privater Belange unter Beachtung der Gegebenheiten des betroffenen Grundstücks in seiner örtlichen Beschaffenheit, Ausgestaltung und Zweckbestimmung zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1999, 1029, 1030; BGHZ 49, 148; Palandt-Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 906 Rn 26).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Überschreiten aber - bei monatlicher Betrachtung und Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs - mindestens 2 Erderschütterungen die im Einzelfall maßgebliche Schadenswirksamkeitsgrenze oder tritt eine Erderschütterung ein, die den zweifachen Wert der Schadenswirksamkeitsgrenze überschreitet, so ist die Beeinträchtigung so erheblich, dass sie nicht mehr entschädigungslos zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis der Beachtung von Häufigkeit und Ausmaß der Beeinträchtigung auch BGH NJW 1984, 1876, 1878).

    Überschreiten aber - bei monatlicher Betrachtung und Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs - mindestens 2 Erderschütterungen die im Einzelfall maßgebliche Schadenswirksamkeitsgrenze oder tritt eine Erderschütterung ein, die den zweifachen Wert der Schadenswirksamkeitsgrenze überschreitet, so ist die Beeinträchtigung so erheblich, dass sie nicht mehr entschädigungslos zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis der Beachtung von Häufigkeit und Ausmaß der Beeinträchtigung auch BGH NJW 1984, 1876, 1878).

    Der Kläger kann aber nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als er in der Benutzung seines Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt worden ist (BGH NJW-RR 88, 129; BGHZ 62, 361, 372; 91, 20, 31/32).

    Für den Fall des selbstgenutzten Wohneigentums ist die Beeinträchtigung von Nutzungsmöglichkeiten entschädigungsfähig (BGHZ 91, 20 = BGH NJW 1984, 1876 ff.; Palandt-Bassenge, BGB 66. Aufl. 2007, § 906 Rn 27).

    Die Nutzungseinbuße konnte nach § 287 ZPO durch Schätzung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1984, 1876, 1878).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Danach sind Immissionen dann als wesentlich anzusehen, wenn sie bei Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (vgl. BGH VersR 1999, 725, 726; BGHZ 120, 239, 255).

    Er kommt nicht in Betracht, wenn eine andere gesetzliche Bestimmung den konkreten Fall abschließend regelt ( BGHZ 72, 289, 295; 120, 239, 249; ebenso Erman/Hagen, BGB, 9. Aufl., § 906 Rn. 29; Staudinger/Roth, 13. Bearb., § 906 Rn. 239).

    Er kommt nicht in Betracht, wenn andere gesetzliche Bestimmungen den konkreten Fall abschließend regeln (BGHZ 120, 239, 249; Senatsurteil BGHZ 142, 227, 236 m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus der Art und dem Umfang der Nutzung der im maßgeblichen Vergleichsbezirk liegenden Mehrheit der Grundstücke, die annähernd gleich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NJW 1993, 925, 930).

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    aa) In der Entscheidung des 3. Zivilsenates vom 22.07.99 (BGH NJW 1999, 3633 ff.), in der der BGH sich mit dem Konkurrenzverhältnis zu der Regelung des Wasserhaushaltsgesetz beschäftigt hat, hat der BGH lediglich für den analogen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch eine Subsidiarität bejaht.

    Er kommt nicht in Betracht, wenn andere gesetzliche Bestimmungen den konkreten Fall abschließend regeln (BGHZ 120, 239, 249; Senatsurteil BGHZ 142, 227, 236 m.w.N.).

    Insoweit gilt deswegen nichts anderes als für die ebenso verschuldensunabhängige Haftung des Inhabers einer wassergefährdenden Anlage nach § 22 Abs. 2 WHG, für die der Senat eine ausschließliche Geltung des Wasserhaushaltsgesetzes annimmt (BGHZ 142, 227, 236 f.).

    ee) Soweit z.T. pauschal von einer Subsidiarität des Anspruchs aus § 906 II 2 BGB unter Bezug auf die Rechtsprechung des BGH ausgegangen wird (vgl. Palandt-Bassenge, 65. Aufl. 2006, BGB, § 906 Rn. 25 unter Bezug auf BGH NJW 2004, 3328 und BGH NJW 1999, 3633), lässt dies den konkreten Entscheidungsinhalt unberücksichtigt.

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 4 U 83/02
    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Vielmehr ist der beeinträchtigte Eigentümer auf den Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB zu verweisen (vgl. hierzu Saarl. OLG ZfB 2003, 312 - 321).

    gg) Die Entscheidung des SaarlOLG vom 17.12.02 (ZfB 2003, 312 ff.), bei der es um Beeinträchtigungen des Nachbarn durch Instandsetzungsarbeiten in Folge der Verpflichtung des Bergbautreibenden zum Schadensersatz nach BBergG ging, verneint zwar einen Ersatz des allgemeinen Vermögensschadens (Minderwert) nach §§ 114, 117 BBergG, trifft aber keine Äußerung zum Verhältnis § 906 II 2 BGB zu den Vorschriften des BBergG.

    Vielmehr ist der beeinträchtigte Eigentümer auf den Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB zu verweisen (vgl. hierzu Saarl. OLG ZfB 2003, 312 - 321).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    ee) Soweit z.T. pauschal von einer Subsidiarität des Anspruchs aus § 906 II 2 BGB unter Bezug auf die Rechtsprechung des BGH ausgegangen wird (vgl. Palandt-Bassenge, 65. Aufl. 2006, BGB, § 906 Rn. 25 unter Bezug auf BGH NJW 2004, 3328 und BGH NJW 1999, 3633), lässt dies den konkreten Entscheidungsinhalt unberücksichtigt.

    ff) Auch die Entscheidung BGH NJW 2004, 3328 befasst sich gerade nicht mit dem unmittelbaren Anspruch, sondern lässt die Frage, ob das Vorgericht den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 II 2 BGB zu Recht verneint hat, offen, da im konkreten Fall ein dem vorgehender deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch bejaht wird.

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Der Inhalt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestimmt sich unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung (vgl. BGH NJW 2001, 1865, BGHZ 85, 375, 386 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Der Inhalt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestimmt sich unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung (vgl. BGH NJW 2001, 1865, BGHZ 85, 375, 386 m.w.N.).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Offen bleiben kann, ob und wie die bergschadensrechtlichen Regelungen hier den Anspruch des Klägers beeinflussen (vgl. zu diesem Problem etwa BGHZ 47, 53, 55; 66, 315, 319).
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

    Auszug aus AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
    Der Kläger kann aber nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als er in der Benutzung seines Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt worden ist (BGH NJW-RR 88, 129; BGHZ 62, 361, 372; 91, 20, 31/32).
  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

  • OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 9 U 161/87

    Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung; Nachbargrundstück; Pflanzliche

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

  • BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74

    Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser

  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 91/75

    Fluorabgas-Immission

  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 101/77

    Anlagenhaftung für Tankerlöschbrücke

  • OLG Frankfurt, 13.06.1991 - 1 U 122/89
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74

    Geräuschimmission durch startende und landende Flugzeuge eines Landeplatzes

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 30.3.2007 - Az. 3A C 80/06 - dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.140,- EUR zzgl.
  • LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07

    Duldungspflicht untertätiger Bergbaumaßnahmen, Ersatzanspruch bei

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.3.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lebach - Az.: 3A C 80/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung des Klägers gegen das am 30.3.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lebach - Az.: 3A C 80/06 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Lebach vom 30.3.2007 - Az.: 3A C 80/06 - die Klage abzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Lebach vom 30.3.2007 - Az.: 3A C 80/06 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 1.500,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 14.3.2006 zu zahlen.

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 30.3.2007 - Az. 3A C 80/06 - dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.140,- EUR zzgl.
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