Rechtsprechung
   BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eingruppierung eines Stewards in der Seeschiffahrt

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1989, 360
  • NZA 1989, 441 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00  

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Die staatlichen Gerichte dürfen keinesfalls der Einschätzung der Tarifvertragsparteien vorgreifen und die Tarifregelung in einem bestimmten Sinne modifizieren (BAG 10. Februar 1988 - 4 AZR 538/87 - AP BAT § 33 Nr. 12; 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63, 69 f.; mit unterschiedlicher Begründung im Ergebnis ebenso Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 819 ff., § 4 Rn. 60 ff.; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 365 ff.; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 45 ff., 49 alle mwN; vgl. auch BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330, 336; 21. Oktober 1998 - 5 AZR 155/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Klempnerhandwerk Nr. 1 = EzA EntgeltfortzG § 4 Tarifvertrag Nr. 16, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97  

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in eine Tarifnorm einführen, im Zweifel anzunehmen ist, daß er auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP Nr. 5 zu § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09  

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
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