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   LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01   

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https://dejure.org/2002,8224
LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01 (https://dejure.org/2002,8224)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01 (https://dejure.org/2002,8224)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2002 - 4 (8) Sa 1565/01 (https://dejure.org/2002,8224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, betriebliche Übung
    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung betrieblicher Übung gegenüber Versorgungsempfängern; Anspruch eines Werksrentners auf Weihnachtsgeldzahlung ; Besonderheiten eines Ruhestandsverhältnisses ; Entgeltcharakter der Leistung auf Grund der Höhe; Berechtigung zur Zahlungseinstellung bei ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611 BGB, betriebliche Übung
    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Zustimmung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01
    a) Das Bundesarbeitsgericht hatte in der Entscheidung vom 16.04.1997 10 AZR 705/96 im Gegensatz zu einer ähnlichen Fallgestaltung in der Entscheidung vom 30.10.1984 3 AZR 236/83 ausdrücklich offen gelassen, ob sich der Kläger als Betriebsrentner überhaupt auf eine betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage stützen kann, weil nach der dort zu beurteilenden Fallgestaltung die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung bereits nicht gegeben waren (dort zu II 1 der Entscheidungsgründe).

    Damit tritt die verpflichtende Wirkung dieser Verhaltensweise aus zu Gunsten derjenigen Arbeitnehmer ein, die unter der Geltung dieser Übung in dem Betrieb gearbeitet haben unabhängig davon, ob gerade ihnen gegenüber die Voraussetzung einer dreimaligen vorbehaltslosen Zahlung erfolgt ist (so bereits BAG vom 30.10.1984 a. a. O. zu I 2 b der Gründe).

    Ausgangspunkt ist insoweit zunächst, dass der Arbeitgeber nur bei einer wirtschaftlichen Notlage zur Einstellung der Zahlung berechtigt ist (vgl. bereits BAG vom 30.10.1984 a. a. O. zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01
    a) Das Bundesarbeitsgericht hatte in der Entscheidung vom 16.04.1997 10 AZR 705/96 im Gegensatz zu einer ähnlichen Fallgestaltung in der Entscheidung vom 30.10.1984 3 AZR 236/83 ausdrücklich offen gelassen, ob sich der Kläger als Betriebsrentner überhaupt auf eine betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage stützen kann, weil nach der dort zu beurteilenden Fallgestaltung die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung bereits nicht gegeben waren (dort zu II 1 der Entscheidungsgründe).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2002 - 14 Sa 1339/01

    Ruhestandsverhältnis, Betriebliche Übung, Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01
    Die Kammer verweist hierzu zunächst auf die den Parteien bekannten Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.01.02 (14 Sa 1339/01).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. April 2002 - 4 (8) Sa 1565/01 - unter Zurückweisung im Übrigen wegen des Zinsausspruchs teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 19. September 2001 - (5) 2 Ca 832/01 - unter Zurückweisung im Übrigen abgeändert und das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 27. Juni 2001 - (5) 2 Ca 832/01 - mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß Zinsen erst ab dem 10. März 2000 zu zahlen sind.
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