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   BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94   

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BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,7679)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1994 - 3Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,7679)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1994 - 3Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,7679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Partielle Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalt, Spannungen zum Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen; Einwilligungsvorbehalt; Geschäftsunfähigkeit; Willen; Spannungen; Entlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1903 Abs. 1, § 1908b Abs. 1, 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1903 Abs. 1, § 1908b Abs. 1, 3

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweisführung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94
    Es muß nur feststehen, daß der Betroffene in diesem Bereich seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63 und 346/347; vgl. auch Klüsener/Rausch NJW 1993, 617/619 f.; Schwab FamRZ 1992, 493/505).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17

    Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung

    Jedoch wendet die Rechtsbeschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung zu Recht ein, dass allein eine Unsicherheit über das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit nicht die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zu rechtfertigen vermag; vielmehr schließt sie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts lediglich nicht aus (BayObLG BtPrax 1994, 136, 137).
  • BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95

    Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich

    Der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts steht nicht entgegen, daß der Betreute (partiell) geschäftsunfähig ist (BayObLG BtPrax 1994, 136 ).

    In diesem Rahmen genügt es, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag selbst eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder näher gelegen haben (BayObLGZ BtPrax 1994, 136/137).

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Es hat auch nicht festgestellt, dass die vorliegenden Umstände dem Wohl des Betroffenen deshalb zuwiderlaufen, weil er entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder weil die Regelung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 1994, 136 ).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann auch dann mit dem Wohl des Betreuten unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Abgesehen von den obigen Bedenken ist die Bestellung eines Familienangehörigen dem Wohl des Betroffenen aber dann nicht dienlich, wenn erhebliche innerfamiliäre Spannungen bestehen, die eine Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen nicht gewährleisten (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Bloße Spannungen im Betreuungsverhältnis sind als solche aber kein Entlassungsgrund (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 5).
  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (BayObLG BtPrax 1994, 136/137; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    Ein Einwilligungsvorbehalt kommt grundsätzlich auch in Betracht, wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347; BayObLG BtPrax 1994, 136 ; OLG Düsseldorf BtPrax 1993, 175/176; Staudinger/Bienwald BGB (1999) § 1903 Rn. 33, 36).
  • BayObLG, 27.05.1998 - 4Z BR 63/98

    Beurteilung bei gleicher Geeignetheit des Wunschbetreuers

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01

    Entlassung des Betreuers auf Wunsch des Betroffenen - wichtiger Grund

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 227/02

    Beschwerde gegen Abweisung des Abgabeantrags im Betreuungsverfahren

  • BayObLG, 13.06.1996 - 3Z BR 91/96

    Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB

  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 191/94
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