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   OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04   

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OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04 (https://dejure.org/2005,7773)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 (https://dejure.org/2005,7773)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 (https://dejure.org/2005,7773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsArchG aF § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2; SächsArchG nF § 7 Abs. 2, § 6 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung aus der Architektenliste wegen eines nach Eintragung eingetretenen Vemögensverfalls ; Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 7 Abs. 2 Sächsisches Architektengesetz alte Fassung (SächsArchG a.F.) bei Erlass einer Haftanordnung wegen Nichtabgabe einer ...

  • Judicialis

    SächsArchG a.F. § 7 Abs. 2; ; SächsArchG a.F. § 8 Abs. 2; ; SächsArchG n.F. § 7 Abs. 2; ; SächsArchG n.F. § 6 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschuldung: Löschung aus der Architektenliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1523 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92

    Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04
    Die genannte Regelung soll im öffentlichen Interesse wie im Interesse der jeweiligen Auftraggeber ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleisten, damit sich die typischerweise mit erheblichen Vermögenswerten betrauten Architekten bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit an fachlichen Gesichtspunkten - namentlich an den Erfordernissen einer sicheren und wirtschaftlichen Bauweise - orientieren können, und diese Belange nicht unter dem Druck einer finanziellen Notlage zu Gunsten einer Verbesserung ihrer eigenen Situation vernachlässigen oder gar völlig zurückstellen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.; NdsOVG, Beschl. v. 26.1.1995, NVwZ-RR 1996, 261 m.w.N. zum jeweiligen Landesrecht).

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner einschränkenden Auslegung von § 8 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SächsArchG a.F. auf abweichende Formulierungen im Architektengesetz der DDR von 1990 sowie in den Architektengesetzen anderer Bundesländer verweist, merkt der Senat lediglich an, dass die Löschung aus der Architektenliste wegen nachträglichen Vermögensverfalls auch nach den vom Verwaltungsgericht u.a. herangezogenen Regelungen des Baden-Württembergischen und des Hessischen Architektengesetzes als zulässig angesehen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.).

    Dies gilt mangels abweichender Regelungen im Sächsischen Architektengesetz - sei es a.F. oder n.F. - auch für die Beurteilung der in Rede stehenden Ermessensentscheidung über die Löschung aus der Architektenliste (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183).

  • VGH Hessen, 15.06.2004 - 11 TP 1440/04

    Löschung aus der Architektenliste - Unzuverlässigkeit mangels Vermögens

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04
    Die genannte Regelung soll im öffentlichen Interesse wie im Interesse der jeweiligen Auftraggeber ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleisten, damit sich die typischerweise mit erheblichen Vermögenswerten betrauten Architekten bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit an fachlichen Gesichtspunkten - namentlich an den Erfordernissen einer sicheren und wirtschaftlichen Bauweise - orientieren können, und diese Belange nicht unter dem Druck einer finanziellen Notlage zu Gunsten einer Verbesserung ihrer eigenen Situation vernachlässigen oder gar völlig zurückstellen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.; NdsOVG, Beschl. v. 26.1.1995, NVwZ-RR 1996, 261 m.w.N. zum jeweiligen Landesrecht).

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner einschränkenden Auslegung von § 8 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SächsArchG a.F. auf abweichende Formulierungen im Architektengesetz der DDR von 1990 sowie in den Architektengesetzen anderer Bundesländer verweist, merkt der Senat lediglich an, dass die Löschung aus der Architektenliste wegen nachträglichen Vermögensverfalls auch nach den vom Verwaltungsgericht u.a. herangezogenen Regelungen des Baden-Württembergischen und des Hessischen Architektengesetzes als zulässig angesehen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.).

  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04
    Während des laufenden Insolvenzverfahrens handelt es sich bei der Restschuldbefreiung damit nur um die "abstrakte Möglichkeit" der Schuldenbefreiung (so BGH, Beschl. v. 7.12.2004, NJW 2005, 1271), die sich erst durch die Beendigung des Insolvenzverfahrens und nach der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch den entsprechenden Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) zu einer "konkreten Aussicht" verdichtet (BGH aaO).
  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04
    Soweit § 12 GewO Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit während laufender Insolvenzverfahren für die Fälle der "ungeordneten Vermögensverhältnisse" von Gewerbetreibenden ausschließt, handelt es sich um eine Regelung, die - verfassungsrechtlich unbedenklich - im Sächsischen Architektengesetz keine Entsprechung gefunden hat (vgl. für Widerruf einer Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls: BFH, Beschl. v. 4.3.2004, BFHE 204, 563).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1995 - 8 M 6013/94

    Berufserforderliche Zuverlässigkeit von Architekten;; Architekt

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04
    Die genannte Regelung soll im öffentlichen Interesse wie im Interesse der jeweiligen Auftraggeber ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleisten, damit sich die typischerweise mit erheblichen Vermögenswerten betrauten Architekten bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit an fachlichen Gesichtspunkten - namentlich an den Erfordernissen einer sicheren und wirtschaftlichen Bauweise - orientieren können, und diese Belange nicht unter dem Druck einer finanziellen Notlage zu Gunsten einer Verbesserung ihrer eigenen Situation vernachlässigen oder gar völlig zurückstellen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.; NdsOVG, Beschl. v. 26.1.1995, NVwZ-RR 1996, 261 m.w.N. zum jeweiligen Landesrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Frage stellt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner im vorliegenden Zusammenhang jüngst ergangenen Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - (a.a.O.) zu einer vergleichbaren Rechtslage in Sachsen (vgl. dazu die Vorentscheidung des OVG Bautzen vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, a.a.O.) unter Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtssprechung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle eines Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt.

    Dies entspricht für Fälle der vorliegenden Art auch der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 21.12.1992, a.a.O., vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - vgl. auch OVG Bautzen Urteil vom 24.05.2005, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 26.09.2008 - 20 L 1279/08

    Rechtliche Grundlagen einer Löschung der Eintragung eines überschuldeten oder

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 A 177/07 -, JURIS und Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, JURIS jeweils unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04 -, NJW 2005, 1271.

    Dies relativiert von vornherein die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit, so zum jeweiligen Landesrecht auch Hessischer VGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 11 UE 627/93 - JURIS.; Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 - a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 9 S 2538/05 - a.a.O., zumal die erneute Eintragung in die Liste auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen kann, sofern der Antragsteller dann die erforderliche Zuverlässigkeit (wieder) besitzt.

  • OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02

    Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

    Enthält das materielle Recht keine abweichende Bestimmung, ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.7.1989, BVerwGE 82, 269 [261] m.w.N.; SächsOVG, Urt. v. 24.5.2005 - 4 B 987/04 -) davon auszugehen, dass bei einer Anfechtungsklage der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung für die gerichtliche Überprüfung maßgeblich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 4 B 1250/11

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Architekten bei Eröffnung des

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 4 A 697/10 -, juris, sowie - zu vergleichbaren Regelungen im Saarland und in Sachsen - BVerwG, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 B 7.08 -, Buchholz 451.20 § 12 GewO Nr. 1; Sächs. OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Löschung aus der Architektenliste wegen

    Aus den Regelungen des Sächsischen Architektengesetzes, ergibt sich für die Löschung aus der Architektenliste nichts Anderes (vgl. SächsOVG, Urt. v. 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, juris Rn. 25).

    Im Streitfall hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, juris Rn. 29) ebenfalls dahinstehen lassen, ob die Löschung einer Eintragung in der Architektenliste ausnahmsweise dann als unverhältnismäßig anzusehen ist, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung sämtliche Voraussetzungen einer erneuten Eintragung offensichtlich vorliegen.

  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 6325/16

    Schulden wegen eines Imbisswagens: Architekt wird aus Architektenliste gelöscht!

    "Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - juris.

    Es besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse, dass der Architekt seine Fähigkeit an sachlichen Gesichtspunkten und an den auf wirtschaftliche und sichere Bauweise gerichteten Interessen seiner Auftraggeber ausrichtet und diese Belange nicht aufgrund einer finanziellen Notlage zur Verbesserung der eigenen Situation vernachlässigt oder gar völlig zurückstellt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 4 A 855/11

    Architekt, Wiedereintragung, Insolvenz, Einkommen, Berufsbezeichnung, Ausbildung,

    Hiergegen führte der Kläger erfolglos ein Klage-, Berufungs- und Beschwerdeverfahren (VG Dresden, Urt. v. 24. Juni 2004 - 1 K 1252/01; SächsOVG, Urt. v. 24. Mai 2005 - 4 B 987/04; BVerwG, Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51/05).

    Es bedarf deshalb eines Mindestmaßes an wirtschaftlicher Unabhängigkeit als Grundlage einer ordnungsgemäßen Erfüllung der verantwortungsvollen freiberuflichen Tätigkeit eines Architekten (SächsOVG, Urt. v. 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, juris Rn. 23).

  • VG Köln, 17.08.2016 - 1 L 1707/16

    Rechtmäßigkeit einer Löschung der Eintragung in die Architektenliste

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

    Es besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse, dass der Architekt seine Fähigkeit an sachlichen Gesichtspunkten und an den auf wirtschaftliche und sichere Bauweise gerichteten Interessen seiner Auftraggeber ausrichtet und diese Belange nicht aufgrund einer finanziellen Notlage zur Verbesserung der eigenen Situation vernachlässigt oder gar völlig zurückstellt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Die Beachtung der materiell-rechtlichen Trennung von Löschungs- und (Wieder)Eintragungsverfahren im Gesetz durch den Rechtsanwender kann auch nicht als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben qualifiziert werden (vgl. zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung als dem für die gerichtliche Überprüfung der Löschung aus der Architektenliste maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - BVerwG 6 B 51.05 - GewArch 2006, 77; Hess. VGH, Beschluss vom 3. März 2008 - 9 UZ 1257/07 - Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 9 S 2538/05 - DÖV 2006, 748; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 A 177/07 - ZInsO 2009, 146).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2008 - 20 K 976/07

    Löschung Architekt Architektenliste Insolvenz Insolvenzverfahren

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 A 177/07 -, JURIS und Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, JURIS jeweils unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04 -, NJW 2005, 1271.

    Dies relativiert von vornherein die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit, so zum jeweiligen Landesrecht auch Hessischer VGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 11 UE 627/93 - JURIS.; Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 - a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 9 S 2538/05 - a.a.O., zumal die erneute Eintragung in die Liste auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen kann, sofern der Kläger dann die erforderliche Zuverlässigkeit (wieder) besitzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 4 A 697/10

    Löschung eines Architekten aus der Architektenliste als Gefahrenabwehr ohne

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05

    Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls; Beurteilungszeitpunkt

  • OVG Sachsen, 29.08.2012 - 4 A 158/12

    Architektenliste, Löschung, Beurteilungszeitpunkt

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2006 - 4 A 4377/04

    Löschung aus der Architektenliste

  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 1 K 36/06

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Eintragung in der Architektenliste; Abgabe

  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

  • VG Düsseldorf, 16.08.2007 - 20 L 1186/07

    Architekt Architektenliste Löschung Zuverlässigkeit eidesstattliche Versicherung

  • VG Düsseldorf, 14.12.2006 - 20 L 2042/06

    Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung der Eintragung in die Architektenliste;

  • VG Leipzig, 03.06.2021 - 5 K 90/19

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste wegen Vermögensverfall

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 1 A 506/12

    Vermessungsingenieur, Vermögensverfall, Amtsenthebung

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