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   BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16   

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https://dejure.org/2016,25794
BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16 (https://dejure.org/2016,25794)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2016 - 4 BN 23.16 (https://dejure.org/2016,25794)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2016 - 4 BN 23.16 (https://dejure.org/2016,25794)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 1
    Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 1
    Auslegung, öffentliche -; DIN-Normen; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; Öffentlichkeitsbeteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 1 BauGB
    Öffentliche Auslegung bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen (hier: Beifügung von in Bezug genommenen DIN-Normen)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen nicht beigefügter DIN-Normen auf die Auslegung einer in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
    Bauplanungsrecht: Bezugnahme auf DIN-Normen bei öffentlicher Auslegung | Öffentlichkeitsbeteiligung; Öffentliche Auslegung; Bezugnahme auf DIN-Normen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
    Bauplanungsrecht: Bezugnahme auf DIN-Normen bei öffentlicher Auslegung | Öffentlichkeitsbeteiligung; Öffentliche Auslegung; Bezugnahme auf DIN-Normen

  • doev.de PDF

    Öffentliche Auslegung von DIN-Normen

  • rewis.io

    Öffentliche Auslegung bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen (hier: Beifügung von in Bezug genommenen DIN-Normen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 1
    Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen

  • rechtsportal.de

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 1
    Auswirkungen nicht beigefügter DIN-Normen auf die Auslegung einer in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    DIN-Normen müssen nicht (mit) ausgelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinde muss keine DIN-Normen zur umweltbezogenen Stellungnahme öffentlich zugänglich machen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
    Bauplanungsrecht: Bezugnahme auf DIN-Normen bei öffentlicher Auslegung | Öffentlichkeitsbeteiligung; Öffentliche Auslegung; Bezugnahme auf DIN-Normen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    DIN-Normen müssen nicht (mit)ausgelegt werden! (IBR 2016, 608)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 165
  • DÖV 2016, 961
  • BauR 2016, 1969
  • BauR 2017, 55
  • ZfBR 2016, 789
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
    Auszug aus BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16
    In der Rechtsprechung des Senats ist rechtsgrundsätzlich geklärt, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3).

    Ob eine einzelne fehlerhafte Festsetzung zur Gesamt- oder Teilnichtigkeit des Bebauungsplans führt, ist letztlich eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16
    Gefordert ist die Gemeinde nur bei der Verkündung eines Bebauungsplans, wenn sie in den Festsetzungen auf eine DIN-Norm verweist und sich erst aus dieser Norm ergibt, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 12 und vom 30. September 2014 - 4 B 49.14 - ZfBR 2015, 60 Rn. 3).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16
    Diese Grundsätze gehen von der Regel des § 139 BGB aus (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 S. 82).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 4 N 1.95

    Keine Bauleitplanung in gemeindefreien Gebieten

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16
    Ihre Befugnisse sind nach § 1 Abs. 1 BauGB auf die Grundstücke des eigenen Gemeindegebiets beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1995 - 4 N 1.95 - BVerwGE 99, 127 ).
  • BVerwG, 30.09.2014 - 4 B 49.14

    Verwendung von DIN-Vorschriften durch den Plangeber

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16
    Gefordert ist die Gemeinde nur bei der Verkündung eines Bebauungsplans, wenn sie in den Festsetzungen auf eine DIN-Norm verweist und sich erst aus dieser Norm ergibt, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 12 und vom 30. September 2014 - 4 B 49.14 - ZfBR 2015, 60 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 8 S 2831/19

    Unzulässigkeit von Festsetzungen in einem Bebauungsplan nach BauGB § 13b S 1

    Mängel, die lediglich einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen unter Berücksichtigung des in § 139 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens nur dann ausnahmsweise nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 BN 23.16 -, NVwZ 2017, 165, juris Rn. 5 m.w.N.; Senatsurteil vom 01.07.2020 - 8 S 2280/18 -, ZfBR 2021, 171, juris Rn. 98).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Maßgeblich ist, ob der Bebauungsplan auch ohne Angaben zum Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet eine geordnete städtebauliche Nutzung bewirkt und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (std. Rspr. s. BVerwG, Beschluss vom 11.8.2016 - 4 BN 23.16 - BauR 2017, 55, juris Rn. 5; zu einem Fall der Unwirksamkeit von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Teilnichtigkeit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Sind diese einer umweltbezogenen Stellungnahmen nicht beigefügt, hat es mit der Auslegung ohne diese sein Bewenden (BVerwG, Beschl. v. 11.08.2016 - 4 BN 23/16 -, NVwZ 2017, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15

    Voraussichtliche Unwirksamkeit einer Festsetzung eines Bebauungsplans -

    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 BN 23.16 -, NVwZ 2017, 165 [165 f.] = juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Mangels eines entsprechenden Normsetzungswillens ist nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB deswegen von einer Gesamtunwirksamkeit auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 BN 23.16 -, NVwZ 2017, 165 = juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verfahrenswahl; beschleunigtes Verfahren;

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht auch formuliert hat, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. Beschl. v. 11. August 2016 - 4 BN 23.16 -, juris Rn. 5; Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 26 jew. m. w. N.) liegt hierin keine Abweichung in der Sache, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24. April 2013 - 4 BN 22.13 - auf eine Divergenzrüge festgehalten hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-)

    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen unter Berücksichtigung des in § 139 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens nur dann ausnahmsweise nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 BN 23.16 -, NVwZ 2017, 165 = juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 13.02.2019 - 1 D 19/18

    Bebauungsplan 2487 - Antragsbefugnis; Baumassenzahl; Bebauungsplan; Ermittlung

    Maßgeblich ist, ob der Bebauungsplan auch ohne Angaben zum Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet eine geordnete städtebauliche Nutzung bewirkt und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.08.2016 - 4 BN 23.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20

    Normenkontrollklage gegen ein als Satzung beschlossenes regionales

    Bezogen auf die Beurteilung des Umfangs der Unwirksamkeit von Bauleitplänen ist demnach bei materiellen Fehlern darauf abzustellen, ob der gültige Teil des Planes für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2016 - 4 BN 23/16 -, juris, Rn. 5; Ziekow, a. a. O., Rn. 360, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 9.17

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    a) Die Antragsgegnerin zitiert den Beschluss des Senats vom 11. August 2016 - 4 BN 23.16 - (NVwZ 2017, 165) und die darin zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Rechtssatz, Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führten dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken könnten und - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck kommenden Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses einschränkenden Inhalts beschlossen hätte.
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2019 - 2 K 23/18

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan wegen eines Verstoßes

  • VG Düsseldorf, 27.10.2022 - 28 K 1803/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - 7 D 25/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Schaffung von Planungsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - 7 D 92/15

    Abwägung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen am Siedlungsrand der geplanten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17

    Abwägung, Abwägungsgebot, Angebot, Angebotsplanung, Anstoßfunktion, Auslegung,

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