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   BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95   

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BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95 (https://dejure.org/1995,10210)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 4 B 187.95 (https://dejure.org/1995,10210)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 4 B 187.95 (https://dejure.org/1995,10210)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, der Divergenzgründe und der Verfahrensmängel

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95
    Die - behauptete - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt dagegen nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17

    Abschaltzeiten; brutto; Ersatzzahlung; Gesamtinvestitionskosten; Mäusebussard;

    Der Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997 S. 3328 m.w.N; Senatsbeschl. v. 23.7.2015 - 4 LA 55/15 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11

    Untersagung des Abschlusses von Vereinbarungen betreffend das Projekt

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 Rn. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 6.12.1995 - 4 B 187.95 - und 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997 S. 3328 m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 4 LA 171/10

    Beweiskraft eines von einer mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 Rn. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 6.12.1995 - 4 B 187.95 - und 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997 S. 3328 m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00

    Alterssicherungsordnung; Anerkennung; Apotheker; Apothekerkammer;

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nur dann von einer höchstrichterlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ab, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz, der dieselbe Rechtsfrage betrifft und die höchstrichterliche Entscheidung trägt, nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328, m.w.N.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 124 Rn. 36 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2012 - 4 LA 166/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Berufsfachschule

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 Rn. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 6.12.1995 - 4 B 187.95 - und 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997 S. 3328 m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02

    Auslegung; Klageantrag; Klagefrist; Klageänderung

    Eine Abweichung von einer höchstrichterlichen Entscheidung liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz, der dieselbe Rechtsfrage betrifft und die Entscheidung trägt, nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 -; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328, m. w. Nachw.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 124 RdNr. 36 ff; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 11. Aufl., § 124 RdNr. 11, § 132 RdNr. 14 ff).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2002 - 8 LA 86/02

    Kostenschuldner; Mitveranlasser; Veranlasser; Vermessungskosten

    Eine Abweichung setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem obergerichtlich aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und der Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt ( vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 29.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328; Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 12 Rn. 36 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2003 - 8 LA 41/03

    Angliederung; Angliederungsverfügung; Eigenjagdbezirk; Ermessen;

    Das erstinstanzliche Urteil weicht nur dann von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ab, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der obergerichtlichen Entscheidung aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 124 RdNr. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 11. Aufl., § 124 RdNr. 11, § 132 RdNr. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328, m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2002 - 8 LA 87/02

    Kostenschuldner; Mitveranlasser; Veranlasser; Vermessungskosten

    Eine Abweichung setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem obergerichtlich aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und der Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt ( vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 29.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328; Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 12 Rn. 36 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 8 LA 79/02

    Kostenschuldner; Mitveranlasser; Veranlasser; Vermessungskosten

    Eine Abweichung setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem obergerichtlich aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt ( vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 29.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328; Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 12 Rn. 36 ff.).
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