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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1988 - 4 A 2966/86   

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https://dejure.org/1988,2490
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1988 - 4 A 2966/86 (https://dejure.org/1988,2490)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.10.1988 - 4 A 2966/86 (https://dejure.org/1988,2490)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 4 A 2966/86 (https://dejure.org/1988,2490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Spielhalle; Bahnhof; Eisenbahn; Privilegierung; Planfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 38

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 576
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96

    Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach

    Darüber hinaus kann sogar eine inhaltlich mit der Zweckbestimmung einer bestehenden Bahnanlage unvereinbare Bauleitplanung eingeleitet und etwa durch eine Veränderungssperre gesichert werden, wenn mit hinreichender Sicherheit die Aufhebung der bahnrechtlichen Widmung bevorsteht; lediglich die abschließende Beschlußfassung setzt die vorherige Entlassung der Fläche aus der bahnrechtlichen Zweckbindung voraus (BVerwG, Urt v 16.12.1988, aaO; vgl auch: OVG Münster, Urt v 6.10.1988 - 4 A 2966/86 -, NWVBL 1989, 199).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der

    Hinzukommen muß vielmehr, daß er auch einen funktionalen Bezug zum Betrieb der Eisenbahn hat, d.h. bahnspezifische Bedürfnisse befriedigt (OVG Münster, Urteil vom 6.10.1988 - 4 A 2966/86 -, GewArch 1989, 128 [130] = NVwZ 1989, 576 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 1 S 4.20

    Zum Betrieb einer Spielhalle ist in Berlin eine gewerberechtliche Erlaubnis und

    Das Prüfprogramm der Gewerbeämter ist insbesondere nicht auf bauordnungsrechtliche Anforderungen beschränkt, sondern den polizeilichen Anforderungen genügt eine Spielhalle wegen ihrer Lage auch dann nicht, wenn sie mit den dafür maßgeblichen Vorschriften des materiellen Baurechts - einschließlich des Bauplanungsrechts - nicht zu vereinbaren ist (OVG Münster, Urteil vom 1. Juli 1986 - 4 A 2727/84 -, GewArch 1987, 159, 160; dass. Urteil vom 6. Oktober 1988 - 4 A 2966/86 -, GewArch 1989, 128, 129 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1991 - 5 S 1375/91

    Planfeststellungsvorbehalt der Deutschen Bundesbahn - Zuständigkeit der

    Denn die Deutsche Bundesbahn ist verpflichtet, Teilflächen ihres Bahngeländes entweder im Wege einer Planfeststellung oder im Wege einer förmlichen "Entwidmung" freizugeben (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.12.1988, a.a.O.), wenn sie dort eine Gewerbeausübung zulassen will, welcher der funktionale Bezug zum Eisenbahnbetrieb fehlt (vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 6.10.1988 -- 4 A 2966/86 -- NVwZ 1989, 576).
  • VG Stuttgart, 15.01.2002 - 6 K 2179/00
    Dasselbe gelte für das Urteil des OVG Münster vom 06.10.1988 4 A 2966/86 -.
  • VG Berlin, 21.07.2010 - 19 K 251.09

    Gewerberecht, Baurecht: Entscheidung über ein Baugenehmigungsgesuch für

    Das Prüfprogramm der Gewerbeämter ist insbesondere nicht auf bauordnungsrechtliche Anforderungen beschränkt, sondern den polizeilichen Anforderungen genügt eine Spielhalle wegen ihrer Lage auch dann nicht, wenn sie mit den dafür maßgeblichen Vorschriften des materiellen Baurechts - einschließlich des Bauplanungsrechts - nicht zu vereinbaren ist (OVG Münster, Urteil vom 1. Juli 1986 - 4 A 2727/84 -, GewArch 1987, 159, 160; dass. Urteil vom 6. Oktober 1988 - 4 A 2966/86 -, GewArch 1989, 128, 129 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 03.06.1991 - 9 A 9003/91

    Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Rechtmäßigkeit einer

    Für den Anlagenbegriff des § 38 BBahnG ist folglich maßgebend, ob ein funktionaler Bezug zum Betrieb der Bundesbahn besteht, d.h. ein eisenbahnspezifisches Bedürfnis und Interesse an der betreffenden Anlage existiert (vgl. OVG Münster, NVwZ 1989, S. 576 f.; VG Freiburg, NVwZ 1990, S. 594 f.).
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