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   BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99   

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https://dejure.org/2000,10967
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99 (https://dejure.org/2000,10967)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 3Z BR 345/99 (https://dejure.org/2000,10967)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 3Z BR 345/99 (https://dejure.org/2000,10967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt, kein Recht zur Selbstschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1903 Abs. 1
    Einwilligungsvorbehalt bei erheblichen schuldrechtlichen Verpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einwillungsvorbehalt kann angeordnet werden

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVII 621/98
  • LG Bamberg - 3 T 71/99
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist dies allerdings nur zulässig, wenn dieser wegen seiner Erkrankung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist dies allerdings nur zulässig, wenn dieser wegen seiner Erkrankung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
    Besteht bei fehlender Fähigkeit zur freien Willensbestimmung außerdem eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, ordnet das Vormundschaftsgericht, soweit zur Abwendung der Gefahr erforderlich, an, daß der Betroffene zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).

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