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   BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97   

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BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97 (https://dejure.org/1998,5379)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1998 - 3Z BR 370/97 (https://dejure.org/1998,5379)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 3Z BR 370/97 (https://dejure.org/1998,5379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Betreuung bei chronischem Alkoholismus mit hirnorganischem Psychosyndrom; Ausmaß der Aufgabenkreise eines Betreuers; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen; Vorliegen von Gründen für die Entlassung eines Betreuers; Befugnis des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung der Aufgabenkreise im Beschwerdeverfahren, Folge der Versäumung der Überprüfungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 25 § 69 Abs. 1 Nr. 5
    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 /1359; 1996, 1105).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht mir auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1. Satz 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; BtPrax 1997, 200/201).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Das ergibt sich schon aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 1970, 94/99; Jansen FGG 2.Aufl. § 23 Rn. 4; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 25 Rn. 3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 23 FGG Rn. 7).

    Denn an die Stelle des Erstgerichts tritt das Beschwerdegericht, wie ausgeführt, nur in Bezug auf die Angelegenheit, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891) und nur in den Grenzen des Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1968, 164/170 f.; 1994, 73/78 f.; Jansen, Keidel/Kuntze, je a.a.O.).

  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ 1997, 1358/1359).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 /1359; 1996, 1105).

  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Falls, wie hier, allein der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde einlegt, ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Bestellung des Betreuers - nur - mit dem in der angefochtenen Entscheidung bezeichneten Aufgabenkreis (BayObLGZ 1996, 81/83).

    Danach ist dem Beschwerdegericht hier die Angelegenheit durch die Beschwerde der Betroffenen nur insoweit angefallen, als das Amtsgericht einen Betreuer mit dem in der angefochtenen Entscheidung bezeichneten Aufgabenkreis bestellt hat (BayObLGZ 1996, 81/83).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Das Landgericht konnte sich auf das von einem Arzt für Neurologie und Psychiatrie erstattete Sachverständigengutachten, das in sich widerspruchsfrei ist, stützen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; 1997, 206/208).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ 1997, 1358/1359).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Das Landgericht konnte sich auf das von einem Arzt für Neurologie und Psychiatrie erstattete Sachverständigengutachten, das in sich widerspruchsfrei ist, stützen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; 1997, 206/208).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

  • OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
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