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   BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 10.82   

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BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 10.82 (https://dejure.org/1983,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1983 - 4 C 10.82 (https://dejure.org/1983,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 4 C 10.82 (https://dejure.org/1983,1112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Betrieb - Privilegierung - Nebenanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 41
  • NJW 1983, 2718
  • NVwZ 1983, 739 (Ls.)
  • ZfBR 1983, 198
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08

    "Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen

    8 Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine Windenergieanlage, die eine privilegierte (Betriebs-)Anlage mit Strom versorgen soll, als ein untergeordneter Betriebsteil angesehen werden kann (Urteil vom 18. Februar 1983 BVerwG 4 C 10.82 BVerwGE 67, 41 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG; vgl. auch Urteil vom 18. Februar 1983 BVerwG 4 C 18.81 BVerwGE 67, 23 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des

    In diesem Rahmen unterliegt es grundsätzlich der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Betriebsinhabers, welche Gestalt die untergeordnete Nebenanlage erhalten soll (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.2.1982 - 4 C 10.82 -, BVerwGE 67, 41).
  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    In den Urteilenvom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130) undvom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - hat der Senat dies für eine Hundehaltung entschieden.
  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

    In den Urteilen vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130) und vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - hat der Senat dies für eine Hundehaltung entschieden.
  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß eine private Windenergieanlage im Außenbereich nicht nur zulässig ist, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dienen soll, sondern auch dann genehmigungsfähig ist, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage von der Privilegierung einer Anlage gedeckt ist, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll (vgl. Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 41).

    Auf das in BVerwGE 67, 41 abgedruckte Urteil läßt sich die Divergenzrüge nicht stützen, da das Berufungsgericht der Teichwirtschaft des Klägers die Qualität eines nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Betriebes, dem sich die Windenergieanlage als untergeordnete Nebenanlage zuordnen lassen könnte, abgesprochen hat.

  • BVerwG, 09.12.2015 - 4 B 36.15

    Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Nr.

    Der Senat hat den Tatsachengerichten aufgegeben, die konkrete Aussagekraft des Flächennutzungsplans auch mit Blick auf nichtprivilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu ermitteln (BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31 und vom 18. Februar 1983 - 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 33 ; Beschluss vom 8. Februar 1991 - 4 B 10.91 - NVwZ-RR 1991, 456 ; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 ; Bracher, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 2338; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 35 BauGB Nr. 97).
  • VG Koblenz, 28.11.2005 - 8 K 472/05

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen rechtskräftiger Verurteilung;

    Bei der Widerlegung der gesetzlichen Regelvermutung muss die Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen, vor allem sein Gesamtverhalten vor, während und nach der Straftat gewürdigt werden (BVerwG, Beschluss vom 14.10.1982, RdL 1983, 140).

    Insbesondere ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt, denn der Betroffene kann gegebenenfalls die gesetzliche Vermutung widerlegen (BVerwG, Urteil vom 14.10.1982, RdL 1983, 140).

  • BVerwG, 29.06.1984 - 1 B 46.84

    Erforderlichkeit des Widerrufs der zuvor erteilten Waffenbesitzkarte vor

    Die von der Beschwerde angenommene Diskrepanz zu § 17 Abs. 3 und 4 BJagdG und zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vora 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 69.81 - (RdL 1983, 140) besteht nicht.
  • VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11

    Biogasanlage; Biomasseanlage; Blockheizkraftwerk; Satelliten-Blockheizkraftwerk

    Aber selbst wenn man die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB bejahen sollte, dürfte entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu Windenergieanlagen (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 41 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG, der inhaltlich in etwa § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB entspricht; Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95) eine Privilegierung abzulehnen sein.
  • BVerwG, 04.05.1984 - 4 B 80.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von

    Die Rüge der Beschwerde, insoweit weiche das Berufungsurteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - (ZfBR 1983, 198) und - BVerwG 4 C 19.81 - (ZfBR 1983, 196) ab, übersieht, daß sich diese Entscheidungen auf Außenbereichsvorhaben und nicht auf § 14 Abs. 1 BauNVO beziehen.
  • VGH Hessen, 14.03.1990 - 3 TG 741/90

    Vorläufige Teilnahme an Jägerprüfung - jagdrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

  • BVerwG, 23.07.1984 - 4 B 151.84

    Berücksichtigung privater Belange eines Bauvorhabens bei bestehender

  • BVerwG, 24.11.1983 - 4 B 216.83

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes - Gartenbaubetrieb als privilegiertes

  • VGH Hessen, 04.09.1986 - 3 TH 2306/86
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