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   BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98   

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https://dejure.org/2000,3373
BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98 (https://dejure.org/2000,3373)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 4 AZR 793/98 (https://dejure.org/2000,3373)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 (https://dejure.org/2000,3373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederschelden und... Wissen vom 15. März 1989 idF vom 5. März 1997 (MTV Stahl) § 1 Ziff. 3; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederschelden und Wissen vom 15. März 1989 idF vom 5. März 1997 (MTV Stahl)§ 2 Ziff. 1.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederschelden und... Wiessen vom 15. 3. 1989 i. d. F. vom 5. 3. 1997 (MTV Stahl) § 1 Ziff. 3, § 2 Ziff. 1.1
    Gehaltsniveau außertariflicher Angestellter im Verhältnis zu den Tarifangestellten (Mindestabstandsgebot): Unmaßgeblichkeit der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 133
  • NZA 2001, 336
  • NZA 2001, 337
  • BB 2001, 1096
  • DB 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 14.08.1998 - 10 Sa 956/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 956/98 -.

    4 AZR 793/98 10 Sa 956/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. August 1998 - 10 Sa 956/98 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14. Mai 1998 - 4 Ca 458/98 - abgeändert hat: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14. Mai 1998 - 4 Ca 458/98 - wird vollen Umfangs zurückgewiesen.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
    Denn eine Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 72 Abs. 1 ArbGG in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung zwar unstatthaft, aber dennoch wirksam (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29).
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 126/97
    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
    a) Es kann zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß die Beklagte nach dem Arbeitsvertrag der Parteien vom 15. Februar 1993 verpflichtet ist, dem Kläger den ihm in diesem Vertrag eingeräumten AT-Status zu erhalten, also mit Rücksicht auf das sog. Mindestabstandsgebot des § 1 Ziff. 3 Abs. 2 MTV Stahl sein Gehalt bei allen Erhöhungen des höchsten Tarifgehalts jeweils auf - mindestens - 120 % desselben anzuheben (vgl. BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 126/97 - nv.).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87

    Tarifvertrag Stahlindustrie - Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98
    Die tarifliche Arbeitszeit gilt für den AT-Angestellten daher nur, wenn dies zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist (vgl. Senat 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Besonders die letzte Formulierung macht deutlich, dass die Arbeitszeit des AT-Angestellten aufgabenorientiert ist (BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - zu II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 95, 133).
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 21/20

    Außertariflicher Arbeitnehmer - Anspruch auf tarifliche Abstandsklausel wahrende

    Danach soll in Ermangelung einer anderweitigen Bestimmung des Tarifvertrags das Tarifgehalt der höchsten Gehaltsgruppe für die Abstandsberechnung auch dann maßgeblich sein, wenn diesem die tarifliche Regelarbeitszeit zugrunde liegt und die Arbeitszeit des AT-Arbeitnehmers die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit überschreitet (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 109, 12; 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - zu II 1 b bb der Gründe, BAGE 95, 133) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Sinn und Zweck eines AT-Vertrags besteht gerade darin, das Arbeitsverhältnis auf eine vom Tarifvertrag losgelöste Grundlage zu stellen (vgl. BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - zu II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 95, 133) .
  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

    Für die Auslegung des § 1 Buchst. b Nr. 3 GTV sei die Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2000 (- 4 AZR 793/98 - BAGE 95, 133 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 65 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 118) einschlägig.

    Die Arbeitgeberin könne sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2000 (- 4 AZR 793/98 - aaO) berufen.

    Im Übrigen beruhe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2000 (- 4 AZR 793/98 -) auf einem Denkfehler.

    Dies hat der Senat für eine in ihren Grundzügen vergleichbare tarifliche Mindestabstandsregelung - § 1 Nr. 3 Abs. 2 MTV Stahl - entschieden (21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - BAGE 95, 133 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 65 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 118).

    dd) Die Kritik des Betriebsrats an der Entscheidung vom 21. Juni 2000 (- 4 AZR 793/98 - aaO) überzeugt den Senat ebenso wenig wie diejenige an der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts.

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Sinn und Zweck eines AT-Vertrags besteht gerade darin, das Arbeitsverhältnis auf eine vom Tarifvertrag losgelöste Grundlage zu stellen (vgl. BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - zu II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 95, 133) .
  • LAG Hessen, 04.11.2019 - 16 Sa 560/19

    Geltung des Manteltarifvertrags über Verweis auf Betriebsvereinbarungen im

    Insoweit gehe auch der Vergleich des Arbeitsgerichts mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2000 -4 AZR 793/98- ins Leere.

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2000 -4 AZR 793/98- gelte die tarifliche Arbeitszeit nur, wenn dies zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 1647/99
    Über die in Nr. 1.1.3.2 MTV aufgezählten und vom Geltungsbereicht des MTV ausgenommenen Personen kennt der MTV keine weiteren außertariflichen Angestellten (zu den außertariflichen Angestellten vgl. Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht/Senne 4.1 Rz 47 ff.; zuletzt Bundesarbeitsgericht NZA 2001, 336, 338) sodass nach Fortfall der Stellung als leitender Angestellter unerheblich ist, ob die in § 1 Nr. 4 der Arbeitsverträge vereinbarte Nichtgeltung der tariflichen Bestimmungen fortgegolten hat oder nicht.
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 794/98
    Parallelsache zu der Entscheidung des Senats vom selben Tage - 4 AZR 793/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen .
  • ArbG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 21 Ca 5150/18
    Damit haben die Parteien zum Ausdruck gebracht, dass sich das Arbeitsverhältnis nicht nach den tarifvertraglich vorgegebenen Bedingungen richten sollte, mithin auch nicht nach den tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 21. Juni 2000, 4 AZR 793/98, juris).
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