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   BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02   

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BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5856)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2003 - 4 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5856)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2003 - 4 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und Entscheidungsgründe im Urteil; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Rechtswirkungen der sog. FFH Richtlinie auf die Planfeststellung; Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    In seinem vom Verwaltungsgerichtshof angesprochenen Urteil vom 11. Januar 2001 BVerwG 4 A 13.99 (NVwZ 2001, 1154 = Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16) hat der Senat ebenfalls eine mögliche dort nicht verletzte Pflicht der Behörde angenommen, die behaupteten Auswirkungen des konkreten Vorhabens auf die Hochwassersituation bei der Prüfung der Frage zu beachten, ob ergänzende Maßnahmen geboten sind.

    In diesem Zusammenhang verweist der Verwaltungsgerichtshof zu Recht auch auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 11. Januar 2001 BVerwG 4 A 13.99 a.a.O., wonach es sich bei der Vorhersage über das Ausmaß eines künftigen Hochwassers stets um eine mit hoher Unsicherheit behaftete Prognose handelt.

    26 6. Die Beschwerde rügt ferner, der Verwaltungsgerichtshof hätte zur Frage der Existenzgefährdung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 11. Januar 2001 BVerwG 4 A 13.99 a.a.O.) ein Sachverständigengutachten einholen müssen.

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Kann dagegen die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden, hat es mit dem Verbot sein Bewenden, das Gebiet so nachhaltig zu beeinträchtigen, dass es für eine Meldung und Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht mehr in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 BVerwG 4 A 28.01 BVerwGE 116, 254 = NVwZ 2002, 1243 = UPR 2002, 448 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 7 m.w.N.).

    Daher scheidet auch eine Abweichung vom Urteil des Senats in seinem Urteil vom 17. Mai 2002 BVerwG 4 A 28.01 (a.a.O.) aus.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Der Beklagte verweist zu Recht darauf, dass der Senat in seinem die Abwägung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans betreffenden Urteil vom 21. März 2002 BVerwG 4 CN 14.00 BVerwGE 116, 144 davon ausgegangen ist, dass das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 6 BauGB den Anwohnern in der Nachbarschaft des Plangebiets eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermittelt, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Mit dieser Regelung hat sich der Senat bereits mehrfach näher befasst (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 BVerwG 4 C 2.99 BVerwGE 110, 302).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Wenn die Planfeststellungsbehörde in dieser Weise verfährt, so handelt sie (erst) dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich ihr die ausgeschiedene Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. die Beschlüsse vom 26. Juni 1992 BVerwG 4 B 1 11.92 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89, vom 16. August 1995 BVerwG 4 B 92.95 - NVwZ-RR 1996, 68 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 und vom 24. September 1997 BVerwG 4 VR 21.96 NVwZ-RR 1998, 297 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 134).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Dieser "grobe Formmangel" liegt indes nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 NJW 1998, 3290 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
    Wenn die Planfeststellungsbehörde in dieser Weise verfährt, so handelt sie (erst) dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich ihr die ausgeschiedene Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. die Beschlüsse vom 26. Juni 1992 BVerwG 4 B 1 11.92 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89, vom 16. August 1995 BVerwG 4 B 92.95 - NVwZ-RR 1996, 68 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 und vom 24. September 1997 BVerwG 4 VR 21.96 NVwZ-RR 1998, 297 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 134).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 249 f. und vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - NVwZ 2004, 1486 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 121, 72; Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f. und vom 5. März 2003 - 4 B 70.02 - NuR 2004, 520 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O., S. 10; Urteil vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 ) Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f.; Urteil vom 25. Januar 1996, a.a.O., S. 249 f.; Beschluss vom 5. März 2003 - BVerwG 4 B 70.02 - juris).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.; Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f. und vom 5. März 2003 - 4 B 70.02 - NuR 2004, 520 = juris Rn. 15).
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   BVerwG, 14.11.2002 - 4 VR 13.02   

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BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 4 VR 13.02 (https://dejure.org/2002,20259)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 4 VR 13.02 (https://dejure.org/2002,20259)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Der Senat ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2005, der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache geworden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - BVerwG 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32, vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 VR 13.02 - nicht veröffentlicht).
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