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   BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 741/00   

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https://dejure.org/2002,17455
BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 741/00 (https://dejure.org/2002,17455)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 4 AZR 741/00 (https://dejure.org/2002,17455)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 741/00 (https://dejure.org/2002,17455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen des Austritts eines Arbeitgebers aus einem Arbeitgeberverband auf die Tarifgebundenheit - Rechtliche Bedeutung einer auf einen Tarifvertrag bezug nehmenden vertraglichen Klausel - Bedeutung und Voraussetzung des Vorliegens einer Gleichstellungsabrede ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 741/00
    Der Senat hat durch Urteil vom 26. September 2001 (- 4 AZR 544/00 - DB 2002, 1005, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) für einen hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände ebenso gelagerten Fall entschieden, daß eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise eine Gleichstellungsabrede ist.
  • LAG Hamburg, 11.10.2000 - 5 Sa 48/00

    Anspruch auf Zahlung der tariflichen Entgelterhöhung; Vereinbarung des jeweils

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 741/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2000 - 5 Sa 48/00 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2024 - 4 Sa 24/23

    Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Wechsel des Arbeitnehmers in neues

    Die nunmehr eintretende statische Fortgeltung resultiert daher, weil auch die tarifgebundenen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitnehmer mit Gleichstellungsabrede gleichgestellt werden sollte, nur noch statisch an den zum Zeitpunkt des Wegfalls der Tarifbindung geltenden tariflichen Rechten teilhaben über die Grundsätze der Nachbindung ( § 3 Abs. 3 TVG ) und Nachwirkung ( § 4 Abs. 5 TVG ) ( BAG 27. April 2022 - 4 AZR 289/21 - BAG 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - BAG 20. Februar 2002 - 4 AZR 741/00 - BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - ).
  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 48/03

    Kündigungsfrist für den Austritt aus dem Arbeitgeberverband

    Durch eine dynamische Verweisung auf die einschlägigen Tarifverträge, die in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthalten ist, soll lediglich erreicht werden, dass der Arbeitnehmer, der nicht tarifgebunden ist, mit tarifgebundenen Arbeitnehmern gleichgestellt ist; sie soll dagegen nicht bewirken, dass diese Tarifverträge unabhängig von der fortbestehenden Tarifgebundenheit des Arbeitgebers maßgebend sind (BAG, Urteil vom 26. September 2001 in dem Verfahren 4 AZR 544/00, BAGE 99, 120, und BAG, Urteil vom 20. Februar 2002 in dem Verfahren 4 AZR 741/00).
  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 52/03

    Anwendung tariflicher Bestimmungen für die Arbeiter der chemischen Industrie;

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  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 177/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 39 Abs. 2 BGB; Unterschiedliche Behandlung von

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  • ArbG Ulm, 12.02.2004 - 1 Ca 201/03

    Einzelvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Die Beklagte beruft sich insoweit zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise als Gleichstellungsabrede zu bewerten sei, so dass diese bei einem Verbandsaustritt des Arbeitgebers ihre dynamisierende Wirkung verliert (BAG v. 26.9.2001, 4 AZR 544/00, aaO; BAG v. 20.2.2002, 4 AZR 741/00, n.V.; BAG v. 20.2.2002, 4 AZR 524/00, n.V.; BAG v. 21.8.2002, 4 AZR 263/01, AP Nr. 21 zu § 157 BGB = NZA 2003, 442; BAG v. 16.10.2002, 4 AZR 467/01; BAG v. 16.10.2002, 4 AZR 467/01, AP NR.
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