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   LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06   

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https://dejure.org/2006,15221
LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06 (https://dejure.org/2006,15221)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06 (https://dejure.org/2006,15221)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 (https://dejure.org/2006,15221)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 12.07.1996 - 11 Ta 97/96

    Streitwert: Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach herrschender Rechtsprechung (einzelne Nachweise bei GK/ArbGG/Wenzel, § 12, Rndn. 353, u. a. LAG Köln, 21.12.2000 - 12 Ta 315/00 - und 12.07.1996 - 11 Ta 97/96 -) der Streitwert für ein Zwischenzeugnis grundsätzlich nur auf ein halbes Monatsgehalt festzusetzen ist.
  • LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22

    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

    Die Rechtsprechung (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -) setze für die Erteilung eines Zeugnisses regelmäßig ein, mindestens jedoch ein halbes Bruttomonatsgehalt an, unabhängig von dessen Inhalt.

    cc) Aus den unter aa) und bb) dargelegten Erwägungen wird auch die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -), wonach für einen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses regelmäßig jedenfalls der Wert eines halben Bruttomonatsgehalts anzusetzen sei, nicht geteilt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08

    Gegenstandswert - Zwischenzeugnis

    Eine höhere Wertfestsetzung erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines Zwischenzeugnisses sowie dessen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder

    Eine höhere Wertfestsetzung für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines solchen Zeugnisses sowie im Vergleich zu einem Schlusszeugnis aufgrund des insoweit geringeren wirtschaftlichen Wertes nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008 - 1 TA 155/08; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2).
  • LAG Köln, 23.12.2010 - 4 Ta 436/10

    Bewertung eines Hilfsantrags auf Endzeugnis im Kündigungsrechtsstreits mit

    a) Für ein Zwischenzeugnis allerdings ist nach herrschender Rechtsprechung nur ein halbes Bruttomonatsgehalt anzusetzen (vgl. die Entscheidung der erkennenden Kammer von 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06 - m. w. N.).
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