Rechtsprechung
   ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7250
ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16 (https://dejure.org/2017,7250)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16 (https://dejure.org/2017,7250)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17. März 2017 - 4 Ca 2891/16 (https://dejure.org/2017,7250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16
    Hinsichtlich der Erforderlichkeit kann bei Vorliegen genügender Anhaltspunkte eine Schätzung der Dauer der erforderlichen Umkleide-/Wegezeiten durch das Gericht nach § 287 ZPO in Betracht kommen (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - NZA 2017, 323-326, Leitsätze 1 und 2, Rn. 27-32; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11; 10 November 2009 - 1 ABR 54/08 - AP BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 2.).

    Insoweit hält das Gericht die Erwägungen des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dessen Entscheidung vom 13. Dezember 2016 (9 AZR 574/15) für anwendbar auf die hiesige Fallkonstellation.

    Unter Hinweis auf die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie hat der Neunte Senat diese tarifvertragliche Regelung als zulässig erachtet und hieraus den Schluss gezogen, da die Tarifvertragsparteien die Höhe des Arbeitsentgelts tarifieren und unterschiedliche Vergütungen von Arbeitszeiten vorsehen können, bestehe auch die Befugnis, bestimmte Teile der Arbeitszeit im Sinne von Umkleidezeiten von der Vergütungspflicht des Arbeitgebers auszunehmen (BAG 9 AZR 574/15, Leitsatz 3 und Rn. 24ff.).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16
    Hinsichtlich der Erforderlichkeit kann bei Vorliegen genügender Anhaltspunkte eine Schätzung der Dauer der erforderlichen Umkleide-/Wegezeiten durch das Gericht nach § 287 ZPO in Betracht kommen (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - NZA 2017, 323-326, Leitsätze 1 und 2, Rn. 27-32; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11; 10 November 2009 - 1 ABR 54/08 - AP BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 2.).

    Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung ist von einer Fremdnützigkeit der erforderlichen Umkleide- und Wegezeiten auszugehen, denn das An- und Ablegen der PSA innerhalb des Betriebes ist von der Beklagten zwar nicht vorgeschrieben, aufgrund der Auffälligkeit der Jacke und der Hose aufgrund von auffälliger Farbgestaltung jedoch nicht anders zu bewerten als die Berufskleidung der Mitarbeiter eines schwedischen Möbelhauses, die der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. November 2009 (1 ABR 54/08, aaO., Rn. 19/20) als besonders auffällig bezeichnet hat.

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16
    Hinsichtlich der Erforderlichkeit kann bei Vorliegen genügender Anhaltspunkte eine Schätzung der Dauer der erforderlichen Umkleide-/Wegezeiten durch das Gericht nach § 287 ZPO in Betracht kommen (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - NZA 2017, 323-326, Leitsätze 1 und 2, Rn. 27-32; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11; 10 November 2009 - 1 ABR 54/08 - AP BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 2.).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16
    Hinsichtlich der Erforderlichkeit kann bei Vorliegen genügender Anhaltspunkte eine Schätzung der Dauer der erforderlichen Umkleide-/Wegezeiten durch das Gericht nach § 287 ZPO in Betracht kommen (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - NZA 2017, 323-326, Leitsätze 1 und 2, Rn. 27-32; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11; 10 November 2009 - 1 ABR 54/08 - AP BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 2.).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten

    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach v. 17.03.2017 - 4 Ca 2891/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 17. März 2017 - Az: 4 Ca 2891/16 - wie folgt abgeändert:.

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2017 - 7 Ca 1349/17

    § 611 BGB; §§ 2, 3, 4, 6 Manteltarifvertrag für die chemische Industrie

    Lediglich dann, wenn die Betriebspartner aufgrund der Öffnungsklausel in § 6 Ziffer 2 MTV auf Betriebsebene tätig werden und eine Ausgleichspflicht festlegen, soll sich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf diesen Ausgleich ergeben (ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017, Az.: 4 Ca 2891/16, n.v., Bl. 158 ff. d.A.).

    (ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017, Az.: 4 Ca 2891/16, n.v., Bl. 158 ff. d.A.).

    (ArbG Mönchengladbach, 17.03.2017, Az.: 4 Ca 2891/16, n.v., Bl. 158 ff. d.A.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht