Rechtsprechung
BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Beschwerderecht des Betroffenen gegen Ablehnung geschlossener Unterbringung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 20 Abs. 1
Kein Beschwerderecht des Betroffenen gegen Ablehnung der vom Betreuer beantragten geschlossener Unterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerderecht gegen Unterbringung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerderecht gegen die Ablehnung einer vorläufigen oder endgültigen Unterbringungsmaßname; Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Existenz des Rechtes eines Betroffenen auf Entziehung seiner persönlichen ...
Verfahrensgang
- AG Ansbach - XVII 258/04
- LG Ansbach, 26.08.2004 - 4 T 677/04
- BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 834
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
- LG Augsburg, 22.06.2021 - 51 T 3982/20
Beschwerde, Behinderung, Krankheit, Betreuung, Erkrankung, Krankenhaus, …
Zu prüfen ist stets, ob die Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung eines Betroffenen in der Form eingreift, dass sein Recht aufgehoben, beschränkt oder gemindert wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 3Z BR 212/04).(vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 3Z BR 212/04) 051 T 3982/20 - Seite 16 - 2) Die Betroffene wurde durch den Beschluss, mit dem die vorläufige Betreuung aufgehoben wurde, nicht in ihren Rechten beeinträchtigt.
- LG Berlin, 05.06.2018 - 83 T 23/18 Ein Betroffener ist indes mangels Beschwer gegen die Ablehnung einer Unterbringungsgenehmigung grundsätzlich nicht beschwerdebefugt, weil kein materielles Recht eines Betroffenen auf Entziehung seiner persönlichen Freiheit gegen seinen Willen besteht (vgl. BayObLG - 3Z BR 212/04 - Beschluss vom 10.11.2004 = FamRZ 2005, 834; OLG Frankfurt/M. - 20 W 474/99 = FamRZ 2000, 1446;… Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage, § 335 Rdnr. 2).