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   BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14   

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https://dejure.org/2014,27580
BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14 (https://dejure.org/2014,27580)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2014 - 4 B 48.14 (https://dejure.org/2014,27580)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2014 - 4 B 48.14 (https://dejure.org/2014,27580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3
    Divergenzrüge bei Missachtung der Einschätzungsprärogative der Fachbehörden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14
    Eine Divergenz im Sinne der Vorschrift liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, den sie billigt, im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14
    Den von der Beigeladenen behaupteten, vorgeblich den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 - (BVerwGE 147, 118) und vom 21. November 2013 - BVerwG 7 C 40.11 - (NVwZ 2014, 524), widersprechenden Rechtssatz, dass "einzig und allein" die Methodik des Bayerischen Windkrafterlasses zur Beurteilung des signifikanten Tötungsrisikos im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG 2010 anerkannt werden könne, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht aufgestellt.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14
    Den von der Beigeladenen behaupteten, vorgeblich den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 - (BVerwGE 147, 118) und vom 21. November 2013 - BVerwG 7 C 40.11 - (NVwZ 2014, 524), widersprechenden Rechtssatz, dass "einzig und allein" die Methodik des Bayerischen Windkrafterlasses zur Beurteilung des signifikanten Tötungsrisikos im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG 2010 anerkannt werden könne, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht aufgestellt.
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

    Mittlerweile ist durch die Rechtsprechung im Übrigen geklärt, dass der Windkrafterlass mangels Normcharakters nicht verbindlich ist, aber den darin enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45; bestätigt durch BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48.14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 B 13.1358

    Erfolgloser Antrag auf Ergänzung der Kostenentscheidung

    Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. September 2014 -4 B 48.14 - kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 C 22.2085

    Erfolglose Streitwertbeschwerde: Auslegung der Klageanträge

    Der sich so ergebende Betrag entspricht bzw. liegt nicht über dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert (vgl. zur Anwendung von Nr. 1.4 des Streitwertkatalogs mit der Folge der Halbierung des Streitwerts BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48.14 - juris Rn. 9; B.v. 12.1.2023 - 2 B 38.22 - juris Rn. 15 [vgl. zum Verbescheidungsantrag vorgehend OVG NW, U.v. 21.7.2022 - 6 A 2092/20 - juris Rn. 11]; BayVGH, U.v. 18.1.2023 - 11 B 22.1153 - juris Rn. 54).
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550

    Änderungsgenehmigung Windenergieanlage - Windenergie-Erlass als

    Die hiergegen vom Kläger erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. September 2014 zurückgewiesen (Az. 4 B 48.14).
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