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   VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08   

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https://dejure.org/2009,32826
VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08 (https://dejure.org/2009,32826)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2009 - 4 A 112.08 (https://dejure.org/2009,32826)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 4 A 112.08 (https://dejure.org/2009,32826)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 22. Mai 1989 - II ZR 206/88 -, BGHZ 107, 296 = NJW 1989, 2689) behandelt den Fall der Ersatzzustellung an den gesetzlichen Vertreter einer Aktiengesellschaft in deren Geschäftslokal.

    Auf der Grundlage dieser Texte könnte man meinen, bei der Ersatzzustellung an eine GmbH und damit an ihren Geschäftsführer komme es auf die Räume an, in denen er üblicherweise/regelmäßig arbeitet (vgl. Bundesgerichtshof, aaO, NJW 1989, 2689).

  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 B 162.06

    Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Zustellungsdatums - Anfall des erstinstanzlich

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Es ist ein Geschehensablauf zu beweisen, der ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung belegt (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. Juni 2009 - VIII B 92/08 -, zitiert nach Juris Rn. 9; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. November 2006 - BVerwG 1 B 162.06 -, zitiert nach Juris Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Mahnbescheides nur bei korrekter

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Allerdings leitete das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 14. September 2007 - 6 W 46/07 - zitiert nach Juris) aus diesem Gedanken ab, dass die "dort" beschäftigte Person in der Nähe des gesetzlichen Vertreters arbeiten muss, weil nur so gesichert sei, dass sie ihn "einigermaßen zuverlässig trifft, um das zuzustellende Schriftstück zu übergeben".
  • BFH, 25.06.2009 - VIII B 92/08

    Verzicht auf Sachaufklärungsrüge - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Es ist ein Geschehensablauf zu beweisen, der ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung belegt (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. Juni 2009 - VIII B 92/08 -, zitiert nach Juris Rn. 9; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. November 2006 - BVerwG 1 B 162.06 -, zitiert nach Juris Rn. 2).
  • BGH, 02.07.2008 - IV ZB 5/08

    Zustellung bei Inhaftierung des GmbH-Geschäftsführers generell in Geschäftsräumen

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Der Bundesgerichtshof hielt im Beschluss vom 2. Juli 2008 - IV ZB 5/08 - (zitiert nach Juris) eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für nicht dargetan und sprach von einer "einhelligen Auffassung", dass ein besonderes Geschäftslokal vorhanden ist, wenn ein dafür bestimmter Raum - und sei er auch nur zeitweilig besetzt - geschäftlicher Tätigkeit dient und damit die GmbH dort erreichbar ist.
  • OLG Köln, 13.08.2009 - 17 W 181/09

    Ersatzzustellung; Geschäftsraum; beschäftigte Person

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Das Oberlandesgericht Köln hielt im Beschluss vom 13. August 2009 - 17 W 181/09 - (zitiert nach Juris) eine Ersatzzustellung an eine juristische Person an einem Messestand zu zulässig, ohne dass es erörterte, ob sich der gesetzliche Vertreter dort üblicherweise aufhielt.
  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 172/97

    Ersatzzustellung an einen Gewerbebehilfen bei nicht vorhandenem Geschäftslokal

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Mit "Geschäftsraum", in dem die Person, an die zugestellt werden soll, nicht angetroffen wird, und "Geschäftsräumen", in denen eine andere Person beschäftigt wird, können gleichermaßen die Räume gemeint sein, in denen die juristische Person ihre Geschäfte betreibt, mit anderen Worten der Gewerbetreibende (= die juristische Person) regelmäßig seinen Erwerbsgeschäften nachgeht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. März 1998 - VII ZR 172/97 -, NJW 1998, 1958 [1959]) als auch Räume der juristischen Person gemeint sein, in denen ihr gesetzlicher Vertreter seinen Geschäften in Diensten der das Gewerbe betreibenden juristischen Person nachgeht.
  • OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08

    Zur Wirksamkeit der Ersatzzustellung an die frühere Geschäftsadresse, Zuordnung

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Im Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 22. Juli 2009 - 3 U 105/08 -, zitiert nach Juris) ging es nur um die Frage, ob später aufgegebene Räume im Zeitpunkt der Zustellung noch ein Geschäftslokal waren.
  • LAG Hessen, 06.10.2006 - 4 Ta 435/06

    Kein Ordnungsgeld mangels wirksamer Ladung bei Zustellungsfehler

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08
    Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 4 Ta 435/06 -, zitiert nach Juris) bezog sich auf eine Zustellung, die das Mitglied des Vertretungsorgans einer juristischen Person nicht in dieser Rolle, sondern persönlich betraf (Ordnungsgeldbeschluss).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Die Regelungen über die Ersatzzustellung nach § 178 ZPO zielten nicht darauf ab, die gesetzliche Vertretung einer nicht prozessfähigen Partei persönlich zu erreichen, sondern darauf, eine verlässliche Übermittlung zu gewährleisten, wenn die gesetzliche Vertretung nicht erreichbar ist (vgl. VG Berlin vom 10.12.2009 - 4 A 112/08 - Rn. 21 zitiert nach juris; MüKo-ZPO/Häublein, § 178 Rn. 21).

    Die Vertrauensstellung der in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäftsraum eingesetzten Beschäftigten, hängt nicht davon ab, dass die gesetzliche Vertretung der nicht prozessfähigen Partei üblicherweise vor Ort tätig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 23.12.2011 - OVG 1 N 2.10 - Rn. 7 zitiert nach juris, a. a. O.; VG Berlin vom 10.12.2009 - 4 A 112/08 - Rn. 21 zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 8 ME 42/08

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Dem Verwaltungsgericht ist zwar nicht in der Begründung, aber im Ergebnis darin zu folgen, dass der weitere Aufenthalt der Antragsteller zur Sicherung eines im Hauptsacheverfahren (4 A 112/08) zu verfolgenden Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen vorläufig zu dulden ist.
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