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   BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05   

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BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05 (https://dejure.org/2005,5256)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 4 B 14.05 (https://dejure.org/2005,5256)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 4 B 14.05 (https://dejure.org/2005,5256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung von gestalterischen Regelungszielen; Rechtmäßigkeit einer gemeindlichen Satzung, die Stellplätze im Bereich zwischen einer Straßenbegrenzungslinie und einer durch die Gebäudefronten gebildeten Linie betrifft; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1768
  • ZfBR 2005, 559
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05
    Denn für die Erreichung des angestrebten Ziels, eine bestimmte näher umschriebene Fläche von Bebauung auch durch Stellplätze frei zu halten, stellt das Bauplanungsrecht das Instrumentarium im Rahmen der dem Bundesgesetzgeber zustehenden Kompetenz zur Verfügung (vgl. hierzu den auch vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Beschluss des Senats vom 10. Juli 1997 BVerwG 4 NB 15.97 BRS 59 Nr. 19 = NVwZ-RR 1998, 486).

    Darauf hat der Senat bereits in seinem genannten Beschluss vom 10. Juli 1997 BVerwG 4 NB 15.97 (a.a.O.) ausdrücklich hingewiesen; zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof darauf Bezug genommen.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Dabei beruft sie sich auf eine im Schrifttum vertretene Ansicht, nach der das Bundesverwaltungsgericht sich in seinem Beschluss vom 31. Mai 2005 - BVerwG 4 B 14.05 - (Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 75 = BauR 2005, 1768 = ZfBR 2005, 559) von dem "finalen" Ansatz bei der Abgrenzung des Bauordnungs- vom Bauplanungsrecht verabschiedet habe (Jäde, ZfBR 2006, 9).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2009 - 18 U 73/08

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Ablehnung der Baugenehmigung für die

    Evident rechtswidrig ist die Höhenbegrenzungssatzung aber aus dem Gesichtspunkt heraus, dass auf die Ermächtigungsnorm des § 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW, die Gestaltungssatzungen nur zur Durchführung baugestalterischer Absichten zulässt, keine bauplanungsrechtlichen Regelungen gestützt werden können; es darf sich also nicht um bodenrechtliche (bauplanungsrechtliche) Regelungen im Gewand von Baugestaltungsvorschriften handeln; will die Gemeinde Regelungen mit bodenrechtlichem Inhalt erlassen, hat sie sich der hierfür zur Verfügung stehenden planerischen Instrumente des BauGB zu bedienen (BVerwG BauR 2005, 1768 ff.; BVerwG NVwZ-RR 1998, 486 f.; BayVGH NVwZ-RR 2005, 785, 787; (Gädtke/Temme/Heintz/Czepuck, BauO NRW, 11. Auflage, § 86 Rdnrn. 8, 29).
  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 NE 23.1455

    Normenkontrolleilantrag, Sondergebiet Tierklinik, Ausfertigungsmangel, Lärm- und

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass damit keine bodenrechtliche Regelung, sondern ausschließlich baugestalterische Regelungen bezweckt sind (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.2005 - 4 B 14.05 - juris Rn. 7; B.v. 10.7.1997 - 4 NB 15.97 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

    Die Antragsgegnerin räumt mit diesem Vortrag im Gegenteil ein, dass sie eine bauordnungsrechtliche Vorschrift "im Gewande" des Bauplanungsrechts erlassen hat (zum - umgekehrten - Fall bodenrechtlicher Regelungen "im Gewande von Baugestaltungsvorschriften" vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.05.2005 - 4 B 14.05 -, BauR 2005, 1768, juris Rn. 7; Beschl. v. 10.07.1997 - 4 NB 15.97 -, NVwZ-RR 1998, 486).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20

    Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch

    Auf die weiteren Einwände der Klägerin, insbesondere auf die Fragen, ob der Geltungsbereich der Schutzzonen II - IV wegen des Einbezugs faktischer Baugebiete unbestimmt ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.2017 - 3 S 1748/14 -, BauR 2017, 1012, juris Rn. 50 f.) und ob die Beklagte im Hinblick auf die von ihr verwendeten Begriffe ("einfügen", "prägende Wirkung") unzulässiger Weise eine bodenrechtliche Regelung "im Gewande" einer Baugestaltungsvorschrift erlassen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 31.05.2005 - 4 B 14.05 -, BauR 2005, 1768, juris Rn. 7; Beschl. v. 10.07.1997 - 4 NB 15.97 -, NVwZ-RR 1998, 486, juris Rn. 3; Sauter, LBO, 58. Erg.-Lfg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 10 A 4924/05

    Doppelgleisige Zulässigkeitsprüfung bei Werbeanlagen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 4 NB 15.97 -, BRS 59 Nr. 19 und vom 31. Mai 2005 - 4 B 14.05 -, BauR 2005, 1768 = ZFBR 2005, 559.
  • VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21

    Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung

    § 7 FGS stelle mit seiner Pflicht zur Begrünung von Vorgärten eine gestalterische Regelung zu den überbaubaren Grundstücksflächen dar, die der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers entzogen sei (vgl. zu Stellplätzen BVerwG vom 31.5.2005 Az. 4 B 14.05).

    (4) Die Behauptung der Antragstellerin, bei § 7 FGS handle es sich um eine gestalterische Regelung zu bebaubaren Grundstücksflächen, die der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers als bodenrechtliche Regelung ebenso entzogen sei, wie dies für das Verbot von Stellplätzen in Vorgärten durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 31.5.2005 BauR 2005, 1768) entschieden worden sei, ist nicht nachvollziehbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 3 S 1281/10

    Errichtung von vier Werbeanlagen für Fremdwerbung auf einem gewerblich genutzten

    Denn jede baurechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschrift, die zur Ablehnung eines Bauantrags führt, hat im Ergebnis eine quasi bodenrechtliche Wirkung, weil auf einem bestimmten Grundstück ein beabsichtigtes Vorhaben nicht verwirklicht werden darf (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 8.06 -, BVerwGE 129, 318 = NVwZ 2008, 311 unter klarstellenden Hinweis auf den Beschluss vom 31.05.2005 -4B 14.05-, BauR 2005, 1768 ).

    von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.07.1997 (- 4 NB 15.97-, NVwZ-RR 1998, 486 ) und von seinem Beschluss vom 31.05.2005 (- 4 B 14.05-, BauR 2005, 1768 ) ab.

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.10.2007 (- 4 C 8.06 -, BVerwGE 129, 318 = NVwZ 2008, 311) unter Hinweis auf seinen Be-schluss vom 31.05.2005 (- 4 B 14.05 -, BauR 2005, 1768 ) klargestellt, dass in Verfolgung baugestalterischer Ziele Werbeanlagen der Außenwerbung, die für Fremdwerbung bestimmt sind, Gegenstand bauordnungsrechtlicher Regelungen sein können.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 5 S 3193/21

    Bebauungsplan; Ergänzung eines Begründungselements; Zweck der Ausfertigung;

    Allerdings können mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Überbaubarkeit von Grundstücksflächen mit bestimmten baulichen Anlagen auch - mittelbar - gestalterische Ziele verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.5.2005 - 4 B 14.05 - BauR 2005, 1768, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

    Eine solche Regelung ist jedoch von der Ermächtigungsgrundlage der LBO zum Erlass örtlicher Bauvorschriften nicht gedeckt (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2005 - 4 B 14.05 -, BauR 2005, 1768).
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2019 - 6 K 5395/17

    Werbeanlage Fremdwerbeanlage Fremdwerbungsausschluss Gestaltung

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - 7 A 1993/16

    Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17

    Normenkontrollverfahren gegen eine Ortsgestaltungssatzung

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 B 26.13

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 B 27.13

    Anforderungen an die Formulierung einer Divergenzrüge

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 1 LB 5/14

    Bauvorbescheid zur Erweiterung der Bebauung eines Grundstücks mit einem

  • VG Neustadt, 30.07.2019 - 5 K 1585/18

    Ausschluss von Stellplätzen durch Gestaltungssatzung - Stellplätze im

  • VG München, 28.09.2009 - M 8 K 08.5611

    Bestandskräftig genehmigter Freiflächengestaltungsplan; Begrünungspflicht nicht

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 B 25.13

    Erheben der Verfahrensrüge bei Vorliegen der Verletzung formellen Rechts (hier:

  • VG Köln, 18.10.2005 - 2 K 7267/04

    Baugenehmigung für eine Werbeanlage in einem allgemeinen Wohngebiet; Zulässigkeit

  • BVerwG, 29.07.2021 - 4 BN 29.21

    Vereinbarkeit des Art. 5 S. 2 AGVwGO BY mit der Kompetenzordnung des

  • OVG Saarland, 26.06.2020 - 2 A 271/19

    Ausschluss von Fremdwerbung in gemeindlicher Werbeanlagensatzung

  • VGH Bayern, 03.02.2010 - 1 N 06.646

    (Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • VGH Hessen, 08.04.2021 - 4 A 313/20

    Keine Fremdwerbeanlage in historischer Altstadt!

  • VGH Bayern, 08.02.2008 - 2 N 04.2141

    Normenkontrolle; Bebauungsplan: - festsetzungsfähiger Inhalt eines

  • VG Hannover, 09.06.2022 - 12 A 2528/20

    Augenscheinseinnahme; Begründung; bodenrechtliche Regelung; Fremdwerbung;

  • VG Arnsberg, 27.11.2012 - 4 K 3242/11

    Rechtmäßigkeit der Anbringung einer Plakatwerbetafel im Euroformat an einer

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21871
OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05 (https://dejure.org/2006,21871)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2006 - 4 B 14.05 (https://dejure.org/2006,21871)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2006 - 4 B 14.05 (https://dejure.org/2006,21871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für eine am Dienstort angemietete Unterkunft als notwendige und damit erstattungsfähige Kosten im Sinne des Trennungsgeldrechts; Trennungsgeldschädlichkeit des Erwerbs von Wohneigentum am neuen Dienstort; Rücknahme der Bewilligung von Trennungsgeld; ...

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; TGV § 3 Abs. 4; ; BRKG § 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Vorliegend ist die Ermessensbetätigung vom Gesetz vorgezeichnet, so dass es keiner Abwägung des "Für und Wider" bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55, 57).

    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O.).

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG angesehen, wonach Verwaltungsakte bei Vorliegen bestimmter, in der Person des von ihnen Begünstigten liegender Umstände "in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit" zurückzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwGE 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 1, allerdings mit unzutreffenden Verweis auf Satz 1 statt Satz 4).

    Die Gewährung von Trennungsgeld im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn muss dem Prinzip der Auslagenerstattung - für notwendige Mehraufwendungen infolge dienstlicher Maßnahmen - (vgl. Meyer/Fricke, a.a.O., Vorbemerkungen, Rdnr. 16) sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. § 7 Abs. 1 LHO Bbg i.V.m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder) Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 58).

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG angesehen, wonach Verwaltungsakte bei Vorliegen bestimmter, in der Person des von ihnen Begünstigten liegender Umstände "in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit" zurückzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwGE 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 1, allerdings mit unzutreffenden Verweis auf Satz 1 statt Satz 4).

    § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG lenkt das der Behörde nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zustehende Ermessen, indem er für die Fälle des Satzes 3 die Rücknahme des Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit festlegt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996, a.a.O., S. 13).

    Danach müssen besondere Gründe vorliegen, wenn eine Rücknahme nur für die Zukunft angeordnet oder überhaupt von der Rücknahme abgesehen werden soll (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996, a.a.O., S. 13).

  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Voraussetzung hierfür ist, dass ein darauf gerichtetes zweck- und zielgerichtetes Handeln vorliegt und die Angaben in diesem Sinne entscheidungserheblich gewesen sind, d.h. das Handeln oder Unterlassen für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes wenigstens mitursächlich war (vgl. BayVGH, Urteil vom 15. März 2001 - 7 B 00.107 - NVwZ 2001, 931, 932).

    Seine Hinweise auf eine Entreicherung sind für die Rücknahme der Bewilligungsbescheide nach § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg unbeachtlich (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 48 Rdnr. 92 a.E.); sind sind allenfalls auf der "zweiten Stufe" der Rücknahme, d.h. bei der Abwicklung der Rückzahlung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, Urteil vom 15. März 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Jahresfrist in Lauf gesetzt, wenn die Behörde positive Kenntnis von den Tatsachen, welche die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigen, erhalten hat, d.h. wenn diese Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt sind (Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 8.00 - NJW 2001, 1440, 1441 m.w.N.).

    Dabei erhält die Behörde Kenntnis, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme des Verwaltungsakts berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat; ein einzelne Fachfragen begutachtender Mitarbeiter einer Behörde ist ebenso wenig ein zur rechtlichen Prüfung berufener Amtswalter wie Mitarbeiter einer nachgeordneten Behörde, welche die für die Rücknahme zuständige Behörde mit der Prüfung einzelner Fachfragen beauftragt hat (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04

    Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Trennungsreisegeld nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Denn die Trennungsgeldverordnung ist in der für den jeweiligen Anspruchszeitraum maßgeblichen Fassung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 2.04 -, NVwZ-RR 2005, 644, 645).

    Ferner ist der Bedienstete aus Gründen der Sparsamkeit verpflichtet, alles ihm Mögliche zu unternehmen, die Kosten der auswärtigen Unterbringung zu minimieren; er soll die Wahl der Unterkunft nicht von der Erwägung abhängig machen, dass ein Anderer die Kosten vorbehaltlos übernimmt; vielmehr soll er sich so verhalten, als müsste er die Kosten endgültig "aus eigener Tasche" tragen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Im Übrigen bestimmen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Begründung eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1, 6).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Ob Angaben vollständig sind, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (auch) von dem Verhalten der Behörde ab (Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278, 285).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Sie schließen die Gewährung von Trennungsgeld in Fällen aus, die gemessen an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit nicht ausgleichsbedürftig sind (BVerwG, Urteil vom 13. September 1973 - BVerwG 2 C 13.73 - BVerwGE 44, 72, 77).
  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - BVerwGE 66, 1, 2, und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199, 202).
  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79

    Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - BVerwGE 66, 1, 2, und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199, 202).
  • BVerwG, 12.05.1998 - 9 B 1134.97
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05

    Trennungsgeld bei Bezug einer Wohnung des Ehegatten

    In diesem Fall ist der Beamte trennungsgeldrechtlich so zu behandeln wie ein Beamter, der am neuen Dienstort eine in seinem Eigentum stehende Wohnung beziehen kann (s. dazu Senatsurteil vom 8. November 2006 - OVG 4 B 14.05 - DÖD 2007, 113).

    Erwirbt der Bedienstete am neuen Dienstort Wohneigentum, ist hingegen davon auszugehen, dass er sich dort dauerhaft niederlassen oder/und ein Abschreibungs- oder Investitionsobjekt erwerben will (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 - OVG 4 B 14.05 -, juris Rn. 20).

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 28 K 729.17
    Voraussetzung hierfür ist, dass ein darauf gerichtetes zweck- und zielgerichtetes Handeln vorliegt und die Angaben in diesem Sinne entscheidungserheblich gewesen sind, d.h. das Handeln oder Unterlassen für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes wenigstens mitursächlich war (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. November 2006 - OVG 4 B 14.05 -, juris Rn. 29).
  • VG Regensburg, 11.10.2010 - RO 8 K 10.1020

    Gewährung von Trennungsgeld sowie Reisekosten in Form von Übernachtungsgeld

    c) Zur Auslegung einer Trennungsgeldvorschrift des Bundes hat das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 08.11.2006 (Az. 4 B 14.05 - Juris) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. ausgeführt: "Ziel der Trennungsgeldgewährung ist, in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht die Mehraufwendungen auszugleichen, die dem Bediensteten in seiner privaten Lebensführung dadurch entstehen, dass sich aufgrund einer dienstrechtlichen Maßnahme der Ort der tatsächlichen Dienstleistung ändert.
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