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   BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00   

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https://dejure.org/2000,6039
BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00 (https://dejure.org/2000,6039)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3Z BR 134/00 (https://dejure.org/2000,6039)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3Z BR 134/00 (https://dejure.org/2000,6039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerbeschluss; Wohnraumnutzung von Kellern; Wohnraumnutzung von Speichern; Bemessung des Geschäftswerts; Tatsächliches Nutzungsinteresse; Kaufpreisdifferenz

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3 Satz 1
    Geschäftswert bei Anfechtung eines Wohnungseigentümergemeinschafts-Beschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 626/98
  • LG München I - 1 T 17656/99
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 150
  • ZMR 2000, 777
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00
    Hat das Landgericht als Beschwerdegericht den Wert des Beschwerdeverfahrens festgesetzt, so ist hingegen die Erstbeschwerde gegeben (BayObLGZ 1986, 489; Korintenberg/ Lappe KostO 14. Aufl. § 31 Rn. 62).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligten (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) auf das Interesse aller Beteiligten an (BayObLGZ 1993, 119/121).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Die zu erzielende Miete kann einen Anhaltspunkt für die Bewertung geben (vgl. BayObLG NZM 2001, 150), ist jedoch nicht allein entscheidend (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1383), weil sonst nur einseitig das Interesse der Antragsgegner berücksichtigt würde.
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