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   BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07   

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https://dejure.org/2007,11544
BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07 (https://dejure.org/2007,11544)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2007 - 4 B 25.07 (https://dejure.org/2007,11544)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 4 B 25.07 (https://dejure.org/2007,11544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Abweisug einer Berufung im Hauptantrag als unzulässig; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der Zulassung einer Revision; ...

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 NVwZ 2004, 1510).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 NVwZ 2004, 1510).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76

    Aufklärungspflicht - Unbestimmte Anträge - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07
    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet richtig verstanden keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (Beschluss vom 9. November 1976 BVerwG 5 B 80.76 NJW 1977, 1465).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 12 A 149/10

    Neutralitätspflicht einer Schiedsstelle i.R.d. Hilfestellung für einen Kläger bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 4 B 25/07 -, juris; Urteil vom 8. Mai 1984 - 9 C 141/83 -, DVBl. 1984, 1005, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. März 2011 - 1 A 366/09 -, juris, und vom 13. Mai 2008 - 12 A 888/08 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 86 Rn. 24 m.w.N.

    vgl. zur Beschränkung der Hinweispflicht des Vorsitzenden auf das, wozu Anträge und Vortrag der Beteiligten Anlass geben, insbesondere unklar sind: BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 4 B 25/07 -, juris; Urteil vom 8. Mai 1984 - 9 C 141/83 -, DVBl. 1984, 1005, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. März 2011 - 1 A 366/09 -, juris, und vom 13. Mai 2008 - 12 A 888/08 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 86 Rn. 24.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet indes keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - Az.: 4 B 25.07 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504

    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des

    Unabhängig davon, dass der dahingehende Vortrag erst nach Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) erfolgte, beinhaltet die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2007 - 4 B 25.07 - juris Rn. 7).
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