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   OVG Sachsen, 14.09.2009 - 4 B 699/07   

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https://dejure.org/2009,10637
OVG Sachsen, 14.09.2009 - 4 B 699/07 (https://dejure.org/2009,10637)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.09.2009 - 4 B 699/07 (https://dejure.org/2009,10637)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. September 2009 - 4 B 699/07 (https://dejure.org/2009,10637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    URaG Art 1 § 4 Abs. 3
    Freistellung; Ermessen; Investitionshemmnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Freistellung von Altlasten nach Art. 1 § 4 Abs. 3 S. 2 Umweltrahmengesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990 (URaG)

  • Judicialis

    URaG Art. 1 § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Freistellung von Altlasten nach Art. 1 § 4 Abs. 3 S. 2 des Umweltrahmengesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990 (URaG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 3.05
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2009 - 4 B 699/07
    Ihre Erwägung, die Regelungen im Kaufvertrag dürfe die Freistellungsbehörde nicht berücksichtigen, greift nicht durch, da diese die im Zeitpunkt ihrer Entscheidung aktuelle Sachlage nicht außer Betracht lassen und nicht nur auf die Verhältnisse bei der ursprünglichen Antragstellung abheben darf (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 - juris).

    Voraussetzung für den Erfolg der vorliegenden Klage dürfte sein, dass das von der Klägerin in den Jahren 1994 und 1995 nach eigenem Bekunden durchgeführte Investitionsvorhaben bereits vor Ablauf der Frist für die Stellung eines Freistellungsantrags nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 URaG zumindest in Grundzügen der Feststellungsbehörde hinreichend konkret angezeigt wurde (sh. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42/06 - zit. nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25.5.2009 - 5 K 1860/04- zit. nach juris).

  • BVerwG, 20.12.2006 - 7 B 42.06

    Die Klägerin begehrt die Freistellung von ihrer Verantwortlichkeit für Schäden an

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2009 - 4 B 699/07
    Voraussetzung für den Erfolg der vorliegenden Klage dürfte sein, dass das von der Klägerin in den Jahren 1994 und 1995 nach eigenem Bekunden durchgeführte Investitionsvorhaben bereits vor Ablauf der Frist für die Stellung eines Freistellungsantrags nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 URaG zumindest in Grundzügen der Feststellungsbehörde hinreichend konkret angezeigt wurde (sh. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42/06 - zit. nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25.5.2009 - 5 K 1860/04- zit. nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2009 - 5 K 1860/04

    Rechtmäßige Ablehnung einer Altlastenfreistellung für Deponiegrundstück in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2009 - 4 B 699/07
    Voraussetzung für den Erfolg der vorliegenden Klage dürfte sein, dass das von der Klägerin in den Jahren 1994 und 1995 nach eigenem Bekunden durchgeführte Investitionsvorhaben bereits vor Ablauf der Frist für die Stellung eines Freistellungsantrags nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 URaG zumindest in Grundzügen der Feststellungsbehörde hinreichend konkret angezeigt wurde (sh. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42/06 - zit. nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25.5.2009 - 5 K 1860/04- zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 681/08

    Offenlassen der Frage der Zulässigkeit der Klage bei offentsichtlichem

    Innerhalb dieser Antragsfrist muss ein Investitionsvorhaben gegenüber der Freistellungsbehörde jedenfalls in seinen Grundzügen hinreichend konkret angezeigt werden (SächsOVG, Beschl. v. 14.9.2009 - 4 B 699/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 4 A 123/12

    Erfolgen eines fristwahrenden Eintritts eines Rechtsnachfolgers in das

    Ein Freistellungsantrag, mit dem kein Investitionsvorhaben jedenfalls in den Grundzügen hinreichend konkret bezeichnet wird (SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2009 - 4 B 699/07 -, zitiert nach juris) ist der Sache nach ein Antrag auf Vorrat, der dem Zweck der Regelung nicht gerecht wird.
  • OVG Sachsen, 09.03.2011 - 4 A 314/10

    Altlastenfreistellung, Antragsfrist, Investitionsvorhaben

    8 Innerhalb dieser Antragsfrist muss ein Investitionsvorhaben gegenüber der Freistellungsbehörde jedenfalls in seinen Grundzügen hinreichend konkret angezeigt werden (SächsOVG, Beschl. v. 14.9.2009 - 4 B 699/07 -, juris).
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