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   VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00   

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VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00 (https://dejure.org/2002,23482)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 4 A 4195/00 (https://dejure.org/2002,23482)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 4 A 4195/00 (https://dejure.org/2002,23482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauvoranfrage für die Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BBauG; § 3 BBauG; § 6 BBauG; § 29 BBauG; § 35 Abs 1 BBauG; § 35 Abs 3 S 3 BBauG; § 35 Abs 5 BBauG; § 13 Abs 2 ROG; § 15 ROG
    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Bürgerbeteiligung; Einvernehmen; Einzelanlage; Flächennutzungsplan; Genehmigung; Konzentrationszone; Landschaftspflege; Naturschutz; Potentialstudie; qualifizierter B-Plan; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4197/00

    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    bezieht (4 A 4197/00), wird zeitgleich entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und der auf die benachbarten Standorte bezogenen Parallelverfahren (4 A 4197/00 und 4 A 4196/99) und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge einschließlich der in den weiteren Parallelverfahren 4 A 2222/00 und 4 A 4408/00 beigezogenen Verfahrensakten der Beigeladenen zur Änderung des Flächennutzungsplans ergänzend Bezug genommen.

  • VG Dessau, 22.11.2000 - 1 A 121/99

    Planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen; Raumordnungsrechtlicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Auch die vom Beklagten für seine Auffassung angeführten Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28. Februar 2002 - 1 A 11625/01 -, BauR 2002, 1053, und VG Dessau, Urteil vom 11. November 2000 - 1 A 121/99 DE -, NVwZ-RR 2001, 423), werfen die Frage der Erheblichkeit raumordnerischer Belange ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des § 35 Abs. 3 BauGB auf.
  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 2222/00

    Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baugenehmigung; Bauvoranfrage;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und der auf die benachbarten Standorte bezogenen Parallelverfahren (4 A 4197/00 und 4 A 4196/99) und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge einschließlich der in den weiteren Parallelverfahren 4 A 2222/00 und 4 A 4408/00 beigezogenen Verfahrensakten der Beigeladenen zur Änderung des Flächennutzungsplans ergänzend Bezug genommen.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Abgesehen werden hiervon kann nur bei Änderungen, die im Umfang geringfügig oder von geringer Bedeutung sind; dann würde eine Anhörung der Eigentümer der von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Grundstücke genügen (zum Erfordernis einer erneuten Beteiligung BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 -, BVerwGE 75, 262: dort als selbstverständlich vorausgesetzt; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO, § 6 RdNr. 38 m.w.N.; Berliner Kommentar zum BauGB, § 6 RdNr. 12; Brügelmann, BauGB, Stand: November 2001, § 6 RdNr. 104 a; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 6, RdNr. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01

    Vorranggebiete im Raumordnungsplan

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Auch die vom Beklagten für seine Auffassung angeführten Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28. Februar 2002 - 1 A 11625/01 -, BauR 2002, 1053, und VG Dessau, Urteil vom 11. November 2000 - 1 A 121/99 DE -, NVwZ-RR 2001, 423), werfen die Frage der Erheblichkeit raumordnerischer Belange ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des § 35 Abs. 3 BauGB auf.
  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4408/00
    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und der auf die benachbarten Standorte bezogenen Parallelverfahren (4 A 4197/00 und 4 A 4196/99) und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge einschließlich der in den weiteren Parallelverfahren 4 A 2222/00 und 4 A 4408/00 beigezogenen Verfahrensakten der Beigeladenen zur Änderung des Flächennutzungsplans ergänzend Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2001 - 2 M 130/01

    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Raumbedeutsam wegen ihrer Wirkung wird eine einzelne Windkraftanlage erst, wenn sie wegen ihres besonderen Standorts Spannungen hervorzurufen vermag, denn anderenfalls müsste die vom Gesetzgeber gewollte Privilegierung leer laufen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2001 - 2 M 130/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.1997 - 6 L 6400/95

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Privilegierten Windkraftanlagen stehen öffentliche Belange wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes aber nur dann entgegen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt; bloße nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes machen derartige Vorhaben nicht unzulässig (Nds. OVG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 6 L 6400/95 -, NuR 1998, 498; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 1991 - 8 S 2110(90 - BRS 52 Nr. 74).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Während diese durch Abwägung überwunden werden können, stellen Ziele raumordnerische Letztentscheidungen dar, welche jegliche Abwägungsspielräume der Gemeinde ausschließen (Nds. OVG, Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 854/94 -, NVwZ 1996, 271 = BauR 1996, 348).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90
    Auszug aus VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00
    Privilegierten Windkraftanlagen stehen öffentliche Belange wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes aber nur dann entgegen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt; bloße nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes machen derartige Vorhaben nicht unzulässig (Nds. OVG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 6 L 6400/95 -, NuR 1998, 498; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 1991 - 8 S 2110(90 - BRS 52 Nr. 74).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Er verwies darauf, dass die Konzentrationsplanung der Antragstellerin in der 1. und 15. Änderung ihres Flächennutzungsplanes nach mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 4 A 4195/00 u.a. - vom 26. September 2002 und den diese Entscheidungen bestätigenden Beschlüssen des Senats vom 24. November 2003 - 1 LA 307/02 u.a. -, V.n.b., keine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalte.
  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4197/00

    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Bauvoranfrage;

    Den die geplante Anlage auf dem Flurstück ... betreffenden Rechtsstreit (4 A 4196/00) haben die Hauptbeteiligten für erledigt erklärt; über die Klage, die sich auf die geplante Anlage auf dem Flurstück ... bezieht (4 A 4195/00), wird zeitgleich entschieden.

    Dieser Umstand ist jedoch unbeachtlich, da - nach der Beendigung des Parallelverfahrens 4 A 4195/00 - kein Windpark bzw. keine Windfarm mehr zur Genehmigung gestellt wird.

  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4412/00

    Windkraftanlagen und Landschaftsschutz; Steuerung durch Flächennutzungsplan;

    Die vorgesehenen Standorte für die in den Parallelverfahren 4 A 4195/00, 4 A 4196/00 und 4 A 4197/00 verfolgten weiteren Anlagen einer GmbH, deren Geschäftsführer der Kläger ist, sind zu weit entfernt, als dass eine Gesamtbetrachtung mit diesen Anlagen geboten wäre.
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