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   VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067   

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VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067 (https://dejure.org/2008,9794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2008 - 4 BV 07.3067 (https://dejure.org/2008,9794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 4 BV 07.3067 (https://dejure.org/2008,9794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 74

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Nichtiger Städtebaulicher Vertrag wegen fehlender Kausalität

  • openjur.de

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme (bereits verwirklicht); Kausalität; Angemessenheit; Anweisungsverhältnis; Treu und Glauben

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Nichtiger Städtebaulicher Vertrag wegen fehlender Kausalität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Überwälzung der bei einer Gemeinde für die verbesserte Verkehrserschließung angefallenen Kosten auf Private durch vertragliche Vereinbarung; Die städtebauliche Maßnahme als "Voraussetzung oder Folge" für das von dem Privaten geplante Bauvorhaben als ...

  • Judicialis

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; BauGB § 11 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 56 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 59 Abs. 2 Nr. 4; ; BayVwVfG Art. 59 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Der Umstand, dass die Änderung des Bebauungsplans, die der Klägerin weiteres Baurecht einräumen würde, nicht als Gegenleistung ausdrücklich vereinbart worden ist - dies wäre mit Blick auf § 1 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BauGB rechtlich unzulässig -, sondern nur als "Bedingung" und "Geschäftsgrundlage" angesprochen wird, ohne dass der Klägerin ein entsprechender Rechtsanspruch vermittelt werden sollte (sog. hinkendes Austauschverhältnis) steht der Anwendung der Art. 54 ff. BayVwVfG nicht entgegen (BVerwG vom 16.5.2000 4 C 4/99 - juris ; Bonk in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, RdNr. 20 zu § 56).

    Der Erstattungsanspruch der Klägerin ist auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zählt (BVerwG vom 16.5.2000 a.a.O., Rz. 31 m.w.N.), ausgeschlossen.

    Dieser Erstattungsanspruch ist in der Nichtigkeitsfolge des Art. 59 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG bereits angelegt (BVerwG vom 16.5.2000, a.a.O., Rz. 36; vom 20.3.2003, a.a.O., Rz. 29).

    Allein die Tatsache, dass die Klägerin erst nach Realisierung ihres Vorhabens die Rückabwicklung des Vertrages betrieben hat, begründet kein treuwidriges Erstattungsverlangen (BVerwG vom 16.5.2000, a.a.O. Rz. 37).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) unterliegt (BVerwG vom 6.7.1973 BVerwGE 42, 331/334; Scharmer, NVwZ 1995, 219/221).

    Die Aufwendungen stellen auch Folgekosten in dem Sinne dar, dass sie der Beklagten jenseits der beitragsfähigen Erschließung für Anlagen und Einrichtungen entstehen, die sie "an sich" zu tragen hat (BVerwG vom 6.7.1973, a.a.O., S. 336 f.).

    Für die Ursächlichkeit, wie sie die Zulässigkeit eines Folgekostenvertrags verlangt, reicht es nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG vom 21.6.2005 - 4 B 32/05 - juris ; vom 14.8.1992 BVerwGE 90, 310/311 ff.; vom 6.7.1973, a.a.O., S. 343).

    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung stehen darf und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (BVerwG vom 25.11.2005, a.a.O., Rz. 22; BVerwG vom 6.7.1973, a.a.O., S. 345).

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Grundsätzlich hat der Ausgleich bei Mehrpersonenverhältnissen im Rahmen des jeweiligen Leistungsverhältnisses zu erfolgen (BVerwG vom 16.11.2007, a.a.O.; BGH vom 5.11.2002 - XI ZR 381/01 - juris ).

    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene der von ihm getroffenen, allseits richtigen Zweckbestimmung entsprechend mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zum einen eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Zuweisungsempfänger (BGH vom 5.11.2002, a.a.O. Rz. 15 m.w.N.; vom 3.2.2004 - XI ZR 125/03 - juris ; Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, RdNr. 49 zu § 812).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Dem Anspruch der Klägerin auf Erstattung ihres Kostenbeitrags in Höhe von 738.400 Euro steht auch nicht der in § 814 BGB enthaltene Rechtsgedanke entgegen, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (zur Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch siehe BVerwG vom 20.3.2003 - 2 C 23/02 -juris ; OVG Lüneburg vom 10.7.2007, a.a.O., Rz. 69 f; OVG RP vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 796/797 f.; VGH BW vom 18.10.1990 NVwZ 1991, 583/587; HessVGH vom 17.7.1990 - juris ).

    Dieser Erstattungsanspruch ist in der Nichtigkeitsfolge des Art. 59 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG bereits angelegt (BVerwG vom 16.5.2000, a.a.O., Rz. 36; vom 20.3.2003, a.a.O., Rz. 29).

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs entsprechen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind und sich nicht ausnahmsweise ein Rückgriff auf die §§ 812 ff. BGB verbietet, weil die zu Grunde liegende Interessenbewertung nicht auf das öffentliche Recht übertragbar ist (BVerwG vom 16.11.2007 BayVBl 2008, 443/444 m.w.N.).

    Grundsätzlich hat der Ausgleich bei Mehrpersonenverhältnissen im Rahmen des jeweiligen Leistungsverhältnisses zu erfolgen (BVerwG vom 16.11.2007, a.a.O.; BGH vom 5.11.2002 - XI ZR 381/01 - juris ).

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Für die Ursächlichkeit, wie sie die Zulässigkeit eines Folgekostenvertrags verlangt, reicht es nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG vom 21.6.2005 - 4 B 32/05 - juris ; vom 14.8.1992 BVerwGE 90, 310/311 ff.; vom 6.7.1973, a.a.O., S. 343).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus Anlass eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht und nicht nur auf einen aufgelaufenen Bedarf reagiert wird (BVerwG vom 14.8.1992, a.a.O., S. 313 f.); ein Abstellen auf die kommunale Gesamtplanung ist nicht zulässig (BVerwG vom 21.6.2005, a.a.O., Rz. 6; Reidt, a.a.O., RdNr. 1001).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Teilnichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Für die Ursächlichkeit, wie sie die Zulässigkeit eines Folgekostenvertrags verlangt, reicht es nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG vom 21.6.2005 - 4 B 32/05 - juris ; vom 14.8.1992 BVerwGE 90, 310/311 ff.; vom 6.7.1973, a.a.O., S. 343).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus Anlass eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht und nicht nur auf einen aufgelaufenen Bedarf reagiert wird (BVerwG vom 14.8.1992, a.a.O., S. 313 f.); ein Abstellen auf die kommunale Gesamtplanung ist nicht zulässig (BVerwG vom 21.6.2005, a.a.O., Rz. 6; Reidt, a.a.O., RdNr. 1001).

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene der von ihm getroffenen, allseits richtigen Zweckbestimmung entsprechend mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zum einen eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Zuweisungsempfänger (BGH vom 5.11.2002, a.a.O. Rz. 15 m.w.N.; vom 3.2.2004 - XI ZR 125/03 - juris ; Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, RdNr. 49 zu § 812).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Dem Anspruch der Klägerin auf Erstattung ihres Kostenbeitrags in Höhe von 738.400 Euro steht auch nicht der in § 814 BGB enthaltene Rechtsgedanke entgegen, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (zur Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch siehe BVerwG vom 20.3.2003 - 2 C 23/02 -juris ; OVG Lüneburg vom 10.7.2007, a.a.O., Rz. 69 f; OVG RP vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 796/797 f.; VGH BW vom 18.10.1990 NVwZ 1991, 583/587; HessVGH vom 17.7.1990 - juris ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 R 10312/89

    Gemeinde; Anspruch; Gegenleistung; Teilung; Grundstück; Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
    Dem Anspruch der Klägerin auf Erstattung ihres Kostenbeitrags in Höhe von 738.400 Euro steht auch nicht der in § 814 BGB enthaltene Rechtsgedanke entgegen, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (zur Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch siehe BVerwG vom 20.3.2003 - 2 C 23/02 -juris ; OVG Lüneburg vom 10.7.2007, a.a.O., Rz. 69 f; OVG RP vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 796/797 f.; VGH BW vom 18.10.1990 NVwZ 1991, 583/587; HessVGH vom 17.7.1990 - juris ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 8 S 380/96

    Übernahme der Kosten eines Straßenausbaus durch einen ansiedlungswilligen

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 2 N 04.2308

    Bauleitplanung: Rückwirkende Inkraftsetzung eines für nichtig erklärten

  • VGH Bayern, 23.08.2002 - 15 N 99.1340

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit einer Änderungssatzung

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 2 N 01.2706
  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 2 N 01.2705

    Bauleitplanung: Rückwirkende Inkraftsetzung eines für nichtig erklärten

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Eine Gegenleistung ist angemessen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betracht des Gesamtvorgangs nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert der Leistungen der Behörde steht und auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung für den Vertragspartner darstellt (BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.10.1996 - 10 S 3/96 -NVwZ-RR 1998, 351; BayVGH, Urt. v. 18.12.2008 - 4 BV 07.3067 - BayVBl. 2009, 722; Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 56 Rn. 54; Brüning/Bosesky, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 56 Rn. 47).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Hingewiesen wurden die Beteiligten in diesem Zusammenhang auf das in einem Parallelverfahren ergangene, zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067), in dem festgestellt wurde, dass der zwischen der dortigen Klägerin und der Beklagten geschlossene städtebauliche Vertrag, der einen verbleichbaren Inhalt wie die streitgegenständlichen Verträge hatte, nichtig ist.

    Nachdem die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067) mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2009 (Az. 4 B 20.09) zurückgewiesen worden war und auch die hiergegen erhobene Anhörungsrüge und Gegenvorstellung der Beklagten keinen Erfolg hatte (Beschluss des BVerwG v. 4.8.2009 Az. 4 B 45.09), teilte der Senat den Beteiligten unter dem 21. Juli 2009 mit, er halte an seiner Absicht fest, nach § 130 a VwGO durch Beschluss zu entscheiden.

    Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, weil der erkennende Senat die hier inmitten stehenden Rechtsfragen hinsichtlich der Nichtigkeit der städtebaulichen Verträge bereits im - rechtskräftigen - Urteil vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067), das den Beteiligten vorliegt, beantwortet hat und eine mündliche Verhandlung auch im Hinblick auf die schriftsätzlich formulierten Beweisanregungen der Beklagten nicht erforderlich ist (s. unter 2.).

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Für die Gemeinde gilt hiernach nicht das Prinzip der Vertragsfreiheit, sondern die Verpflichtung zu einer Vertragsgestaltung, die sich an den gesetzlichen Vorgaben und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen als Zulässigkeitsschranke auszurichten hat (BayVGH, U.v. 18.12.2008 Az: 4 BV 07.3067 - juris).

    Die Rechtsvorgängerin des Klägers hat der Beklagten nicht zugesagt, dass sie sich unabhängig von einer eventuellen Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Verträge aus materiellen Gründen an die vertraglichen Vereinbarungen halten werde (OVG Lüneburg, U.v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 - BauR 2008, 57 ff.; BayVGH, U.v. 18.12.2008 - 4 BV 07.3067 - BayVBl 2000, 722 ff.).

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07

    Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten;

    Mit anderen Worten muss es sich dabei um Kosten für Maßnahmen handeln, die der Allgemeinheit dienen und für die abgabenrechtlich keine bestimmte Kostenverteilung oder Kostentragung zwingend vorgeschrieben ist (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 BV 07.3067 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 1 N 06.2886

    Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplanänderungen; Antragsbefugnis;

    Solche Verpflichtungen ergäben sich nämlich nicht aus der Unwirksamkeit der 2. Änderung oder der ersten 4. Änderung des Bebauungsplans, sondern allenfalls aus der Nichtigkeit der städtebaulichen Verträge (vgl. das von den Antragstellern vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2008 - 4 BV 07.3067 - Urteilsabdruck RdNrn. 65 ff.).
  • OLG München, 10.12.2009 - 1 U 3490/09

    Grundstückskaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde: Einheitlichkeit mit einem

    Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 18.12.2008 im Verfahren 4 BV 07.3067 (Anlage K 27), insoweit könnten die Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs auf das hiesige Verfahren übertragbar sein, festgestellt, dass der dortige städtebauliche Vertrag nichtig ist.
  • OLG Dresden, 31.03.2009 - 3 W 199/09

    Überwachung von Treuhandauflagen ist mit Vollzugsgebühr abgegolten

    (Leitsatz der Schriftleitung) BayVGH, Urteil vom 18.12.2008, 4 BV 07.3067 MittBayNot 5/2009.
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 275/07

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Mit anderen Worten muss es sich dabei um Kosten für Maßnahmen handeln, die der Allgemeinheit dienen und für die abgabenrechtlich keine bestimmte Kostenverteilung oder Kostentragung zwingend vorgeschrieben ist (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 BV 07.3067 -, juris).
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 11/09

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Mit anderen Worten muss es sich dabei um Kosten für Maßnahmen handeln, die der Allgemeinheit dienen und für die abgabenrechtlich keine bestimmte Kostenverteilung oder Kostentragung zwingend vorgeschrieben ist (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 BV 07.3067 -, juris).
  • VG München, 04.04.2016 - M 1 E 16.1124

    Erteilung einer Baugenehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung

    Sie verweist auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2008 (4 BV 07.3067 - juris), das in einem Parallelfall rechtskräftig ergangen sei und die Ungleichbehandlung der Neunutzer herbeigeführt habe.
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