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   BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06   

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https://dejure.org/2007,46217
BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06 (https://dejure.org/2007,46217)
BAG, Entscheidung vom 06.06.2007 - 4 AZN 487/06 (https://dejure.org/2007,46217)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 4 AZN 487/06 (https://dejure.org/2007,46217)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Damit - so die Beschwerde - weiche das Landesarbeitsgericht sowohl von dem Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) ab, der laute: "Auch die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann - soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden - im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abzuleiten', als auch von demjenigen "Rechtssatz' des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36): "Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber ‚freiwillig' bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen ... Mit dem Rechtsstaatsprinzip ist es regelmäßig unvereinbar, wenn eine Anzeige und Aussage im Ermittlungsverfahren zu zivilrechtlichen Nachteilen für den anzeigenden Arbeitnehmer bzw. Zeugen führen würde, es sei denn, er hat wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht ...'.

    Zu dem Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - aaO): "Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung ... gebührt der innerbetrieblichen Klärung nicht generell der Vorrang', den die Beschwerde als "Leitlinie' einem von ihr zitierten aus elf Sätzen bestehenden Textabschnitt der Entscheidungs-.

    Denn auch das Landesarbeitsgericht, welches die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - aaO) mehrfach zitiert, führt zur innerbetrieblichen Klärung aus: "Ihr gebührt nicht generell der Vorrang.' Das unterschlägt die Beschwerde.

  • LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    4 AZN 487/06 7 Sa 1884/05 Landesarbeitsgericht.

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2006 - 7 Sa 1884/05 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    aa) Die Beschwerde behauptet die Aufstellung "der folgenden abstrakten Rechtssätze' durch das Landesarbeitsgericht: "Hat der Arbeitgeber in der Anhörung des Betriebsrates als Kündigungsgrund ‚Strafanzeige gegen den Arbeitgeber' genannt, so ist er selbst dann nicht verpflichtet, hinsichtlich weiterer Tatsachen den Betriebsrat erneut anzuhören, wenn diese weiteren Tatsachen kündigungsrelevant sind oder der Kündigung erheblich mehr Gewicht verleihen und der Arbeitgeber diese weiteren Tatsachen in dem gerichtlichen Verfahren verwerten will.' Damit - so die Beschwerde - weiche das Landesarbeitsgericht von einem von ihr näher dargestellten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 18. Dezember 1980 (- 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309) ab.
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Denn nicht jeder einfachrechtliche Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO stellt zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dar (BVerfG 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524; 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03 - NJW 2004, 1371; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104; Senat 14. Februar 2007 - 4 AZN 802/06 -).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Das ist dann der Fall, wenn die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, zu II 2 der Gründe; 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - NJW 2007, 1165; Senat 9. Mai 2007 - 4 AZN 1144/06 -).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Denn nicht jeder einfachrechtliche Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO stellt zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dar (BVerfG 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524; 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03 - NJW 2004, 1371; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104; Senat 14. Februar 2007 - 4 AZN 802/06 -).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Es genügt nicht, dass das Landesarbeitsgericht sich nach der Auffassung des Beschwerdeführers mit der Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung hätte befassen müssen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 65 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 109; Senat 21. Februar 2007 - 4 AZN 534/06 -).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Damit - so die Beschwerde - weiche das Landesarbeitsgericht sowohl von dem Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) ab, der laute: "Auch die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann - soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden - im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abzuleiten', als auch von demjenigen "Rechtssatz' des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36): "Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber ‚freiwillig' bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen ... Mit dem Rechtsstaatsprinzip ist es regelmäßig unvereinbar, wenn eine Anzeige und Aussage im Ermittlungsverfahren zu zivilrechtlichen Nachteilen für den anzeigenden Arbeitnehmer bzw. Zeugen führen würde, es sei denn, er hat wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht ...'.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZN 187/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Denn nicht jeder einfachrechtliche Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO stellt zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dar (BVerfG 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524; 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03 - NJW 2004, 1371; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104; Senat 14. Februar 2007 - 4 AZN 802/06 -).
  • BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05

    Gehörsrüge - Rechtsausführungen

    Auszug aus BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Landesarbeitsgerichts im Berufungsverfahren stützt, hat der Beschwerdeführer nicht nur vorzutragen, welche konkreten Hinweise das Landesarbeitsgericht ihm aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen und welche weiteren erheblichen Tatsachen er dann in der Berufungsinstanz vorgebracht hätte (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - BAGE 114, 57, 59).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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