Rechtsprechung
ArbG Schwerin, 29.10.2018 - 4 Ca 240/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 29.10.2018 - 4 Ca 240/18
- ArbG Schwerin, 29.10.2018 - 1 Ca 240/18
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - 5 Sa 231/18
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - 5 Sa 231/18
Verzugspauschale - § 288 Abs 5 S 1 BGB
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 29.10.2018 - 4 Ca 240/18 - teilweise abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin nach § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von EUR 440,- zu zahlen (Ziffer 3 des Tenors).das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 29.10.2018, Aktenzeichen 4 Ca 240/18, abzuändern, soweit die Beklagte nach § 288 Abs. 5 BGB zur Zahlung von EUR 440,- verurteilt worden ist, und die Kostenentscheidung entsprechend anzupassen.