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   FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1058/06 MOG   

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FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1058/06 MOG (https://dejure.org/2008,18693)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2008 - 4 K 1058/06 MOG (https://dejure.org/2008,18693)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 4 K 1058/06 MOG (https://dejure.org/2008,18693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzgerichts als maßgeblich für eine Verpflichtungsklage auf den Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts; Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung der zeitweiligen Übertragung einer Referenzmenge vor dem ...

  • Judicialis

    MilchAbgV 2004 § 7a Abs. 1; ; MilchAbgV 2004 § 7a Abs. 4; ; MilchAbgV 2007 § 30 Abs. 1; ; MilchAbgV 2007§ 30 Abs. 4; ; VO Nr. 1788/2003 Art. 15 Abs. 3; ; VO Nr. 1788/2003 8 Art. 16... ; ; GG Art. 80 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzgerichts als maßgeblich für eine Verpflichtungsklage auf den Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.11.2006 - VII B 54/06

    Milchabgabe: Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1058/06
    Daher kann im Streitfall dahinstehen, ob die MilchAbgV 2007 deshalb nichtig ist, weil § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl 1, 1847) - wie der Kläger geltend macht - keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung i.S. des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (vgl. hierzu allerdings den § 12 Abs. 2 MOG betreffenden BFH-Beschluss vom 28. November 2006 VII B 54/06, BFHE 215, 418).

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des vom Kläger gerügten angeblichen Verstoßes der MilchAbgV gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (vgl. hierzu den BFH-Beschluss in BFHE 215, 418).

  • BFH, 17.05.1977 - VII R 101/76

    Zulassungsausschuß - Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Verpflichtungsklagen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1058/06
    Bei einer Verpflichtungsklage, die - wie im Streitfall - auf den Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts gerichtet ist, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzgerichts maßgeblich (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706; vom 11. Juli 2007 XI R 25/05, BFH/NV 2007, 2261).
  • BFH, 11.07.2007 - XI R 25/05

    Verbleibender Verlustabzug; erstmalige Feststellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1058/06
    Bei einer Verpflichtungsklage, die - wie im Streitfall - auf den Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts gerichtet ist, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzgerichts maßgeblich (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706; vom 11. Juli 2007 XI R 25/05, BFH/NV 2007, 2261).
  • EuGH, 10.06.1999 - C-376/97

    Wettwer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1058/06
    Es mag zwar durchgreifenden Zweifeln unterliegen, dass es infolge höherer Gewalt i.S. des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MilchAbgV 2007 zur Tötung der Milchkühe gekommen ist (vgl. zum Begriff der höheren Gewalt: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - , Urteil vom 10. Juni 1999 Rs. C-376/97, Slg. 1999, I-3449 Rdnr. 30).
  • BFH, 16.03.2009 - VII B 167/08

    Milchabgabe - Zeitweilige Überlassung von Referenzmengen

    In einem vergleichbaren Fall habe das FG Düsseldorf mit Urteil vom 20. Februar 2008 4 K 1058/06 MOG zum einen die Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung vom 7. März 2007 --MilchAbgV 2007-- (BGBl. I 2007, 295) anstatt --wie das FG im Streitfall-- die MilchAbgV 2004 angewandt und habe zum anderen die Auffassung vertreten, dass eine Überlassungsvereinbarung nach Ablauf des Zwölf-Monats-Zeitraums, für den sie gelten solle, nicht mehr registriert werden könne.

    Abgesehen davon, dass die Beschwerde bereits nicht darlegt, ob und welche unterschiedlichen Rechtsfolgen sich aus der Anwendung des § 7a MilchAbgV 2004 einerseits und des § 30 MilchAbgV 2007 andererseits auf den Streitfall ergeben, kommt es jedenfalls hinsichtlich der behaupteten Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von dem angeführten Urteil des FG Düsseldorf vom 20. Februar 2008 4 K 1058/06 MOG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung der Revision durch den beschließenden Senat an (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 51).

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