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   AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02   

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https://dejure.org/2002,10451
AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02 (https://dejure.org/2002,10451)
AG Rheda-Wiedenbrück, Entscheidung vom 28.11.2002 - 4 C 209/02 (https://dejure.org/2002,10451)
AG Rheda-Wiedenbrück, Entscheidung vom 28. November 2002 - 4 C 209/02 (https://dejure.org/2002,10451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Angabe des Kilometerstands als Angabe der Laufleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachmangel nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB wegen Aufweisens einer höheren Laufleistung des PKW zum Zeitpunkt des Verkaufs als vereinbart; Bestimmung der örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen; Ausschluss des Rücktritts wegen einer falschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagen mit falscher Kilometerangabe - Rücktritt

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Laufleistung beim Gebrauchtwagenkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 434 Abs. 1 (n.F.) § 459 Abs. 1 (a.F.)
    Feststellungen eines Sachmangels, zu hohe Laufleistung; Materialfehler eines Motorteils

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98

    Reichweite der Zusicherung der Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf

    Auszug aus AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02
    Gibt der Verkäufer ohne weitere Erklärungen eine Kilometerzahl an, muss ein durchschnittlicher Käufer unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizontes davon ausgehen, es handele sich bei dem Wert um die tatsächliche Laufleistung ( OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.06.1999 - 22 U 256/98, NJW-RR 2000, 505 [506]).

    Auf die Rechtsprechung, die zur Zusicherung von bestimmten Laufleistungen gemäß § 459 BGB a.F. durch Angabe eines Kilometerstandes ergangen ist, kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da keine Abgrenzung mehr zwischen Fehlern und zugesicherten Eigenschaften vorgesehen ist und an eine Beschaffenheitsvereinbarung nach neuem Recht geringere Anforderungen zu stellen sind als für eine Zusicherung nach altem Recht (für eine Zusicherung bereits nach altem Recht: OLG Nürnberg, Urt . v. 03.03.1997 - 5 U 3329/96, NJW-RR 1997, 1212 [1213]; OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.06.1999 - 22 U 256/98, NJW-RR 2000, 505 [506]).

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02
    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 29 ZPO, wobei der Erfüllungsort bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen der Ort ist, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet ( BGH , Urt . v. 09.03.1983 - VIII ZR 11/82 , BGHZ 87, 104 [110]) .
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96

    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

    Auszug aus AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02
    Auf die Rechtsprechung, die zur Zusicherung von bestimmten Laufleistungen gemäß § 459 BGB a.F. durch Angabe eines Kilometerstandes ergangen ist, kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da keine Abgrenzung mehr zwischen Fehlern und zugesicherten Eigenschaften vorgesehen ist und an eine Beschaffenheitsvereinbarung nach neuem Recht geringere Anforderungen zu stellen sind als für eine Zusicherung nach altem Recht (für eine Zusicherung bereits nach altem Recht: OLG Nürnberg, Urt . v. 03.03.1997 - 5 U 3329/96, NJW-RR 1997, 1212 [1213]; OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.06.1999 - 22 U 256/98, NJW-RR 2000, 505 [506]).
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