Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 10.03.2004 | BayObLG, 26.11.2003 | BayObLG, 10.03.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03, 3 Z BR 212/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8613
BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03, 3 Z BR 212/03 (https://dejure.org/2003,8613)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03, 3 Z BR 212/03 (https://dejure.org/2003,8613)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 3Z BR 206/03, 3 Z BR 212/03 (https://dejure.org/2003,8613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und Bestellung eines neuer Berufsbetreuers; Formwirksame Einlegung der sofortigen oder einfachen weiteren Beschwerde; Anfechtbarkeit und Widerrufbarkeit einer Rücknahme einer Beschwerde bzw. einer ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren, Antragsbefugnis des Anwalts

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 9; ; BRAGO § 10; ; KostO § 30; ; KostO § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 1 § 9 § 10; KostO § 30 § 31 Abs. 1
    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01

    Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg. Dez. 2001 § 31 Rn. 4).

    Zudem ist der Rechtsgedanke des § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO i.V.m. § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG heranzuziehen, welcher ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück bei der Bewertung des Vermögens des Fürsorgebedürftigen außer Betracht lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01).

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    Ausnahmsweise kommt ein Widerruf nur dann in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund entsprechend §§ 580, 581 ZPO vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.2003 - 3Z BR 150/03).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    Da das Verfahren über die Bestellung und Entlassung eines Betreuers sowie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1988, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen.
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg. Dez. 2001 § 31 Rn. 4).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03

    Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    Dabei handelt es sich um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 2003, 87).
  • BayObLG, 15.01.1960 - BReg. 2 Z 196/59
    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
    Dies entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1960, 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 (309), und juris Rn. 62, und vom 26. Januar 1961 - 2 BvR 69/92 -, BVerfGE 17, 319 (331); VerfGH Berlin, Beschluss vom 2. April 2004 - 212/03 -, ZBR 2004, 275 (276), und juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris Rn. 88; VG Oldenburg, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 A 1193/04 -, juris Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 16. November 2006 - 2 A 50/04 -, NVwZ-RR 2008, 124 (125), und juris Rn. 21; Kenntner, Beeinflusst das örtliche Kostenniveau die Höhe der angemessenen Alimentation? - Anmerkungen zur Ortszulagen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -, ZBR 2007, 230 (231); Kammradt, Aus Weihnachtsgeld mach Sonderzahlung, PersR 2004, 447 (449).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08

    Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 (309), und juris Rn. 62, und vom 26. Januar 1961 - 2 BvR 69/92 -, BVerfGE 17, 319 (331); VerfGH Berlin, Beschluss vom 2. April 2004 - 212/03 -, ZBR 2004, 275 (276), und juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris Rn. 88; VG Oldenburg, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 A 1193/04 -, juris Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 16. November 2006 - 2 A 50/04 -, NVwZ-RR 2008, 124 (125), und juris Rn. 21; Kenntner, Beeinflusst das örtliche Kostenniveau die Höhe der angemessenen Alimentation? - Anmerkungen zur Ortszulagen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -, ZBR 2007, 230 (231); Kammradt, Aus Weihnachtsgeld mach Sonderzahlung, PersR 2004, 447 (449).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 (309), und juris Rn. 62, und vom 26. Januar 1961 - 2 BvR 69/92 -, BVerfGE 17, 319 (331); VerfGH Berlin, Beschluss vom 2. April 2004 - 212/03 -, ZBR 2004, 275 (276), und juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris Rn. 88; VG Oldenburg, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 A 1193/04 -, juris Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 16. November 2006 - 2 A 50/04 -, NVwZ-RR 2008, 124 (125), und juris Rn. 21; Kenntner, Beeinflusst das örtliche Kostenniveau die Höhe der angemessenen Alimentation? - Anmerkungen zur Ortszulagen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -, ZBR 2007, 230 (231); Kammradt, Aus Weihnachtsgeld mach Sonderzahlung, PersR 2004, 447 (449).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 4 S 725/06

    Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter in Baden-Württemberg verfassungsgemäß

    Die den Ländern eröffnete Möglichkeit, eigenständige Regelungen zu erlassen, impliziert die Befugnis, ungleiche Regelungen zu treffen, weil sonst eine Länderzuständigkeit sinnlos wäre (VerfGH Berlin, Beschluss vom 02.04.2004 - 212/03 -, ZBR 2004, 275; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.04.2007 - 1 L 453/05 -, Juris).

    Diese Belastung - im Sinne eines "Weniger" an Leistungen - lag im Jahr 2003 für den Kläger bei 1.206,77 EUR brutto und damit bei etwa 2, 29 % seines jährlichen Bruttoeinkommens bzw. entsprach einer geschätzten Minderzahlung von etwa 603,-- EUR netto, also etwa 1, 62 % seines Jahresnettoeinkommens, und fällt damit noch nicht in dem Maße ins Gewicht, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt gemessen an dem verfassungskräftig verbürgten Standard ernstlich gefährdet oder beeinträchtigt gewesen wäre (vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 02.04.2004, a.a.O.; Wolff, SächsVBl. 2004, 273, 275).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 (309), und juris Rn. 62, und vom 26. Januar 1961 - 2 BvR 69/92 -, BVerfGE 17, 319 (331); VerfGH Berlin, Beschluss vom 2. April 2004 - 212/03 -, ZBR 2004, 275 (276), und juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 -, juris Rn. 88; VG Oldenburg, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 A 1193/04 -, juris Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 16. November 2006 - 2 A 50/04 -, NVwZ-RR 2008, 124 (125), und juris Rn. 21; Kenntner, Beeinflusst das örtliche Kostenniveau die Höhe der angemessenen Alimentation? - Anmerkungen zur Ortszulagen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -, ZBR 2007, 230 (231); Kammradt, Aus Weihnachtsgeld mach Sonderzahlung, PersR 2004, 447 (449).
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Die Vermögenssorge war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. im Übrigen BayObLG MDR 1996, 751 und Beschluss vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03).
  • VG Weimar, 13.07.2010 - 4 K 603/09

    Besoldung eines im Wege der Aufbauhilfe von Hessen nach Thüringen versetzten

    Wenn nunmehr ein Landesgesetzgeber - etwa der Hessische Besoldungsgesetzgeber - innerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz tätig wird, betrifft dies nur die von dieser Regelung betroffenen Besoldungsempfänger (vgl. auch: BVerfG, Beschl. vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 m.w.N.; vgl. auch: Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschl. vom 02.04.2004 - 212/03 -, NVwZ-RR 2004, 625), zu denen der Kläger als Thüringer Richter nicht gehört.
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Streitwertfestsetzung

    Deshalb ist auch die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren als Erstbeschwerde anzusehen (st. Rspr., BayObLGZ 2003, 87; BayObLG Beschluss vom 26.11.2003 AZ. 3Z BR 206/03; vgl. nunmehr auch Rohs/Wedewer/Waldner KostO § 31 Rn. 23 mwN. zum Streitstand).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03, 3Z BR 212/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17038
BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03, 3Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,17038)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3Z BR 206/03, 3Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,17038)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3Z BR 206/03, 3Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,17038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über die Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts; Erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen eines Einwilligungsvorbehalts; Entzug bzw. Einschränkung der Verfügungsbefugnis über das Vermögen ; Auswahl des Betreuers bei ...

  • Judicialis

    KostO § 30; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 30 § 131 Abs. 2
    Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts Auswahl des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer KostO 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).

    Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).

  • BayObLG, 08.03.2004 - 3Z BR 242/03

    Kein Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
    Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).
  • BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01

    Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
    Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer KostO 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18618
BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03 (https://dejure.org/2003,18618)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 3Z BR 212/03 (https://dejure.org/2003,18618)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 3Z BR 212/03 (https://dejure.org/2003,18618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines ein Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und Bestellung eines neuen Berufsbetreuers; Zulässigkeit von Widerruf oder Rücknahem einer bereits erklärten Rücknahme der Beschwerde; Formwirksame Einlegung der sofortigen oder einfachen weiteren ...

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 9; ; BRAGO § 10; ; KostO § 30; ; KostO § 31 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01

    Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg. Dez. 2001 § 31 Rn. 4).

    Zudem ist der Rechtsgedanke des § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO i.V.m. § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG heranzuziehen, welcher ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück bei der Bewertung des Vermögens des Fürsorgebedürftigen außer Betracht lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01).

  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    Da das Verfahren über die Bestellung und Entlassung eines Betreuers sowie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1988, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen.
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    Ausnahmsweise kommt ein Widerruf nur dann in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund entsprechend §§ 580, 581 ZPO vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.2003 - 3Z BR 150/03).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03

    Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    Dabei handelt es sich um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 2003, 87).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg. Dez. 2001 § 31 Rn. 4).
  • BayObLG, 15.01.1960 - BReg. 2 Z 196/59
    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
    Dies entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1960, 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03, 3 Z BR 206/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26624
BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03, 3 Z BR 206/03 (https://dejure.org/2004,26624)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3Z BR 212/03, 3 Z BR 206/03 (https://dejure.org/2004,26624)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3Z BR 212/03, 3 Z BR 206/03 (https://dejure.org/2004,26624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über die Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts; Erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen eines Einwilligungsvorbehalts; Entzug bzw. Einschränkung der Verfügungsbefugnis über das Vermögen ; Auswahl des Betreuers bei ...

  • Judicialis

    KostO § 30; ; KostO § 131 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Geschäftswert bei Einwilligungsvorbehalt und Auswahl des Betreuers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer KostO 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).

    Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).

  • BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01

    Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
    Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).
  • BayObLG, 08.03.2004 - 3Z BR 242/03

    Kein Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
    Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer KostO 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht