Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 07.12.1999 - 4 B 59/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme für einen Platz in einer therapeutischen Wohngemeinschaft; Örtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfe; Gewöhnlicher Aufenthalt in einer Einrichtung; Übertritt bei nahtlosem Übergang von einer Einrichtung in die andere; Vollstationäre ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 01.04.1999 - 7 L 1320/98
- VG Potsdam, 09.04.1999 - 7 L 1320/98
- OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
- OVG Brandenburg, 07.12.1999 - 4 B 59/99
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92
Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 132/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1998 - 16 A 6892/95
Sozialhilferecht: Eingriederungshilfe bei betreutem Wohnen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 08.04.1994 - 6 S 745/94
Sozialhilfe: Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung für Asylbewerber in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 23.01.1989 - 6 S 1401/87
Sozialhilfe; Einrichtungen im Sinne des § 100 Abs 1 iVm § 103 Abs 4 BSHG; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 15.04.1999 - 4 A 102/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 168/10
Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden Sozialhilfeträgers gegen den …
Schließlich folgt der Senat nicht der in Rechtsprechung (OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 B 59/99, juris) und Literatur (Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 98 Rn 23;… Münder in: LPK SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 98 Rn. 38) vertretenen Auffassung, wonach eine rechtserhebliche Unterbrechung der Heimbetreuung dann angenommen wird, wenn beim Verlassen der Einrichtung nicht feststeht, wann und wo die stationäre Hilfegewährung fortgesetzt werden soll.Eine Ungewissheit, wann und wo sich welche Hilfeleistung an die Entlassung aus der Einrichtung anschließen wird, stehe einem Übertritt zwingend entgegen (so OVG Brandenburg Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 B 59/99).
- VG Lüneburg, 25.09.2001 - 4 A 169/99
Hilfe für junge Volljährige; psychische Erkrankung
Mit Beschluss vom 27. August 1999 (4 B 59/99) verpflichtete die Kammer den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung, die bis zum 30. April 1999 gewährte Hilfe nach § 41 SGB VIII ab dem 4. Juni 1999 bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Widerspruch der Klägerin gegen den Bescheid des Beklagten vom 26. April 1999 und im Falle der Klageerhebung bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig weiter zu gewähren.Zur Begründung verweist sie auf die Beschlüsse der Kammer in den Eilverfahren 4 B 59/99 und 4 B 101/00.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten zu diesem Verfahren und zu den Eilverfahren 4 B 59/99 und 4 B 101/00 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
- OVG Saarland, 30.09.2005 - 3 Q 14/04
Zum Begriff der gleichartigen Einrichtung in § 97 BSHG (Einzelfall)
Es muss sich dabei um Einrichtungen zur vollstationären Betreuung handeln hierzu LPK-BSHG, 6. Aufl., § 97 Rdnr. 58 ff.; Fichtner, 2. Aufl., § 97 Rdnr. 41 ff; m.w.N.; etwa auch OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 7.12.1999 - 4 B 59/99 -, FEVS 51, 406, 409; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.1.1989 - 6 S 1401/87 -, FEVS 38, 293, 296 was durch den Umstand bestätigt wird, dass in § 97 Abs. 4 BSHG die teilstationären Einrichtungen - im Gegensatz zur Vorschrift des § 100 Nr. 1 BSHG über die sachliche Zuständigkeit - gerade keine Erwähnung finden.Bei den genannten Wohn- und Betreuungsformen kommt es für die Einordnung als (voll-)stationäre Einrichtung daher regelmäßig insbesondere darauf an, ob der Träger eine lediglich stundenweise Betreuung der Behinderten oder aber eine umfassende Hilfeleistung bei Tag und bei Nacht im Sinne einer Gesamtverantwortung anbietet hierzu etwa OVG Bremen, Urteil vom 25.11.1986 - B 2 BA 28/86 -, FEVS 36, 338, 340 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 28.1.1989 - 6 S 1401/87 -, FEVS 38, 293, 296 f.; VGH München, Urteile vom 28.6.2005 - 12 BV 03.965 -, zitiert nach Juris und vom 9.3.1994 - 12 B 92.1155 - FEVS 45, 112, 117 f. zu therapeutischen Wohngemeinschaften; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 7.12.1999, a.a.O..
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2005 - 7 S 266/03
Kostenerstattung - gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 10a Abs 3 AsylbLG
Dieses Ergebnis wird durch eine gesetzessystematische Überlegung gestützt: § 10a Abs. 2 Satz 2 AsylbLG setzt auch bei einem Übertritt von einer Einrichtung in eine andere einen unmittelbaren und ohne wesentliche Zwischenaufenthalte vorgenommenen Wechsel der Einrichtungen voraus (…Hohm, aaO., § 10a Rn. 64); der Übertritt im Sinne der genannten Vorschrift muss in diesen Fällen "nahtlos" erfolgen und wird bei einem Zwischenaufenthalt an einem anderen Ort von mehreren Tagen in der Regel zu verneinen sein (…vgl. Hohm, aaO., § 10a Rn. 63 sowie zu der insoweit gleichen Problematik im Rahmen des § 97 Abs. 2 Satz 2 BSHG OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.1999 - 4 B 59/99 -, FEVS 51, 406 ;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 97 Rn. 66, 72;… weniger restriktiv Bräutigam, in: Fichtner, aaO., § 97 Rn. 28). - OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch; Rechtskraftwirkung
Eine therapeutische Wohngemeinschaft ohne Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei ständiger Präsenz von Betreuungspersonal ist jedoch keine stationäre Einrichtung (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl v. 07.12.1999 - 4 B 59/99 -, FEVS 51, 406). - LSG Hamburg, 18.12.2014 - L 4 SO 29/13
Erstattungsverfahren als Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis; Begriff des …
Ist bei Verlassen der ersten Einrichtung ungewiss, wann und wo eine Aufnahme in eine neue Einrichtung erfolgen wird, so scheidet nach Auffassung des Senats die Annahme eines Übertritts aus (so auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.12.1999 - 4 B 59/99). - LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 208/10
Sozialhilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialleistungsträgern - …
Dagegen steht die Ungewissheit, wann und wo sich ein neuerlicher Eintritt in eine weitere Einrichtung verwirklichen wird, einem Übertritt entgegen ( OVG Brandenburg, Beschluss v. 07.12.1999, 4 B 59/99). - VG Meiningen, 29.03.2007 - 8 K 241/06
Sozialhilfe; Kostenerstattung; Übertritt von einer Einrichtung in eine andere
Die Ungewissheit, wann und wo sich ein neuerlicher Eintritt in eine weitere Einrichtung verwirklichen wird, steht andererseits einem Übertritt entgegen (OVG Brandenburg, B. v. 07.12.1999 - 4 B 59/99 - FEVS 51, 406).
Rechtsprechung
BVerwG, 27.07.1999 - 4 B 59.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Revisionsbegründung bezüglich der Vereinbarkeit landesgesetzlicher, bauordnungsrechtlicher Vorschriften mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes (GG) - Darlegung ernsthafter Absichten in Bezug auf die Wiederverwendung eines Bautorsos