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   BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 944/78   

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https://dejure.org/1981,2353
BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 944/78 (https://dejure.org/1981,2353)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1981 - 4 AZR 944/78 (https://dejure.org/1981,2353)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 (https://dejure.org/1981,2353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückzahlungspflicht Umzugskostenvergütung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Auszug aus BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 944/78
    Dementsprechend hat der Senat den Begriff der Versetzung im Sinne des § 12 BAT in seiner Entscheidung AP Nr. 3 zu § 25 BAT dahin gehend definiert, daß es sich um eine einseitige Handlung des Arbeitgebers mit rechtsgeschäftlichem Charakter handelt, die in seinem Direktionsrecht wurzelt und durch die die Arbeitsbedin gungen des Arbeitnehmers in der Weise einseitig verändert werden sollen, daß der Angestellte bei einer anderen Dienststelle des selben Dienstherrn unter Fortbestand seines bisherigen Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt werden soll (BAG, aaO, m.w.N.).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Demgemäß erblickt der Senat in Abordnungen und Versetzungen von Angestellten des öffentlichen Dienstes einseitige Handlungen des Arbeitgebers mit rechtsgeschäftlichem Charakter, die in seinem Direktionsrecht wurzeln und durch die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers einseitig verändert werden sollen (vgl. BAGE 25, 12, 15 = AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT, sowie die weiteren Urteile des Senats vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT und 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 18.07.2014 - 10 Sa 187/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit einer Ausreisepauschale bei

    Diese Grundsätze sind auch auf Rückzahlungsklauseln in Bezug auf Umzugskosten heranzuziehen ( vgl. BAG 21. März 1973 - 4 AZR 187/72 - zu 2. der Gründe, AP Nr. 4 zu § 44 BAT; BAG 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 431 ff.; HWK/Thüsing 6. Aufl. § 611 BGB Rn. 479 ).

    Zwar wird man annehmen müssen, dass hier mit den sechs Monaten nur eine geringe Bindungsdauer besteht und die Klausel unter dem Aspekt der Bindungsdauer nicht unzulässig war ( vgl. BAG, 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT, wo eine zweijährige Bindungsdauer unbeanstandet geblieben ist) .

  • LAG Hamm, 02.06.2003 - 17 Sa 40/03

    Rückzahlung der arbeitgeberseitig gewährten Umzugskostenvergütung durch den

    Danach ist dann jedoch als drittes Zwischenergebnis festzuhalten, dass ebenfalls die Klägerin von dem Angestellten nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BAT die volle Zurückzahlung der von ihr diesem Angestellten gewährten Umzugskostenvergütung in dem Fall fordern kann, bei dem die Klägerin diesem Angestellten die Umzugskostenvergütung für einen Umzug dieses Angestellten aus Anlass der Einstellung dieses Angestellten durch sie schriftlich zugesagt hat und bei dem ihr Arbeitsverhältnis zu diesem Angestellten vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Umzug dieses Angestellten aus einem von diesem Angestellten zu vertretenden Grunde endet, da nämlich entgegen der obigen zweitinstanzlichen Ansicht des Beklagten das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 18.02.1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT entschieden hat, dass die Rückzahlungsvorschrift in § 44 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BAT deswegen weder gegen Art. 3 GG noch gegen Art. 12 GG verstößt, weil einerseits der Angestellte auf Grund der obigen Rückzahlungsbestimmung in § 5 Abs. 3 Satz 1 BUKG für Beamte nicht schlechter als ein Beamter in vergleichbarer Situation gestellt wird, weil andererseits die Rückzahlungsklausel in § 44 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BAT die Umstände des Einzelfalls dadurch berücksichtigt, indem dort darauf abgestellt wird, ob das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Umzug des Angestellten aus einem vom Angestellten zu vertretenden Grunde geendet hat, weil ferner in dem Fall, bei dem das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Umzug des Angestellten aus einem vom Angestellten zu vertretenden Grunde geendet hat, die in § 44 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BAT aufgenommene Rückzahlungsklausel vom Standpunkt eines verständigen Betrachters begründeten sowie zu billigenden Interessen entspricht, weil des Weiteren im Hinblick auf die vergleichsweise kurze Bindungsdauer von zwei Jahren auch keine rechtlichen Bedenken gegen die in § 44 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BAT geregelte volle Rückzahlungspflicht des Angestellten bestehen und weil zudem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Tarifvertragsparteien bei der Begründung von tariflichen Rückzahlungspflichten der Arbeitnehmer freier als die Arbeitsvertragsparteien bei der Begründung von arbeitsvertraglichen Rückzahlungspflichten der Arbeitnehmer sind (vgl. zum Letzteren: BAG, Urteil vom 21.03.1973 - 4 AZR 187/72 - AP Nr. 4 zu § 44 BAT).
  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

    a)aa) Denn individualrechtlich ist unter der Versetzung eines Arbeitnehmers eine einseitige Handlung des Arbeitgebers mit rechtsgeschäftlichem Charakter zu sehen, die in dem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht wurzelt und durch die, die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers in der Weise einseitig verändert wurden, dass der Arbeitnehmer nunmehr auf Dauer bei einer anderen Dienststelle/bei einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortbestand seines bisherigen Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt wird (BAG, Urteil vom 21.06.1978 - 4 AZR 816/76 -, AP Nr. 3 zu § 25 BAT ; BAG, Urteil vom 18.02.1981 - 4 AZR 944/78 -, AP Nr. 6 zu § 44 BAT ).
  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 489/87

    Kostenübernahmeanspruch einer Angestellten der amerikanischen Streitkräften in

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei einer Versetzung um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers mit rechtsgeschäftlichem Charakter, die in seinem Direktionsrecht wurzelt und durch die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers in der Weise einseitig verändert werden sollen, daß der Angestellte bei einer anderen Dienststelle desselben Dienstherrn unter Fortbestand seines bisherigen Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt werden soll (BAG Urteil vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT; Urteil vom 26. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2000 - 3 Sa 64/99

    Umzugskostenerstattung; Rückzahlungspflicht; Begriff des Vertretenmüssens einer

    Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit dieser zum vertraglichen Regelungsgut gemachten tarifrechtlichen Bestimmung sind nicht geltend gemacht, solche bestehen auch nicht (BAG vom 18.02.1981 - 4 AZR 944/78 - ; Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, BAT, Bd. 3, § 44 Erl. 9 b, Stand: März 1995).
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