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   BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02   

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BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02 (https://dejure.org/2002,10079)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 4 B 49.02 (https://dejure.org/2002,10079)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 (https://dejure.org/2002,10079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Bundesstraßen des Fernverkehrs - Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung - Herabstufung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96

    Bund-Länder-Streit: Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des Bundes gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02
    11 2. Die Rüge, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 (BVerfGE 102, 167 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 26.84 - (NVwZ 1989, 149 ff.) ab, führt nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch tritt (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02
    11 2. Die Rüge, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 (BVerfGE 102, 167 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 26.84 - (NVwZ 1989, 149 ff.) ab, führt nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02
    10 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02
    Auch mit diesem Merkmal verweist § 2 Abs. 4 FStrG vielmehr auf jeweilige Landesstraßenrecht, das seinerseits in allen Landesstraßengesetzen für die dort vorgesehene Klassifizierung der Straßen auf das - danach in diesem Zusammenhang durch eben das Landesrecht bestimmte - Merkmal der Verkehrsbedeutung abstellt (BVerwG, Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 4 C 34.76 - Buchholz 407.4 § 2 FStrG Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Der von den Klägern zur Stütze ihrer Ansicht herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2002 (- 4 B 49.02 -, juris) behandelte nicht die Voraussetzungen der Klassifizierung einer Ortsumgehung als Bundesstraße, sondern eine Klage gegen die Herabstufung einer alten Bundesstraße zur Gemeindeverbindungsstraße nach Indienstnahme einer Ortsumgehung (vgl. den Tatbestand des vorgehenden Urteils des BayVGH v. 10.4.2002 - 8 B 01.1170 -, BayVBl 2003, 468).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12

    Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße;

    Eine dem weiträumigen Verkehr dienende und bislang zu dienen bestimmte Straße bleibt auch dann Bundesstraße, wenn die zuständige Behörde mit ihrer Konzeption, der Straße die Bestimmung für den weiträumigen Verkehr zu nehmen, scheitert (wie Beschluss vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 4 B 49.02 - juris).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Dass beide Kriterien einander nicht gleichzusetzen seien, sondern gleichberechtigt nebeneinander stünden, entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers (BVerwG vom 23.10.2002 - 4 B 49.02 - juris Rn. 4; vom 3.5.2013 NVwZ 2013, 1220 Rn. 12; ebenso Häußler in Zeitler, BayStrWG, Art. 3 Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15

    Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz;

    Diese Kriterien sind nicht gleichzusetzen, sondern stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 2013 - 9 A 17.12 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 -, juris Rn. 6; SächsOVG a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04

    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße; Umstufung; Abstufung;

    Als nicht wesentlich ist der überörtliche Verkehr dann einzustufen, wenn der Anteil dieses Verkehrs hinter dem Anteil jeder Art der übrigen Verkehrsvorgänge - nämlich hier des örtlichen Verkehrs - zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 -, zitiert nach juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 7 ME 64/09

    Kommunale Entlastungsstraße; Planung; Einstufung

    Der Bezug auch auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen durch die gesetzliche Alternative des "Dienens" neben der des "Zu-dienen-Bestimmtseins" zeigt das Anliegen des Gesetzgebers, die Straßenbaulast und die Verkehrssicherungspflicht derjenigen Körperschaft zu überantworten, der eine Straße am meisten nützt (vgl. zum insoweit gleichlautenden § 1 Abs. 1 Satz 1 FStrG: BVerwG, B. v. 23.10.2002 - 4 B 49.02 -, juris Rn. 4) .
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 8 B 18.2043

    Abgrenzung der Straßenklassen

    Es kann offen bleiben, ob sich aus der Verwendung der Konjunktion "oder" in Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 BayStrWG - ähnlich wie bei § 1 Abs. 1 Satz 1 FStrG (vgl. dazu BVerwG, B.v. 23.10.2002 - 4 B 49.02 - juris Rn. 4; U.v. 3.5.2013 - 9 A 17.12 - NVwZ 2013, 1220 = juris Rn. 12) - ergibt, dass die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße isoliert sowohl aus dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen ("dienen") als auch aus der der Straße zugedachten Verkehrsfunktion ("zu dienen bestimmt") abgeleitet werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 LC 82/16

    Klage einer Stadt gegen die Abstufung der Teilstrecke einer Landesstraße;

    Diese Kriterien sind nicht einander gleichzusetzen, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.2002 - 4 B 49.02 -, juris; Urteil vom 03.05.2013 - 9 A 17.12 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2015, a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04

    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße

    Als nicht wesentlich ist der überörtliche Verkehr dann einzustufen, wenn der Anteil dieses Verkehrs hinter dem Anteil jeder Art der übrigen Verkehrsvorgänge - nämlich hier des örtlichen Verkehrs - zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 -, zitiert nach juris m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - 1 B 54.11

    Berufungsverfahren; Anfechtungsklage; straßenrechtliche Einstufung; Bundesstraße

    Hiervon ist nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 -, juris Rn. 5, und Urteil vom 3. Mai 2013, a.a.O., juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. April 2002 - 8 B 01.1170 -, juris Rn. 15 f.) nicht schon dann auszugehen, wenn die bisherige Straße, etwa nach dem Bau einer Ortsumgehung, teilweise noch vom überörtlichen Verkehr in Anspruch genommen wird, sondern erst dann, wenn die neue Streckenführung die ihr zugedachte Funktion für die Aufnahme des überörtlichen Verkehrs überhaupt nicht erfüllt und somit faktisch keine neue Straßenverbindung für den weiträumigen Verkehr geschaffen wurde.
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 1 KO 770/18

    Abstufung einer Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße

  • VG Meiningen, 16.06.2022 - 1 K 328/20

    Umstufungsentscheidung; (hier: rechtmäßige) Abstufung einer Landes- in eine

  • VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17

    "Vorher-Nacher"-Vergleich; Abstufung; Allgemeinverfügung; Netzfunktion;

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